Handy von der Steuer absetzen  – eine echte Möglichkeit, die Steuerlast zu senken, wenn das Smartphone beruflich genutzt wird. In diesem Artikel erfährst Du, wer Kosten geltend machen kann, welche Nachweise erforderlich sind und wie Du alles korrekt in der Steuererklärung angibst.

Inhalt

Wann darf man ein Handy von der Steuer absetzen?

Du darfst Dein Smartphone von der Steuer absetzen, wenn Du es überwiegend beruflich nutzt. Dabei ist es egal, ob Du das Gerät gekauft oder gemietet hast – entscheidend ist der berufliche Einsatz.

Dasselbe Prinzip gilt übrigens auch, wenn Du Deinen Laptop von der Steuer absetzen willst: Die Nutzung für berufliche Zwecke entscheidet, ob Du das Gerät steuerlich geltend machen kannst.

Typische berufliche Nutzungen umfassen:

  • Anrufe und E-Mails mit Kunden
  • Organisation von Projekten
  • Nutzung beruflicher Apps oder Tools
  • Kommunikation mit Team oder Dienstleister:innen

Das Finanzamt verlangt für die steuerliche Absetzung eine nachvollziehbare Aufteilung zwischen privater und beruflicher Nutzung. Eine private Mitnutzung ist erlaubt, solange Du den beruflichen Anteil realistisch einschätzt oder belegen kannst.

Bei einer gemischten Verwendung solltest Du entweder ein Nutzungstagebuch führen oder glaubhaft erklären können, wie Du den Anteil berechnet hast. Liegt die berufliche Nutzung bei mindestens 90 %, kannst Du das Handy in der Regel vollständig absetzen.

Wer darf ein Handy von der Steuer absetzen?

Nicht nur Selbstständige profitieren von dieser Regelung: Auch Angestellte und andere Gruppen können ihr Handy von der Steuer absetzen – vorausgesetzt, es wird beruflich genutzt. Die Voraussetzungen und Möglichkeiten unterscheiden sich je nach Beschäftigungsform:

GruppeVoraussetzungen für die AbschreibungArt der Absetzung
Selbstständige, Freiberufler:innen, Kleinunternehmer:innenNachweis oder glaubhafte Darlegung der Nutzung, beispielsweise durch Aufzeichnungen oder eine Nutzungsschätzungals Betriebsausgabe – je nach Nutzungsgrad komplett oder anteilig
Angestellteregelmäßige berufliche Nutzung, beispielsweise im Außendienst, Homeoffice oder für berufliche Kommunikationals Werbungskosten in der Steuererklärung, in der Regel nur anteilig möglich
Studierende, Praktikant*innen, AuszubildendeNutzung für einkommensrelevante Tätigkeiten wie einen Nebenjob oder freie Mitarbeitggf. als Werbungskosten oder Betriebsausgabe, je nach Art der Tätigkeit

Selbstständige und Freiberufler:innen setzen ihre Smartphones in der Regel als Betriebsausgabe ab, was direkten Einfluss auf ihre Steuerlast hat. Diese Option bietet sich auch als profitable Steuerabsetzung für Kleinunternehmer:innen an, wenn das Handy überwiegend beruflich genutzt wird. Angestellte können hingegen Werbungskosten geltend machen, wobei eine zumutbare Eigenbeteiligung von 1.230 €, die sogenannte Werbungskostenpauschale, oft bereits abgedeckt ist.

Handy von der Steuer absetzen als Angestellte:r

Auch als Arbeitnehmer:in kannst Du Dein Smartphone steuerlich geltend machen – sofern Du es beruflich nutzt, zum Beispiel für dienstliche Anrufe, E-Mails oder die Arbeit im Homeoffice.

So funktioniert der Abzug

Hierfür trägst Du die Kosten in der Anlage N Deiner Steuererklärung unter Werbungskosten – Arbeitsmittel ein. Ein Nachweis, ob Dir Dein:e Arbeitgeber:in das Gerät stellt, ist zwar nicht zwingend notwendig, aber eine Bestätigung der betrieblichen Nutzung kann die Anerkennung durch das Finanzamt erleichtern.

Berufliche oder private Nutzung? So schätzt Du den Anteil

Falls Du Dein Smartphone auch privat nutzt, darfst Du nur den beruflichen Anteil absetzen. Eine exakte Aufschlüsselung durch ein Nutzungstagebuch oder Einzelverbindungsnachweise ist ideal, aber nicht immer praktikabel. In der Praxis akzeptiert das Finanzamt häufig eine pauschale Aufteilung von 50:50, wenn keine genaueren Nachweise vorliegen.

Wenn Du Deinen Smartphone-Anteil nicht genau nachweisen kannst, akzeptiert das Finanzamt häufig die Pauschale für Arbeitsmittel, um die Handy- oder Telefonkosten steuerlich geltend zu machen. Je detaillierter Du Deine Nutzung dokumentierst, beispielsweise mit einem Kalender, Apps oder Gesprächsprotokollen, desto wahrscheinlicher ist es, dass Du den gesamten beruflichen Anteil absetzen kannst.

Beispiel

So setzt Du Dein Smartphone anteilig ab:

AusgabenartGesamtbetragBeruflicher AnteilSteuerlich absetzbar
Kaufpreis des Handys800 €50 %400 €
Zubehör (Kabel, Hülle etc.)50 €50 %25 €
Monatlicher Tarif (12×20 €)240 €50 %120 €
Gesamt545 €

Neben dem Gerät selbst kannst Du auch Zubehör wie Ladekabel, Powerbanks oder Handyhüllen sowie laufende Kosten für Mobilfunktarife geltend machen. Sie werden abhängig von der beruflichen Nutzung ebenfalls anteilig angesetzt.

Wichtig zu wissen:

  • Beachte die Grenzen: Werbungskosten wirken sich steuerlich erst oberhalb der Pauschale von 1.230 € aus. Hast Du also keine weiteren Werbungskosten, bringt der Handykauf allein Dir möglicherweise keinen steuerlichen Vorteil.
  • Sammle Nachweise: Rechnungen, Verträge und gegebenenfalls eine schriftliche Bestätigung der beruflichen Nutzung sind bei Rückfragen durch das Finanzamt hilfreich.

Handy steuerlich absetzen als Selbstständige:r

Auch als Selbstständige:r, Freiberufler:in oder Kleinunternehmer:in kannst Du Dein Handy von der Steuer absetzen, wenn Du es beruflich nutzt. Dabei gibst Du das Smartphone in der Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) als Betriebsausgabe an.

KostenartBetragAbschreibungsmethodeBeruflicher AnteilSteuerlich absetzbar
Handy (unter 800 € netto)750 €Sofortabschreibung (GWG)70 %525 €
Handy (über 800 € netto)1.200 €AfA über 5 Jahre (jährlich 240 €)60 %144 €/Jahr
Zubehör (z. B. Hülle, Kabel)60 €Sofortabschreibung100 %60 €
Mobilfunkvertrag (12×25 €)300 €laufende Betriebsausgabe70 %210 €
Reparaturkosten100 €sofortige Betriebsausgabe60 %60 €

Wenn Du Dein Handy sowohl privat als auch beruflich nutzt, solltest Du den beruflichen Anteil realistisch schätzen oder durch Einzelaufzeichnungen wie ein Nutzungstagebuch oder App-Auswertungen nachweisen. Eine pauschale Aufteilung – beispielsweise 50:50 oder 70:30 – ist oft zulässig, wenn keine exakten Daten vorliegen.

Was zählt zu den absetzbaren Kosten?

Neben dem Smartphone selbst kannst Du auch laufende Tarifkosten, Zubehör wie Kabel, Headsets oder Schutzhüllen sowie Reparaturkosten entweder vollständig oder anteilig steuerlich geltend machen – je nach beruflicher Nutzung.

Beispiel

Du kaufst ein Smartphone für 1000 € netto und nutzt es zu 60 % beruflich. Zusätzlich zahlst Du jährlich 240 € für den Tarif und gibst 80 € für Zubehör aus.

KostenartBetragBeruflicher AnteilSteuerlich absetzbar
Handy (AfA über 5 Jahre)1.000 €60 %120 €/Jahr
Tarifkosten240 €60 %144 €
Zubehör80 €100 % (nur beruflich genutzt)80 €

Insgesamt kannst Du im ersten Jahr also 344 € als Betriebsausgaben absetzen.

Privatnutzung: Pauschale oder exakter Nachweis?

Wenn Du Dein Smartphone sowohl beruflich als auch privat nutzt, musst Du den beruflichen Anteil realistisch schätzen oder nachweisen. In der Praxis akzeptiert das Finanzamt oft eine pauschale Aufteilung von 50:50. Wenn Du den beruflichen Anteil genau dokumentierst – etwa über ein Nutzungstagebuch oder detaillierte Einzelverbindungsnachweise – kannst Du einen höheren Anteil geltend machen.

Egal ob selbstständig oder angestellt: Wer sein Smartphone beruflich nutzt, kann bares Geld sparen, wenn er es korrekt steuerlich geltend macht.

FAQ

Brauche ich eine Arbeitsbestätigung des:r Arbeitgeber:in?

Eine formelle Bestätigung ist nicht zwingend erforderlich, aber empfehlenswert – besonders für Angestellte. Sie hilft, die berufliche Nutzung des Handys gegenüber dem Finanzamt glaubhaft zu machen.

Kann ich auch ein iPhone von der Steuer absetzen?

Ja, das Modell spielt keine Rolle. Du kannst jedes Smartphone – auch ein iPhone – von der Steuer absetzen, wenn Du es nachweislich beruflich nutzt.

Was ist, wenn ich keine detaillierten Nutzungsnachweise habe?

Wenn Du kein Nutzungstagebuch geführt hast, akzeptiert das Finanzamt oft eine realistische Schätzung – zum Beispiel eine 50:50-Aufteilung zwischen beruflicher und privater Nutzung.

Kann ich jedes Jahr ein neues Handy von der Steuer absetzen?

Ja, grundsätzlich ist das möglich – vor allem, wenn Du Dein Smartphone regelmäßig beruflich nutzt. Wichtig ist, dass Du den beruflichen Bedarf nachvollziehbar begründest.

Gilt ein Handy als Arbeitsmittel?

Ja, ein beruflich genutztes Smartphone zählt steuerlich als Arbeitsmittel. Daher kannst Du es zusammen mit Zubehör und Tarifkosten anteilig oder vollständig absetzen.

Dürfen auch Studierende ein Handy steuerlich geltend machen?

Ja, wenn das Handy im Zusammenhang mit einer nebenberuflichen oder freiberuflichen Tätigkeit steht. In diesem Fall kann das Gerät als Werbungskosten oder Betriebsausgabe angesetzt werden.

Welche Handy-Kosten kann ich ohne Nachweise steuerlich absetzen?

Ohne Einzelnachweis akzeptiert das Finanzamt in der Regel bis zu 20 % der laufenden Telekommunikationskosten – maximal 20 Euro pro Monat. Dazu zählen zum Beispiel Mobilfunkverträge oder Flatrates. Für die Anschaffungskosten des Handys brauchst Du hingegen Nachweise und eine nachvollziehbare Aufteilung zwischen privater und beruflicher Nutzung.

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