Die freiwillige Arbeitslosenversicherung ist eine wichtige Absicherung für Selbstständige und Gewerbetreibende. In diesem Artikel erfährst Du alles über Antrag, Kosten, Leistungen und Alternativen, um Dich finanziell abzusichern.

Inhalt

Freiwillige Arbeitslosenversicherung: Ein Überblick

Mit der freiwilligen Arbeitslosenversicherung erhalten Selbstständige unter Umständen Arbeitslosengeld, sobald sie ihre Selbstständigkeit beenden. Die Versicherung wird über die Agentur für Arbeit abgeschlossen und unterliegt staatlichen Regelungen.

Die freiwillige Arbeitslosenversicherung wird vom Staat angeboten. Private Arbeitslosenversicherungen bieten dabei eine individuelle Lösung. Besonders sinnvoll ist sie für Personen, die keine gesetzliche Absicherung haben. Gerade Freiberufler:innen sowie Gutverdiener:innen profitieren, wenn sie sich zusätzlich absichern wollen.

MerkmalFreiwillige ArbeitslosenversicherungPrivate Arbeitslosenversicherung
Regulierungstaatlich geregelt (SGB III)individuelle Vertragsbedingungen
BeitragshöhePauschalbetragvariabel, oft höher
Leistungsanspruchgesetzlich festgelegtindividuell vereinbart
Bezug von Arbeitslosengeldmöglichhäufig eingeschränkt oder ausgeschlossen

Warum ist es sinnvoll, die Arbeitslosenversicherung freiwillig zu beanspruchen?

Viele Selbstständige glauben, sie brauchen kein Arbeitslosengeld. Dabei kann jeder Mensch plötzlich sein Einkommen verlieren. Die freiwillige Arbeitslosenversicherung bietet wichtige Vorteile:

  • Sie schützt vor Geldproblemen, wenn Aufträge wegbrechen oder der Betrieb schließen muss.
  • Arbeitslosengeld gibt es, wenn man die Selbstständigkeit beendet – ein Anspruch entsteht nach mindestens zwölf Monaten, in denen Beiträge gezahlt wurden.
  • Eine Rückkehr in ein Angestelltenverhältnis mit Sozialversicherung ist einfach, denn die Zeiten in der Arbeitslosenversicherung zählen dazu.

Für folgende Gruppen ist die freiwillige Versicherung besonders vorteilhaft:

  • Freiberufler:innen oder Gewerbetreibende, die nicht auf feste Kunden angewiesen sein möchten
  • Existenzgründer, die sich finanziell absichern möchten
  • Selbstständige mit wechselndem Einkommen, zum Beispiel in kreativen Berufen oder saisonalen Branchen
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Wer kann eine freiwillige Arbeitslosenversicherung abschließen?

Nicht alle Selbstständigen dürfen die freiwillige Arbeitslosenversicherung wählen. Es gibt Bedingungen, die man erfüllen muss, um sie abschließen zu können:

  • Vor der Selbstständigkeit muss man innerhalb der letzten 30 Monate mindestens zwölf Monate eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ausgeübt haben (nicht zwingend durchgehend) oder zuvor Arbeitslosengeld bezogen haben.
  • Nach dem Start als Selbstständige:r muss man den Antrag bei der Agentur für Arbeit innerhalb von drei Monaten einreichen. 
  • Man muss mindestens 15 Stunden wöchentlich selbstständig arbeiten.
  • Wer die Dreimonatsfrist nach Start der Selbstständigkeit verpasst, verliert dauerhaft das Recht auf eine freiwillige Versicherung.

Hier sind einige Beispiele aus der Praxis:

BerufsgruppeBerechtigt zur freiwilligen Arbeitslosenversicherung?Zusätzliche Voraussetzungen
Selbstständiger IT-BeraterJaWar sozialversicherungspflichtig beschäftigt.
Freiberuflicher FotografJaHat vor der Selbstständigkeit Arbeitslosengeld erhalten.
Gewerbetreibender (Handwerker)JaHat innerhalb von 3 Monaten nach Aufnahme der Tätigkeit den Antrag gestellt.
Selbstständige:r mit weniger als 15 Stunden pro WocheNeinDie Mindeststundenzahl wird nicht erreicht.
Unternehmensgründer ohne vorherige AnstellungNeinWar vor der Selbstständigkeit nicht sozialversicherungspflichtig und erhielt kein Arbeitslosengeld.

Wenn eine selbstständige Person zweimal Arbeitslosengeld aus dem gleichen Anspruch bezieht, verliert sie die Möglichkeit, sich künftig freiwillig weiter zu versichern. Diese Regelung gilt jedoch nicht, wenn währenddessen ein neuer Anspruch auf Arbeitslosengeld entsteht. In diesem Fall muss erneut sozialversicherungspflichtige Beschäftigung nachgewiesen werden. Nach einer Mindestversicherungszeit von fünf Jahren kann die Versicherung mit einer Frist von drei Monaten gekündigt werden.

Die genannten Bedingungen stellen sicher, dass die freiwillige Arbeitslosenversicherung nur Selbstständigen zur Verfügung steht, die bereits in die Sozialversicherung eingezahlt haben. Wichtig ist der Antrag innerhalb der ersten drei Monate nach Beginn der Selbstständigkeit – sonst geht der Versicherungsschutz verloren.

Antrag auf freiwillige Arbeitslosenversicherung: So funktioniert es

Wer als Selbstständige:r Arbeitslosengeld bekommen möchte, muss einen Antrag bei der Agentur für Arbeit stellen. Dabei gelten bestimmte Fristen und Vorgaben. Auf diese sollte man achten.

Fristen und Anforderungen

Damit der Antrag genehmigt wird, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Frist: Der Antrag muss innerhalb von drei Monaten nach Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit gestellt werden.
  • Nachweis der Selbstständigkeit
    • Gewerbeanmeldung oder Nachweis der freiberuflichen Tätigkeit
    • Bei Gründung einer Gesellschaft möchte das Arbeitsamt unter Umständen den Gesellschaftsvertrag einsehen.
    • Einkommensnachweise oder Kosten- und Leistungsrechnung

Es ist auch wichtig, dass der Antragstelle:r innerhalb der letzten 30 Monate unmittelbar vor Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit mindestens zwölf Monate versicherungspflichtig beschäftigt war oder eine sogenannte Entgeltersatzleistung (zum Beispiel Arbeitslosengeld) bezogen hat. Es muss sich dabei nicht um einen zusammenhängenden Zeitraum von zwölf Monaten handeln. 

Zeiten der Versicherungspflicht und des Leistungsbezuges werden zusammengerechnet. Grundsätzlich darf die Zeit zwischen beiden Beschäftigungen nicht mehr als einen Monat betragen.

Wichtig: Wird der Antrag nicht innerhalb der drei Monate gestellt, besteht kein Anspruch auf die freiwillige Versicherung!

Wo und wie stellt man den Antrag?

Der Antrag wird direkt bei der Agentur für Arbeit eingereicht. Dies kann auf folgenden Wegen erfolgen:

  • Persönlich: Vereinbare hierfür einen Termin bei der zuständigen Arbeitsagentur.
  • Online: Stelle den Antrag digital über das eService-Portal der Agentur für Arbeit.
  • Postalisch: Sende den Antrag per Post mit allen erforderlichen Unterlagen ein.

Beim Einreichen des Antrags musst Du folgendermaßen vorgehen:

  1. Erbringe den Nachweis über den aktuellen Gewerbe- oder Freiberuflerstatus. Halte auch Dokumente wie Gewerbeschein oder Steuerbescheid bereit.
  2. Fülle das Formular "Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag" aus. Das Formular ist bei der Agentur für Arbeit erhältlich oder kann online heruntergeladen werden. Es muss vollständig und korrekt ausgefüllt werden.
  3. Bereite alle erforderlichen Nachweise für die Antragstellung vor. Dazu gehören unter anderem der Einkommensteuerbescheid, Lohnsteuerbescheinigung und die Betriebsnummer, falls vorhanden.
  4. Reiche dann den ausgefüllten Antrag und die Unterlagen ein. Dies kann online, postalisch oder persönlich bei der zuständigen Dienststelle erfolgen.
  5. Nun musst Du auf die Bearbeitung und Bestätigung des Antrags warten. Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel etwa zwei bis vier Wochen.

Nach der Antragstellung prüft die Agentur für Arbeit die Unterlagen und schickt Dir eine Bestätigung. Sobald die Versicherungspflicht genehmigt wurde, beginnt die Zahlung der monatlichen Beiträge.

Was passiert nach der Antragstellung?

Nach der Genehmigung bist Du in der freiwilligen Arbeitslosenversicherung versichert. Die Beiträge zahlst Du jeden Monat. Bei eintretender Arbeitslosigkeit erhältst Du Geld.

Bei Ablehnung des Antrags kannst Du innerhalb von vier Wochen Widerspruch einlegen. Es lohnt sich, alle Unterlagen zu prüfen oder fehlende Nachweise zu liefern.

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Beitrag für freiwillige Arbeitslosenversicherung: Kosten und Berechnungen

Die Beiträge für die freiwillige Arbeitslosenversicherung von Selbstständigen und Freiberufler:innen hängen nicht vom Einkommen ab. Für das Jahr 2025 gilt ein fester monatlicher Beitrag von 97,37 Euro.

Wer ein neues Unternehmen gründet, zahlt in den ersten zwei Jahren weniger für die Krankenversicherung. Die Kosten betragen dann nur 48,69 Euro pro Monat. Für den Erhalt dieser Ermäßigung muss man der Agentur für Arbeit innerhalb von drei Monaten die Selbstständigkeit nachweisen.

Automatische Anpassung nach zwei Jahren

Nach Ablauf der zwei Jahre wird der ermäßigte Beitrag automatisch auf den regulären Satz von 97,37 Euro angehoben. Die Beitragssätze können sich jährlich ändern. Prüfe daher regelmäßig die aktuellen Angaben bei der Bundesagentur für Arbeit oder der zuständigen IHK.

Leistungen der freiwilligen Arbeitslosenversicherung

Die freiwillige Arbeitslosenversicherung ermöglicht es Dir, nach der Aufgabe Deiner selbstständigen Tätigkeit Arbeitslosengeld zu erhalten. Die Höhe und Dauer des Anspruchs hängen von mehreren Faktoren ab:

  • Anspruch auf Arbeitslosengeld: Voraussetzung ist, dass Du mindestens 12 Monate Versicherungsbeiträge gezahlt hast.
  • Übergang von Arbeitslosengeld zu Bürgergeld: Wer nach Ablauf des Arbeitslosengeldes kein Einkommen hat, kann unter bestimmten Bedingungen Bürgergeld beantragen.
  • Berechnung der Leistungshöhe: Grundlage für die Berechnung ist ein fiktives Arbeitsentgelt, das für 2025 auf 3.745 Euro monatlich festgelegt ist. Es dient als maximale Berechnungsgrundlage für die Höhe des Arbeitslosengeldes. 

Wie lange besteht der Leistungsanspruch?

Die Dauer des Anspruchs variiert je nach Versicherungszeit und bisherigem Einkommen:

VersicherungsdauerAnspruchsdauer
12 – 24 Monate6 Monate
25 – 48 Monate12 Monate
mehr als 48 Monate24 Monate

Es bestehen folgende Bedingungen für eine erneute Inanspruchnahme:

  • Bei einer erneuten Selbstständigkeit oder abhängigen Beschäftigung muss eine neue Mindestversicherungszeit erfüllt werden.
  • Falls Du bereits Arbeitslosengeld bezogen hast, gelten spezielle Regelungen zur Wiederaufnahme der Versicherung.

Freiwillige Arbeitslosenversicherung und Kurzarbeitergeld

Viele Selbstständige fragen sich, ob sie auch Kurzarbeitergeld beziehen können. Grundsätzlich gilt dabei folgendes:

  • Kurzarbeitergeld ist nur für sozialversicherungspflichtig Beschäftigte vorgesehen.
  • Falls Du eine teilweise abhängige Beschäftigung hast, kannst Du unter Umständen Kurzarbeitergeld erhalten. Das gilt zum Beispiel für Geschäftsführer in einer Holding oder bei einem Management-Buyout.
  • Vorteil der Kombination: Falls Deine Selbstständigkeit nebenberuflicher Art ist, kann eine freiwillige Arbeitslosenversicherung als zusätzliche Absicherung dienen.

Die freiwillige Arbeitslosenversicherung bietet also nicht nur Schutz bei Einkommensverlust, sondern ermöglicht auch eine strategische Planung für verschiedene Lebenssituationen.

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Kündigung der freiwilligen Arbeitslosenversicherung

Die freiwillige Arbeitslosenversicherung gibt Selbstständigen sowie Gewerbetreibenden Schutz. Allerdings bleiben nicht alle Menschen lange Zeit in dieser Versicherung. Ein Austritt ist etwa wegen einer neuen Festanstellung möglich, in der Sozialabgaben gezahlt werden – oder wegen Geldproblemen.

Verfahren und Fristen zur Kündigung

Die Auflösung der freiwilligen Arbeitslosenversicherung ist klar geregelt. Hier sind die Schritte, die dafür nötig sind:

Die Kündigung muss in schriftlicher Form bei der Arbeitsagentur eingehen. Eine einfache Nachricht per E-Mail oder Anruf genügt nicht. Außerdem solltest Du die Fristen beachten: Normalerweise endet die Versicherung drei Monate nach der Kündigung zum Monatsende. Wer zum Beispiel am 15. Juni kündigt, hat bis zum 30. September Versicherungsschutz – die Beiträge sind dabei bis zum Ende des Versicherungszeitraums zu zahlen.

In der Kündigung sollte der Grund angegeben werden, beispielsweise eine neue sozialversicherungspflichtige Anstellung oder das Ende der Selbstständigkeit. Erfolgt die Kündigung wegen einer neuen Arbeitsstelle, wird möglicherweise eine Lohnsteuerbescheinigung oder ein Arbeitsvertrag als Beleg verlangt. Die Arbeitsagentur bestätigt die Kündigung dann schriftlich. Die Kündigung wird erst mit dieser Bestätigung wirksam.

Auswirkungen auf den Schutzstatus

Eine Kündigung der freiwilligen Arbeitslosenversicherung hat Konsequenzen, die Selbstständige gut abwägen sollten:

AspektAuswirkungen nach Kündigung
Anspruch auf ArbeitslosengeldDieser endet mit Wirksamkeit der Kündigung. Ohne Versicherung erhält man kein Arbeitslosengeld.
Beitragshöhe bei WiedereintrittEine Wiederaufnahme ist nicht immer möglich. Falls doch, kann der monatliche Beitrag höher ausfallen.
SozialversicherungspflichtOhne freiwillige Arbeitslosenversicherung entfällt die Möglichkeit, sich als Selbstständige:r sozial abzusichern.
Alternativen zur AbsicherungPrivate Arbeitslosenversicherungen oder eigene finanzielle Rückstellungen können als Ersatz dienen.

Wer seine Selbstständigkeit aufgibt und Arbeitslosengeld erhalten möchte, sollte die Versicherung erst kündigen, nachdem das Arbeitslosengeld bewilligt wurde. Ansonsten verfällt der Anspruch eventuell.

Ein Austritt aus der Versicherung ist jedoch möglich. Es besteht eine Option zur Ruhensregelung. 

Diese stellt sicher, dass das Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag pausiert, wenn gleichzeitig eine andere Versicherungspflicht entsteht – mit Ausnahme einer geringfügigen Beschäftigung. So kann die freiwillige Weiterversicherung problemlos wieder aufgenommen werden, wenn beispielsweise ein temporäres abhängiges Arbeitsverhältnis oder eine Phase der Kindererziehung vorliegt.

Alternativen zur freiwilligen Arbeitslosenversicherung

Nicht jede:r Selbstständige entscheidet sich für die freiwillige Arbeitslosenversicherung. Es gibt verschiedene Alternativen, um sich gegen Einkommensausfälle abzusichern.

Private Versicherungen

Zusätzlich zur staatlichen Versicherung haben Selbstständige die Möglichkeit, spezielle Policen bei privaten Anbietern abzuschließen. Hier stehen einige Optionen zur Wahl.

Eine private Arbeitslosenversicherung bietet flexiblere Tarife, bringt aber oft höhere Kosten mit sich und hat eingeschränkte Leistungsansprüche. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung deckt finanzielle Verluste ab, wenn man dauerhaft arbeitsunfähig wird. 

Alternativ besteht die Möglichkeit einer Einkommensschutzversicherung – sie hilft bei vorübergehenden Verdienstausfällen, auch wenn keine Arbeitslosigkeit vorliegt.

Beim Abschluss einer privaten Versicherung sollten Selbstständige die Vertragsbedingungen genau prüfen. Besonders wichtig sind die Dauer der Leistung, die Höhe der Zahlungen sowie mögliche Leistungseinschränkungen.

Rücklagenbildung und andere Strategien

Eine weitere Möglichkeit ist die finanzielle Eigenvorsorge. Dazu gehören:

  • Rückstellungen – Insbesondere regelmäßiges Sparen, um mehrere Monate ohne Einkommen überbrücken zu können.
  • Zusätzliche Einnahmequellen – Eine Diversifikation durch mehrere Einkommensströme kann das Risiko eines Totalausfalls verringern.
  • Holding gründen – Eine Holdingstruktur kann helfen, Gewinne steuerlich optimiert zurückzulegen.
  • Management-Buyout – Falls ein Unternehmen verkauft werden soll, kann ein geplanter Ausstieg finanzielle Sicherheit bieten.

Selbstständige können ihre wirtschaftliche Stabilität durch eine kluge Kosten- und Leistungsrechnung fördern. Auch die Wahl der passenden Rechtsform trägt langfristig dazu bei.

Antrag auf freiwillige Arbeitslosenversicherung: Wichtige Tipps

Die freiwillige Arbeitslosenversicherung ist für Selbstständige eine wertvolle Absicherung. Damit der Antrag reibungslos bearbeitet wird, sollten einige wichtige Punkte beachtet und typische Fehler vermieden werden.

Worauf ist bei der Antragstellung zu achten?

Ein vollständig ausgefüllter Antrag mit allen erforderlichen Unterlagen ist entscheidend, um Verzögerungen oder Ablehnungen zu vermeiden. Folgende Aspekte sind besonders wichtig:

  • Rechtzeitiger Antrag: Der Antrag muss innerhalb von drei Monaten nach Aufnahme der Selbstständigkeit gestellt werden.
  • Vollständigkeit der Unterlagen: Dazu gehören gegebenenfalls die Gewerbeanmeldung oder der Gesellschaftsvertrag und der letzte Einkommensteuerbescheid. 
  • Prüfung der Versicherungsoptionen: Es kann unter Umständen sinnvoll sein, eine private Arbeitslosenversicherung in Betracht zu ziehen. 
  • Vermeidung häufiger Fehler: Fehler in den Unterlagen oder falsche Angaben können zu Verzögerungen oder zur Ablehnung des Antrags führen. 

Um Probleme zu vermeiden, sollten Antragsteller auf folgende Punkte achten:

  • Abklären der Beitragsberechnung: Frage vorab bei der Agentur für Arbeit nach, wie das fiktive Arbeitsentgelt berechnet wird. 
  • Frühzeitige Anforderung der Nachweise: Besorge Gehaltsabrechnungen oder Sozialversicherungsnachweise rechtzeitig, um Verzögerungen zu vermeiden. 
  • Unterscheidung von privater und gesetzlicher Versicherung: Die Bedingungen der beiden Versicherungsarten unterscheiden sich deutlich. Es ist wichtig, die jeweils passende Option zu wählen. 

Empfehlungen für verschiedene Zielgruppen

Je nach beruflicher Situation gibt es unterschiedliche Tipps für die Antragstellung:

  • Existenzgründer: Nutze in den ersten zwei Jahren nach Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit die reduzierten Beiträge. Das senkt die Kosten in der Gründungsphase. 
  • Freiberufler: Prüfe, ob private Alternativen sinnvoller sind. Die freiwillige Versicherung ist nicht immer die beste Wahl. Ein Vergleich kann helfen.
  • Gewerbetreibende: Um finanzielle Engpässe zu vermeiden, sollten Gewerbetreibende frühzeitig Rücklagen für die Beitragszahlungen bilden. Dies trägt dazu bei, die monatlichen Kosten langfristig abzusichern und den Versicherungsschutz aufrechtzuerhalten.

Gleichstellung und freiwillige Arbeitslosenversicherung: Definition und Vorteile

Unter bestimmten Bedingungen erhalten manche Selbstständige eine Gleichstellung, wodurch sie in der Sozialversicherung wie Arbeitnehmer behandelt werden. Bei Aufgabe der Selbstständigkeit haben sie dann Anspruch auf Arbeitslosengeld – genau wie Angestellte.

Um den Status der Gleichstellung zu erlangen, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

  • Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung vor der Selbstständigkeit: Dies ist eine Grundvoraussetzung für den Anspruch auf die freiwillige Arbeitslosenversicherung.
  • Nachweis einer abhängigen Beschäftigung vor der Selbstständigkeit: Dies erleichtert den Zugang zu Sozialleistungen und ermöglicht eine bessere Absicherung während und nach der Selbstständigkeit.

Gleichgestellte Selbstständige profitieren von mehreren Vorteilen bei der Antragstellung auf freiwillige Arbeitslosenversicherung: 

  • Mehr Flexibilität bei der Beitragsberechnung: Die Möglichkeit, die Höhe der Beiträge an das Einkommen anzupassen, bietet Selbstständigen eine gewisse finanzielle Flexibilität. 
  • Höhere Absicherung im Falle einer späteren Arbeitslosigkeit: Bei Aufgabe der Selbstständigkeit bleibt der Anspruch auf Arbeitslosengeld bestehen, wodurch eine bessere finanzielle Sicherheit gewährleistet wird.

Der Antrag auf freiwillige Arbeitslosenversicherung bedarf guter Vorbereitung und vollständiger Unterlagen. Wer früh handelt und die Voraussetzungen erfüllt, kann sich langfristig absichern.

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