Einsatzwechseltätigkeit – Was bedeutet sie im rechtlichen Sinn. Einsatzwechseltätigkeit: Wie und warum sie auftritt.
Unter Einsatzwechseltätigkeit versteht man die Tätigkeit von Arbeitnehmern, die aufgrund ihrer beruflichen Anforderungen regelmäßig an verschiedenen Standorten arbeiten. Sie kann in verschiedenen Branchen vorkommen, z. B. im Baugewerbe, in der Montage oder Installation, im Veranstaltungsmanagement oder in der Beratung. In diesem Artikel befassen wir uns mit den Feinheiten der Einsatzwechseltätigkeit und den steuerlichen Vorteilen.
Was ist Einsatzwechseltätigkeit?
Eine Einsatzwechseltätigkeit ist eine berufliche Tätigkeit außerhalb der Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte (§ 9 Abs. 4 EStG). Dies bedeutet, dass der Arbeitnehmer in der Regel weniger als 20 Prozent der Zeit an einer festen Arbeitsstätte tätig ist. Die Anzahl der Einsätze ist in diesem Fall nicht relevant.
Dabei unterscheidet man folgende Arten im Rahmen der Einsatzwechseltätigkeit:
- Rotation: Arbeitnehmer wechseln regelmäßig zwischen verschiedenen Abteilungen oder Teams innerhalb eines Unternehmens.
- Standortwechsel: Mitarbeiter werden an verschiedenen Standorten innerhalb des Unternehmens eingesetzt. Sie können auch in andere Niederlassungen oder Tochtergesellschaften gesendet werden. (Mitglieder einer Betriebsreserve für Filialbetriebe)
- Projektwechsel: Mitarbeiter arbeiten an verschiedenen Projekten oder Aufgaben und wechseln regelmäßig Projektpartner und Arbeitsbereiche.
- Austauschprogramme: Mitarbeiter nehmen an Austauschprogrammen teil. Dabei werden sie für einen bestimmten Zeitraum an andere Standorte oder Unternehmen entsandt.
- Auslandseinsätze. Mitarbeiter gehen für bestimmte Projekte oder Aufgaben ins Ausland und wechseln den Standort regelmäßig.
- Cross-Training: Mitarbeiter werden in verschiedenen Bereichen geschult und können je nach Bedarf in verschiedenen Funktionen eingesetzt werden.
- Job-Rotation: Mitarbeiter wechseln häufig den Arbeitsplatz und arbeiten in verschiedenen Unternehmen oder Branchen, um ihre Erfahrungen und Fähigkeiten zu erweitern.
Vor allem ist so eine Art der Berufstätigkeit für folgende Branchen typisch:
- Gesundheitswesen: Krankenschwestern, Ärzte, Pflegepersonal, Rettungssanitäter
- Industrie: Produktionsarbeiter, Maschinenbediener, Schichtleiter
- Gastronomie: Kellner, Köche, Barkeeper
- Transportwesen: LKW-Fahrer, Piloten, Flugbegleiter
- Sicherheitsdienste: Polizisten, Sicherheitskräfte, Wachpersonal
- Einzelhandel: Verkaufspersonal, Lagermitarbeiter
- Medien: Journalisten, Kameraleute, TV-Produktionsmitarbeiter
- Energie- und Wasserversorgung: Kraftwerksmitarbeiter, Versorgungstechniker
- IT-Branche: Systemadministratoren, Support-Mitarbeiter, Programmierer
- Hotellerie und Tourismus: Hotelangestellte, Rezeptionisten, Tourguides
Einsatzwechseltätigkeit und Steuererklärung
Da der Arbeitsnehmer an wechselnden Einsatzstellen tätig ist, befindet er sich in einer besonderen Situation. In dieser Situation entstehen höhere Kosten für Fahrt, Verpflegung und Übernachtung. Die höheren Kosten werden vom Finanzamt berücksichtigt, indem sie im Veranlagungszeitraum nach den gleichen Grundsätzen wie bei Dienstreisen als Betriebsausgaben behandelt werden.
Angaben in der Steuererklärung
Die Arbeitnehmer geben in der Steuererklärung in der Anlage N unter der Rubrik „Beruflich veranlasste Auswärtstätigkeiten“ ihre Kosten im Zusammenhang mit dem Wechsel des Einsatzortes an. Seit dem Kalenderjahr 2008 ist dies die offizielle Bezeichnung für die Steuer auf Einsatzwechseltätigkeiten, Fahrten und Reisen.
Seit dem 1. Januar 2014 richten sich die steuerpflichtigen Dienstreisekosten nach dem Einkommensteuergesetz (§ 9 EStG). Darüber hinaus regeln § 3 Nr. 13 EStG (öffentlicher Dienst) und § 3 Nr. 16 EStG (Privatwirtschaft) den Umfang der steuerfreien Arbeitgebervertretung. Das ausführliche, jetzt aktualisierte Einführungsschreiben des BMF (Bundesministerium der Finanzen) ergänzt die gesetzlichen Regelungen, verdeutlicht mit zahlreichen Beispielen wichtige Fälle der Lohnsteuerpraxis und gibt Erläuterungen zu den Besonderheiten bei Arbeitnehmern mit wechselnden Aufgaben (BMF, Schreiben vom 24. Oktober 2014, IV C 5 – S 2353/14/10002, BStBL 2014 I S. 1412).
Einsatzwechseltätigkeitsbescheinigungen
Die Einsatzwechseltätigkeitsbescheinigung ist ein offizielles Dokument. Sie wird vom Arbeitgeber ausgestellt, um die regelmäßige Tätigkeit an wechselnden Einsatzorten eines Mitarbeiters zu bestätigen. Diese Bescheinigung ist insbesondere in Bezug auf steuerliche Angelegenheiten relevant. Sie dient dazu, die berufliche Notwendigkeit und die Dauer der Einsatzwechseltätigkeit zu dokumentieren: typischerweise Informationen über die Dauer der Einsatzwechseltätigkeit und die verschiedenen Einsatzorte des Mitarbeiters.
Die Bescheinigung dient auch als Nachweis für das Finanzamt, dass die Tätigkeit des Mitarbeiters regelmäßige Wechsel der Arbeitsorte erfordert. Sie wird in der Regel im Rahmen der Steuererklärung verwendet, um bestimmte steuerliche Vergünstigungen oder Werbungskosten geltend zu machen.
Hinweis: Werbungskosten werden nicht berücksichtigt, wenn sie in unmittelbarem wirtschaftlichem Zusammenhang mit nicht steuerpflichtigen Einkünften stehen.
Steuerliche Vorteile und Abzüge bei Einsatzwechseltätigkeit
Zu den wichtigsten Kosten bei der Auswärtstätigkeit gehören:
- Reisekosten: An- und Abreise zum und vom Zielort, Heimreisen, Abreisen zu Dienstreisen usw.
- Verpflegungskosten: Für bis zu drei Monate gelten Pauschalbeträge. Bis Ende 2019 betrug die Pauschale bei einer Abwesenheit von mindestens acht Stunden 12 €. Bei mehrtägiger Abwesenheit erhielten Sie für den An- und Abreisetag jeweils 12 € und für einen ganzen Tag Abwesenheit 24 €. Seit Januar 2020 gelten höhere Pauschalen: 14 € für eine Abwesenheit von mindestens acht Stunden und 14 € für An- und Abreisetage. Der Pauschalbetrag für einen ganzen Tag Abwesenheit beträgt jetzt 28 €.
- Unterkunftskosten: In den ersten 48 Monaten kann der volle Betrag im Land geltend gemacht werden.
- Zusätzliche Reisekosten: Parkgebühren, Mautgebühren, Gepäckaufbewahrung, Eintrittsgelder usw.
Hinweis: Wenn der Arbeitgeber Reisekosten (Arbeitsvergütungen, Spesen, Bau- oder Einrichtungsbeihilfen, Tagegelder, Verpflegungszuschüsse, Mahlzeiten) steuerfrei erstattet, ist dies bis zu dem Betrag möglich, bis zu dem die Reisekosten als Betriebsausgaben abgezogen werden können. Der Betrag, den der Arbeitgeber erstattet, muss in der Steuererklärung als Betriebsausgabe abgezogen werden.
Änderung der Einsatztätigkeit mit Dienstwagen
Mitarbeiter, die über einen Dienstwagen verfügen, erhalten für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte eine zusätzliche Geldleistung im Rahmen der 1-Prozent-Regelung in Höhe von 0,03 Prozent der Gesamtkosten. Für Mitarbeiter, die den Dienstort wechseln, wird die zusätzliche Zulage für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte mit dem Dienstwagen nicht berechnet, wenn sie keine erste Tätigkeitsstätte haben.
Zuschussfähige Fahrten zum Unternehmen sind Dienstreisen des Arbeitgebers, bei denen der zusätzliche geldwerte Vorteil von 0,03 Prozent für die Nutzung eines Firmenwagens nach der 1-Prozent-Methode in diesem Fall nicht berücksichtigt wird.
Wie man die Steuererklärung bei Einsatzwechseltätigkeit richtig ausfüllt
Wenn Sie ein/e Arbeitnehmende/er mit Einsatzwechseltätigkeit sind, müssen Sie bei der Ausfüllung der Steuererklärung aufmerksam sein und alle wichtigen und relevanten Angaben richtig eintragen.
Hier sind einige Tipps:
- Sammeln und bewahren Sie alle relevanten Belege auf.
- Erfassen Sie Ihre Einnahmen.
- Berücksichtigen Sie Ihre Reisekosten und beruflich bedingten Ausgaben.
- Vergessen Sie nicht Ihre Steuervorteile, falls vorhanden.
- Benutzen Sie, falls möglich, die elektronische Steuererklärung.
- Es ist ratsam, die Hilfe eines Steuerberaters zu holen oder Ihr lokales Finanzamt um Unterstützung zu bitten.
Befolgen Sie diese Schritt-für-Schritt-Anleitung, um in der Steuererklärung eine alternierende Beschäftigung anzugeben:
- Sammeln Sie alle relevanten Unterlagen, wie Arbeitsverträge, Nachweise über die Einsatzorte, Reisekostenabrechnungen, usw.
- Feststellung der Einsatzwechseltätigkeit: Überprüfen Sie, ob Ihre Tätigkeit tatsächlich als Einsatzwechseltätigkeit gilt. Dies könnte durch die Art der Arbeit und die verschiedenen Einsatzorte bestimmt werden.
- Reisekostenabrechnung: Erfassen Sie alle relevanten Reisekosten, wie Fahrtkosten, Übernachtungskosten, Verpflegungsmehraufwendungen usw. Diese Kosten können in der Steuererklärung geltend gemacht werden.
- Aufteilung der Werbungskosten: Es ist wichtig zu beachten, dass nur die Kosten, die direkt mit der Einsatzwechseltätigkeit zusammenhängen, absetzbar sind. Andere Kosten, die nicht im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit stehen, können nicht geltend gemacht werden.
- Besonderheiten bei doppelter Haushaltsführung: Falls Sie aufgrund Ihrer Einsatzwechseltätigkeit einen zweiten Haushalt unterhalten müssen, können auch hierfür Kosten steuerlich geltend gemacht werden. Dazu gehören Mietkosten, Verpflegungsmehraufwendungen und Umzugskosten.
- Pendlerpauschale: Überprüfen Sie, ob Sie die Pendlerpauschale in Anspruch nehmen können. Dies ist eine Pauschale für die Fahrtkosten zwischen Wohnort und erster Tätigkeitsstätte.
- Steuerklassenwahl: Überprüfen Sie Ihre Steuerklasse, da diese Auswirkungen auf die Höhe der Lohnsteuer hat. In manchen Fällen kann es vorteilhaft sein, die Steuerklasse zu ändern.
- Aufbewahrung von Belegen: Bewahren Sie alle relevanten Belege gut auf. Dies ist wichtig, falls das Finanzamt Nachfragen hat.
Fallbeispiele und Szenarien
Unten finden Sie einige Beispiele und Szenarien von Einsatzwechseltätigkeit und ihre mögliche Auswirkungen auf die steuerliche Situation:
Beispiel 1: Berater mit festem Standort
Ein Unternehmensberater arbeitet für ein Beratungsunternehmen und wird regelmäßig zu verschiedenen Kunden entsandt. Er hat keinen festen Arbeitsplatz. In diesem Fall kann er die Kosten für die Fahrten zu den Kunden, die Unterkunftskosten und die Verpflegungsmehraufwendungen von der Steuer absetzen.
Beispiel 2: Vertriebsmitarbeiter auf regelmäßigen Geschäftsreisen
Ein Außendienstmitarbeiter arbeitet für ein Unternehmen und muss regelmäßig zu Kunden in verschiedenen Regionen reisen. In seinem Arbeitsvertrag steht, dass er keinen festen Arbeitsplatz hat. In diesem Fall kann er die Kosten für die Reisen zu den Kunden und zusätzliche Ausgaben für Mahlzeiten von der Steuer absetzen.
Beispiel 3: Ein Monteur-Mechaniker auf dem internationalen Parkett
Ein Monteur arbeitet für ein Unternehmen, das weltweit tätig ist. Er wird regelmäßig auf internationalen Baustellen eingesetzt. Nicht nur die normalen Transportkosten, sondern auch die Umzugskosten und die Kosten für die Unterhaltung eines zweiten Haushalts können sich auf die Besteuerung auswirken.
Beispiel 4: Arbeitnehmer mit zwei Haushalten
Ein Softwareentwickler arbeitet für ein Unternehmen, das weit von seinem Wohnsitz entfernt ist. Er beschließt, einen zweiten Haushalt in der Nähe seines Arbeitsplatzes zu führen. In diesem Fall können Miete, zusätzliche Lebensmittelkosten und andere Ausgaben, die mit der Führung eines doppelten Haushalts verbunden sind, steuerlich geltend gemacht werden.
Beispiel 5: Wie werden die Reisekosten vom Finanzamt berechnet:
Frau X fährt morgens wie üblich 20 Kilometer zur Arbeit in das Büro einer Handelsfirma. Ihr Dienst endet um 12:00 Uhr. Da ihre Schicht im Restaurant um 12:30 Uhr beginnt, fährt sie direkt von ihrer ersten Arbeitsstelle zu ihrer zweiten Arbeitsstelle. Hierfür legt sie 10 Kilometer zurück. Und nach ihrer Schicht fährt sie 10 Kilometer nach Hause. In diesem Fall kann sie nicht alle Fahrten als Betriebsausgaben steuerlich geltend machen. Vielmehr gilt die Fahrt zur ersten Arbeitsstelle als Umweg auf dem Weg zur zweiten Arbeitsstelle. In diesem Fall rechnet das Finanzamt wie folgt: Für eine einfache Fahrt, d. h. dorthin, hat sie 30 Kilometer (20 + 10) zurückgelegt – und kann die Hälfte davon, also 15 km, steuerlich geltend machen.
Es ist wichtig zu beachten, dass die steuerliche Behandlung von Umzugsaktivitäten von Fall zu Fall unterschiedlich sein kann. Daher sollte die genaue steuerliche Situation immer mit einem Steuerberater oder Finanzexperten besprochen werden.
Unsere Finom-Experten sind jederzeit bereit, Ihr Unternehmen zu unterstützen und Sie in zahlreichen Fragen zu beraten. Durch die Einrichtung eines Geschäftskontos wird es für Sie viel einfacher, die Ihnen zustehenden Freibeträge und Ermäßigungen zu ermitteln. Sie können sich auf Ihre Belege und Dokumente konzentrieren und die Rechnungsstellung, das Spesenmanagement und die Ausstellung von Karten an Finom delegieren.
Fazit
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Einsatzwechseltätigkeit für Arbeitnehmer eine interessante Möglichkeit darstellt, beruflich flexibel an verschiedenen Orten tätig zu sein. Die steuerlichen Aspekte dieser Arbeitsform können sowohl Herausforderungen als auch Chancen bieten.
Quellenverzeichnis
- Einsatzwechseltätigkeit – Wikipedia
- § 3 EStG – Einzelnorm
- Einkommensteuergesetz (EStG) § 9 Werbungskosten
FAQ
Wie unterscheidet sich die steuerliche Behandlung von der Einsatzwechseltätigkeit von Dienstreisen?
Die meisten Arbeitnehmer fahren regelmäßig von ihrem privaten Wohnsitz zu ihrer ständigen Arbeitsstätte. Sie machen ihre Ausgaben in der Regel über die Entfernungs- oder Pendlerpauschale steuerlich geltend, die derzeit 30 Cent pro Kilometer beträgt. Sie kann für alle Verkehrsmittel in Anspruch genommen werden – auch für den Arbeitsweg zu Fuß – und führt zu einer Verringerung des steuerpflichtigen Einkommens.
Manche Arbeitnehmer arbeiten jedoch an ständig wechselnden Tätigkeitsstätten, zu denen sie direkt von zu Hause aus fahren oder regelmäßig ein Fahrzeug benutzen. In diesem Fall handelt es sich um eine geänderte Einsatztätigkeit.
Welche Fallstricke und häufigen Fehler sollte ich bei meiner Steuererklärung für Einsatzwechseltätigkeiten vermeiden?
Verpflegungszuschuss: Wenn Sie ein Arbeitnehmer sind, der viel unterwegs ist und nicht von zu Hause aus arbeiten kann, können Sie in Ihrer Steuererklärung einen Verpflegungszuschuss geltend machen. Diese beträgt 14 € pro Tag, wenn Sie mehr als acht Stunden von zu Hause weg sind. Bei einer Abwesenheit von 24 Stunden beträgt der Betrag 28 €, und Sie erhalten jeweils 14 € für den An- und Abreisetag.
Firmenwagen: Wenn Arbeitnehmer einen Firmenwagen haben, müssen sie diesen zusätzlich zu ihrem Gehalt versteuern. Privatfahrten werden mit einem Cent pro Kilometer, Dienstfahrten mit 0,03 Prozent besteuert.
Nicht rechtzeitige Abgabe der Steuererklärung: Es ist immer wichtig, die aktuelle Frist für die Abgabe der Steuererklärung zu beachten. Wer diesen Termin verpasst, muss eine Säumnisgebühr von mindestens 25 € pro angefangenem Monat zahlen.
Wie kann ich die häufigen Fehler bei meiner Steuererklärung für Einsatzwechseltätigkeiten vermeiden?
Die Steuererklärung für eine Einsatzwechseltätigkeit kann komplex sein, da verschiedene steuerliche Regelungen zu beachten sind. Hier sind einige Tipps, um häufige Fehler zu vermeiden:
- Dokumentation sorgfältig führen
- Trennung von beruflichen und privaten Kosten
- Verpflegungspauschalen beachten
- Einsatzwechseltätigkeit nachweisen
- Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen nicht vergessen
- steuerliche Änderungen im Blick behalten
- Fristen beachten