Geschenke an Geschäftsfreund:innen stärken die Geschäftsbeziehung. Dieser Artikel beleuchtet die Freigrenzen, die korrekte Buchung und gibt praktische Tipps für den steueroptimierten Einsatz von Geschenken.
Warum Geschenke an Geschäftsfreund:innen wichtig sind
"Kleine Geschenke erhalten die Freundschaft" – dieses Sprichwort bewährt sich auch im Geschäftsleben. Geschenke an Geschäftspartner:innen sind mehr als nur eine nette Geste; sie sind ein strategisches Instrument zur Stärkung der Kundenbeziehungen. Ob zur Feier einer erfolgreichen Zusammenarbeit, als Dankeschön oder zur Intensivierung von Geschäftsbeziehungen – Zuwendungen können für Dich eine wertvolle Investition sein.
In der heutigen Geschäftswelt, in der Beziehungen oft über Erfolg oder Misserfolg entscheiden, können Geschenke dazu beitragen, eine persönliche Note in die Zusammenarbeit einzubringen. Sie zeigen Wertschätzung und bauen eine emotionale Verbindung auf, die über rein geschäftliche Transaktionen hinausgeht.
Ein sorgfältig ausgewähltes Geschenk kann dem:r Geschäftspartner:in das Gefühl geben, geschätzt und verstanden zu werden. Diese Anerkennung fördert die Treue und stärkt die Bindung. Ein kleines Dankeschön für eine langjährige Partnerschaft oder ein Präsent zur Feier eines erfolgreichen Projektabschlusses sind Beispiele, wie Geschenke Vertrauen festigen können.
In einigen Branchen oder Regionen gehört das Schenken zum guten Ton und wird erwartet. Hier ist es wichtig, die kulturellen Gepflogenheiten zu kennen und zu respektieren. Doch auch unabhängig von solchen Erwartungen können Geschenke strategisch eingesetzt werden, um die Markenbekanntheit zu steigern oder neue Geschäftsmöglichkeiten zu erschließen. Werbegeschenke mit dem Firmenlogo sind ein Beispiel für einen solchen strategischen Nutzen.
Allerdings gilt es zu beachten, dass das Finanzamt genau hinschaut. Unter bestimmten Voraussetzungen sind Geschenke an Geschäftsfreund:innen abzugsfähig und können die Steuerlast Deines Unternehmens mindern. Eine ordnungsgemäße Dokumentation ist daher wichtig. Nur so kannst Du sicherstellen, dass die Ausgaben korrekt in Deiner Buchhaltung erfasst und steuerlich geltend gemacht werden können.
Geschenke an Geschäftsfreund:innen: 50 Euro – Brutto oder Netto?
Die steuerliche Behandlung von Geschenken an Geschäftspartner:innen wirft oft Fragen auf. Eine der wichtigsten betrifft die 50-Euro-Grenze: Gilt diese brutto oder netto?
Dank des Wachstumschancengesetzes hat sich die Freigrenze für Geschenke an Geschäftsfreund:innen seit Januar 2024 von 35 auf 50 Euro erhöht. Das bedeutet, dass Du bis zu diesem Betrag pro Geschäftspartner:in und Wirtschaftsjahr Geschenke als Betriebsausgabe geltend machen kannst.
Der Bruttobetrag beinhaltet die Mehrwertsteuer, während der Nettobetrag den reinen Warenwert ohne Mehrwertsteuer darstellt. Die Unterscheidung ist wichtig, da die anzuwendende Grenze davon abhängt, ob Du zum Vorsteuerabzug berechtigt bist oder nicht. Im unteren Abschnitt haben wir die Grenzen für Dich aufgeführt.
Geschenke an Geschäftsfreund:innen: Grenzen für Kleinunternehmer und Vorsteuerabzugsberechtigte
Abhängig von Deinem Status gelten unterschiedliche Grenzen:
- Kleinunternehmer:innen: Wenn Du als Kleinunternehmer:in von der Mehrwertsteuer befreit bist, gilt für Dich die 50-Euro-Grenze brutto. Das heißt, der Wert des Geschenks inklusive Mehrwertsteuer darf nicht darüber liegen.
- Vorsteuerabzugsberechtigte:r: Bist Du hingegen vorsteuerabzugsberechtigt, gilt die 50-Euro-Grenze netto. Du kannst also die im Geschenk enthaltene Mehrwertsteuer als Vorsteuer geltend machen.
Überschreitest Du die 50-Euro-Grenze, ist in jedem Fall der gesamte Betrag des Geschenks nicht mehr als Betriebsausgabe abzugsfähig. Es entfällt also die steuerliche Begünstigung für das gesamte Geschenk, nicht nur für den Betrag, der die Grenze übersteigt.
Betrieblich nutzbare Geschenke über 50 Euro
Auch wenn der Wert eines Geschenks die 50-Euro-Grenze übersteigt, ist ein Betriebsausgabenabzug unter Umständen noch möglich. Entscheidend ist, dass das Geschenk ausschließlich oder nahezu ausschließlich betrieblich genutzt wird und für den Beruf oder die Tätigkeit des:r Beschenkten von Nutzen ist.
Hier einige Beispiele:
- Eine Unternehmerin schenkt einem Gastronomen eine spezielle Gastro-Kaffeemaschine mit Firmenlogo.
- Ein selbstständiger Fotograf schenkt einer Werbeagentur ein Bildbearbeitungsprogramm.
- Ein Arzt schenkt einer Kollegin, die die Praxis während des Urlaubs betreut, eine Fachbuchreihe.
Freibetrag für Geschenke an Geschäftsfreund:innen: Die aktuelle Grenze 2025
Die Freigrenze ist der Betrag, bis zu dem Du Geschenke an Geschäftsfreund:innen als Betriebsausgaben absetzen kannst, ohne dass diese bei dem:r Empfänger:in als Einnahme versteuert werden müssen. Für Dich bedeutet das eine steuerliche Entlastung, da Du den Wert der Geschenke von Deinem Gewinn abziehen kannst.
Damit Du den Freibetrag nutzen kannst, müssen zwei grundlegende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Betriebliche Veranlassung: Das Geschenk muss in einem direkten Zusammenhang mit Deiner geschäftlichen Tätigkeit stehen. Es sollte also dazu dienen, die Geschäftsbeziehung zu fördern oder zu pflegen.
- Ordnungsgemäße Dokumentation: Du musst jeden einzelnen Schenkungsvorgang detailliert dokumentieren. Dazu gehören der Name des:r Beschenkten, die Art und der Wert des Geschenks sowie der Anlass und das Datum der Übergabe.
Außerdem gilt das Prinzip "ganz oder gar nicht". Überschreitest Du mit einem Geschenk die Freigrenze, kannst Du den Betrag nicht anteilig absetzen. Das bedeutet, dass der gesamte Wert des Geschenks nicht mehr als Betriebsausgabe berücksichtigt werden kann.
Beispiel 1 (innerhalb der Freigrenze): Du schenkst einem wichtigen Kunden zu Weihnachten einen hochwertigen Kugelschreiber mit Deinem Firmenlogo im Wert von 45 Euro inkl. MwSt. Da der Wert unter der Freigrenze liegt und eine betriebliche Veranlassung gegeben ist, kannst Du den Betrag als Betriebsausgabe absetzen.
Beispiel 2 (über der Freigrenze): Du schenkst einer langjährigen Geschäftspartnerin zum Geburtstag einen edlen Wein im Wert von 60 Euro inkl. MwSt. Da der Wert die Freigrenze überschreitet, kannst Du den Betrag nicht als Betriebsausgabe absetzen, es sei denn, Du entscheidest Dich für die Pauschalversteuerung nach § 37b EStG.
§ 37b EStG: Geschenke an Geschäftsfreund:innen pauschal versteuern
Die Pauschalversteuerung nach § 37b EStG ist eine Option, wenn Du Geschenke an Geschäftsfreund:innen verteilst, deren Wert die 50-Euro-Grenze übersteigt. Sie ermöglicht Dir, die Steuerlast für das Geschenk pauschal zu übernehmen, anstatt dass der/die Beschenkte das Geschenk als Einnahme versteuern muss.
Wenn Du Dich für die Pauschalversteuerung entscheidest, zahlst Du eine Steuer von 30 % des Wertes des Geschenks. Hinzu kommen noch der Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Die pauschale Steuer führst Du direkt an das Finanzamt ab.
Die Pauschalversteuerung kannst Du für Geschenke nutzen, deren Gesamtwert im Wirtschaftsjahr bis zu 10.000 Euro beträgt. Wichtig ist, dass Du Deine:n Geschäftspartner:in darüber informierst, dass Du die Steuer für das Geschenk übernommen hast. Andernfalls könnte es sowohl bei Dir als auch bei dem:r Beschenkten zu steuerlichen Unklarheiten kommen.
Der Vorteil der Pauschalversteuerung liegt darin, dass die Empfänger:innen des Geschenks dieses nicht mehr als Einnahme versteuern müssen. Das Geschenk bleibt also für sie steuerfrei, was ihre Wertschätzung und die positive Wirkung des Geschenks erhöht.
Beispiele für pauschal versteuerte Geschenke sind:
- hochwertige Präsente
- Tickets für Veranstaltungen
- individuelle Anfertigungen
Vor- und Nachteile der Pauschalversteuerung
Vorteile:
- Die Zuwendung bleibt für den/die Empfänger:in steuerfrei – ohne zusätzliche Belastung.
- Du profitierst von einer einfachen, pauschalen Abwicklung ohne Einzelversteuerung.
Nachteile:
- Die Steuerbelastung ist im Vergleich zum Abzug als Betriebsausgabe bei Einhaltung der 50-Euro-Grenze höher.
- Die Pauschalsteuer mindert Deinen Gewinn, ist aber nicht direkt als Betriebsausgabe abzugsfähig.
Geschenke an Geschäftsfreund:innen: Aufzeichnungspflicht
Ohne ordnungsgemäße Dokumentation riskierst Du, dass das Finanzamt Dir den Betriebsausgabenabzug für die Geschenke versagt. Die Dokumentation dient als Nachweis, dass die Geschenke tatsächlich betrieblich veranlasst waren und die gesetzlichen Vorgaben eingehalten wurden. Diese Angaben sind erforderlich:
- Name des:r Empfänger:in: Notiere den vollständigen Namen des:r Beschenkten oder den Firmennamen.
- Art und Wert des Geschenks: Beschreibe das Geschenk genau und gib je nach Situation den Brutto- oder Nettowert an.
- Anlass und Datum der Übergabe: Gib den konkreten Anlass des Geschenks – beispielsweise Geburtstag, Weihnachten oder ein Jubiläum – sowie das Datum der Übergabe an.
Die Aufbewahrungsfrist für steuerlich relevante Unterlagen beträgt in der Regel 10 Jahre. Du solltest Deine Belege daher über diesen Zeitraum aufbewahren. Inzwischen empfiehlt es sich, die Dokumente digital zu archivieren. So hast Du sie jederzeit griffbereit und kannst sie bei Bedarf schnell an das Finanzamt übermitteln.
Um die Dokumentation zu vereinfachen, kannst Du auch ein Geschenkprotokoll führen. Dies kann beispielsweise eine Tabelle sein, in der Du alle relevanten Angaben zu jedem Geschenk festhältst. Hier ist eine Vorlage, die Du verwenden kannst:
Nr. | Name des:r Empfänger:in | Firma / Organisation | Art des Geschenks | Wert (brutto/netto) | Anlass | Datum der Übergabe | Archiviert (ja/nein) | Bemerkungen |
1 | ||||||||
2 | ||||||||
3 |
Geschenke an Geschäftsfreund:innen: Vorsteuerabzug möglich?
Grundsätzlich kannst Du den Vorsteuerabzug für Geschenke an Geschäftsfreund:innen geltend machen, aber Du solltest einige wichtige Voraussetzungen beachten. Damit Du die Vorsteuer für Geschenke geltend machen kannst, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Betriebliche Veranlassung: Wie immer muss das Geschenk betrieblich veranlasst sein, also dazu dienen, Deine geschäftlichen Beziehungen zu fördern oder zu pflegen.
- 50-Euro-Grenze (netto): Die 50-Euro-Grenze bezieht sich auf den Nettobetrag, also den Wert des Geschenks ohne Mehrwertsteuer.
- Kein unangemessenes Geschenk: Das Geschenk darf nicht unangemessen teuer sein oder den Eindruck erwecken, es handele sich um eine verdeckte Gewinnausschüttung.
Der Vorsteuerabzug ist ausgeschlossen, wenn:
- der Nettowert des Geschenks die 50-Euro-Grenze überschreitet,
- das Geschenk nicht betrieblich veranlasst ist oder
- es sich um ein unangemessen teures Geschenk handelt.
Beispiel: Wenn Du einem Geschäftspartner ein Geschenk im Wert von 40 Euro netto zzgl. 19 % MwSt. machst, kannst Du die enthaltene Vorsteuer von 7,60 Euro geltend machen. Der Bruttowert des Geschenks beträgt dann 47,60 Euro und liegt somit unter der 50-Euro-Grenze.
Was ist das Besondere an Werbegeschenken?
Werbegeschenke sind Artikel im Wert von bis zu 10 Euro, die mit dem Firmenlogo versehen sind und der Absatzförderung dienen. Für Kleinunternehmer:innen (Nicht-Vorsteuerabzugsberechtigte) gilt dieser 10-Euro-Höchstbetrag allerdings bereits inklusive Umsatzsteuer. Im Gegensatz zu normalen Geschenken gibt es hier keine Wertgrenze für den Vorsteuerabzug, solange die Werbegeschenke üblich und angemessen sind. Allerdings müssen auch Werbegeschenke betrieblich veranlasst sein.
Um Dir einen besseren Überblick über die steuerliche Behandlung verschiedener Geschenkartikel zu geben, haben wir die wichtigsten Informationen in der folgenden Tabelle für das Jahr 2025 zusammengefasst:
Geschenkart | Wert | Betriebsausgabe abziehbar? | Vorsteuerabzug möglich? | § 37b EStG anwendbar? | Erklärung |
🎁 Werbeartikel mit Firmenlogo | ≤ 50 Euro (netto) | ✅ Ja | ✅ Ja | ❌ Nein | Klassisches Werbegeschenk, wenn betrieblich veranlasst |
> 50 Euro | ❌ Nein | ❌ Nein | ❌ Nein | Über der Freigrenze nicht abziehbar, keine Anwendung von § 37b | |
🎁 Präsentkorb / Weinflasche | ≤ 50 Euro (netto) | ✅ Ja | ✅ Ja | ❌ Nicht zwingend | Bei betrieblichem Anlass auch ohne § 37b möglich |
> 50 Euro | ❌ Nein | ❌ Nein | ✅ Ja | Nur über Pauschalversteuerung nach § 37b absetzbar | |
🎁 Geschenkgutschein | ≤ 50 Euro (netto) | ✅ Ja | ⚠ Möglich | ✅ Ja | Abhängig vom Gutschein Vorsteuer ggf. nicht möglich |
> 50 Euro | ❌ Nein | ❌ Nein | ✅ Ja | Nur mit Anwendung von § 37b zulässig | |
🎁 Persönliches Geschenk (z. B. Parfum) | ≤ 50 Euro (netto) | ⚠ Möglich | ❌ Nein | ✅ Ja | Nur bei eindeutiger betrieblicher Veranlassung |
> 50 Euro | ❌ Nein | ❌ Nein | ✅ Ja | Ohne § 37b steuerlich nicht anerkannt |
Geschenke an Geschäftsfreund:innen richtig buchen
Die Erfassung von Geschenken in der Buchhaltung hängt maßgeblich davon ab, ob der Wert des Geschenks die jeweilige Freigrenze von 50 Euro netto oder brutto übersteigt.
Buchung von Geschenken unter 50 Euro
In den gängigen Kontenrahmen wie SKR03 und SKR04 stehen Dir verschiedene Konten zur Verfügung, die sich je nach Art des Geschenks und der steuerlichen Behandlung eignen. Häufig verwendete Konten sind beispielsweise "Repräsentationskosten", "Werbekosten" oder "Geschenke (abzugsfähig)".
Dieser Buchungssatz dokumentiert, dass Du einen bestimmten Betrag für ein Geschenk ausgegeben hast und diesen Betrag vom Bankkonto oder aus der Kasse bezahlt hast.
Die ordnungsgemäße Aufbewahrung der Rechnung oder Quittung ist unerlässlich. Der Beleg dient als Nachweis für die Ausgabe und muss alle relevanten Informationen wie Datum, Händler, Beschreibung des Geschenks und den Betrag enthalten.
Buchung von Geschenken über 50 Euro und Steuerfolgen
Die Buchung und steuerliche Behandlung von Geschenken, deren Wert die 50-Euro-Grenze übersteigt, erfordert eine differenziertere Betrachtung. Hierbei sind insbesondere die Regelungen zur Pauschalversteuerung nach § 37b EStG zu berücksichtigen.
Wenn Du Dich für die Pauschalversteuerung entscheidest, musst Du die gezahlte Pauschalsteuer ebenfalls in Deiner Buchhaltung erfassen. Hierfür verwendest Du spezielle Konten, die in den gängigen Kontenrahmen wie SKR03 und SKR04 vorgesehen sind.
Auch bei Geschenken über 50 Euro und der Pauschalversteuerung gilt die Belegpflicht. Bewahre die Rechnung oder Quittung für das Geschenk sowie den Nachweis über die gezahlte Pauschalsteuer sorgfältig auf.
Standardkontenrahmen im Detail
Die Standardkontenrahmen SKR03 und SKR04 bieten eine detaillierte Struktur für die Verbuchung von Geschäftsvorfällen, einschließlich Geschenken. Die Kontenrahmen unterscheiden sich in ihrer Systematik und Detaillierung, daher solltest Du den Kontenrahmen wählen, der am besten zu Deiner Unternehmensgröße und Deinen Bedürfnissen passt. Typische Konten in SKR03/SKR04 für Geschenke sind:
- 4630/6610: Geschenke abzugsfähig ohne § 37b EStG
- 4631/6611: Geschenke abzugsfähig mit § 37b EStG
- 4635/6620: Geschenke nicht abzugsfähig ohne § 37b EStG
- 4636/6621: Geschenke nicht abzugsfähig mit § 37b EStG
- 4637/6612: Pauschale Steuer für Geschenke
Häufige Fehler bei Geschenken an Geschäftsfreund:innen
Bei der steuerlichen Behandlung von Geschenken an Geschäftsfreund:innen lauern einige Fallstricke. Um unangenehme Überraschungen bei der nächsten Betriebsprüfung zu vermeiden, solltest Du die folgenden häufigen Fehler vermeiden:
- Fehlende oder unvollständige Dokumentation: Ohne ordnungsgemäße Aufzeichnungen kann das Finanzamt Dir den Betriebsausgabenabzug versagen. Achte daher darauf, alle relevanten Informationen wie Name des:r Empfänger:in, Art und Wert des Geschenks, Anlass und Datum zu dokumentieren und die Belege sorgfältig aufzubewahren.
- Überschreiten der Freigrenze ohne steuerliche Konsequenz: Viele Unternehmer:innen sind sich der 50-Euro-Grenze bewusst, beachten diese aber nicht immer. Wenn Du die Freigrenze überschreitest, ohne die Pauschalversteuerung nach § 37b EStG anzuwenden, riskierst Du, dass das Finanzamt den Betriebsausgabenabzug für das gesamte Geschenk ablehnt.
- Keine betriebliche Veranlassung: Ein Geschenk muss immer betrieblich veranlasst sein, also in einem direkten Zusammenhang mit Deiner geschäftlichen Tätigkeit stehen. Private Geschenke an Geschäftsfreund:innen sind steuerlich nicht absetzbar. Achte daher darauf, dass das Geschenk dazu dient, die Geschäftsbeziehung zu fördern oder zu pflegen.
- Verwechslung mit Geschenken an Mitarbeiter:innen: Geschenke an Mitarbeiter:innen unterliegen anderen steuerlichen Regelungen als Geschenke an Geschäftsfreund:innen. Hier erfährst Du, was dabei zu beachten ist: Geschenke für Mitarbeiter – steuerlich richtig behandeln.
Geschenke & Compliance
Auch wenn Geschenke steuerlich korrekt verbucht werden, müssen sie mit den gesetzlichen Anti-Korruptionsvorgaben im Einklang stehen. § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr) verbietet jegliche Vorteilsgewährung, die auf eine unlautere Bevorzugung im Wettbewerb abzielt. Prüfe daher stets, ob Inhalt, Zeitpunkt und Höhe der Zuwendung als „angemessen“ gelten und keinen konkreten Gegenleistungsdruck erzeugen.
Zusätzlich können Branchen- oder Konzern-Code-of-Conducts strengere Grenzwerte (z. B. 25 € Geschenkwert) oder Genehmigungspflichten vorgeben. Halte Dich an interne Richtlinien und dokumentiere gegebenenfalls die Einholung einer Compliance-Freigabe, um Reputations- und Sanktionsrisiken zu vermeiden.
Geschenke an Geschäftsfreund:innen steuerlich absetzen: Praktische Tipps
Du möchtest Geschenke an Geschäftsfreund:innen optimal steuerlich nutzen? Hier sind einige praktische Tipps, die Dir dabei helfen:
- Clever planen und budgetieren: Plane Deine Geschenke frühzeitig im Wirtschaftsjahr ein und budgetiere die Ausgaben entsprechend. So behältst Du den Überblick und vermeidest es, die Freigrenzen unbewusst zu überschreiten.
- Berufsbezogene Auswahl statt persönlicher Geschenke: Wähle Geschenke aus, die einen Bezug zum Beruf oder zur Tätigkeit des:r Beschenkten haben. Diese sind in der Regel leichter als betrieblich veranlasst nachzuweisen.
- Kombination mit Werbemaßnahmen prüfen: Prüfe, ob Du das Geschenk mit Werbemaßnahmen kombinieren kannst, beispielsweise durch das Anbringen Deines Firmenlogos. Dadurch wird der betriebliche Bezug des Geschenks noch deutlicher.
- Bei Unsicherheiten Steuerberater:in einbeziehen: Wenn Du Dir unsicher bist, wie Du ein bestimmtes Geschenk steuerlich behandeln sollst, solltest Du Deine:n Steuerberater:in zu Rate ziehen. Er/Sie kann Dich individuell beraten und Dir helfen, Fehler zu vermeiden.
FAQ
Was zählt steuerlich als Geschenk an Geschäftsfreund:innen?
Steuerlich gesehen sind Geschenke an Geschäftsfreund:innen Sachzuwendungen, die Du einem:r Geschäftspartner:in oder Kund:in zukommen lässt, um die Geschäftsbeziehung zu fördern oder zu pflegen. Dabei kann es sich um materielle Güter wie Präsente oder Gutscheine oder immaterielle Vorteile handeln, beispielsweise Eintrittskarten für Veranstaltungen.
Welche Freigrenze gilt 2025 für Geschenke an Geschäftspartner:innen?
Im Jahr 2025 gilt für Geschenke an Geschäftspartner:innen eine Freigrenze von 50 Euro pro Empfänger:in und Wirtschaftsjahr. Wichtig ist, dass Du alle Geschenke ordnungsgemäß dokumentierst, um den Betriebsausgabenabzug geltend machen zu können.
Wann ist ein Geschenk an Geschäftsfreund:innen steuerlich absetzbar?
Ein Geschenk ist steuerlich absetzbar, wenn es betrieblich veranlasst ist, die Brutto- oder Nettogrenze von 50 Euro nicht überschreitet, ordnungsgemäß dokumentiert und nicht unangemessen teuer ist.
Wann kann ich für Geschenke die Vorsteuer abziehen?
Du kannst die Vorsteuer für Geschenke abziehen, wenn Du zum Vorsteuerabzug berechtigt bist, das Geschenk betrieblich veranlasst ist und der Nettowert des Geschenks die 50-Euro-Grenze nicht übersteigt.
Wie funktioniert die Pauschalversteuerung nach § 37b EStG?
Die Pauschalversteuerung nach § 37b EStG ermöglicht Dir, die Steuerlast für Geschenke an Geschäftsfreund:innen pauschal zu übernehmen, anstatt dass der/die Beschenkte das Geschenk als Einnahme versteuern muss. Du zahlst dabei Steuer in Höhe von 30 % des Werts des Geschenks sowie Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer direkt an das Finanzamt.
Welche Geschenke gelten als steuerfrei?
Geschenke an Geschäftsfreund:innen sind nicht per se steuerfrei. Sie können aber für den/die Empfänger:in steuerfrei sein, wenn Du als Schenker:in die Pauschalsteuer nach § 37b EStG übernimmst. Bei Werbeartikeln mit einem Wert von bis zu 50 Euro netto und betrieblicher Veranlassung entfällt die Pauschalsteuer.
Welche Angaben muss ich bei Geschenken dokumentieren?
Du musst folgende Angaben dokumentieren: Name des:r Empfänger:in, Art und Wert des Geschenks, Anlass der Übergabe und Datum. Bewahre außerdem alle Rechnungen und Belege sorgfältig auf.
Was tun, wenn das Geschenk über 50 Euro kostet?
Wenn das Geschenk über 50 Euro netto oder brutto kostet, ist es grundsätzlich nicht mehr als Betriebsausgabe abziehbar. Eine Ausnahme stellt die Pauschalbesteuerung nach § 37b EStG dar. Du den/die Beschenkte:n darüber informieren, wenn Du sie wählst.
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