Die AWV-Meldepflicht ist für Dich wichtig, wenn Du grenzüberschreitende Zahlungen tätigst. In unserem Artikel erfährst Du alles über die notwendigen Schritte zur Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften in Bezug auf internationale Zahlungen, Meldegrenzen und -fristen sowie die Folgen einer unterlassenen Meldung. 

Inhalt

Was ist die AWV-Meldepflicht? 

Bei der AWV-Meldepflicht handelt es sich um eine Pflicht von natürlichen und juristischen Personen mit Wohnsitz oder Firmensitz in Deutschland. Diese verpflichtet sie, grenzüberschreitende Zahlungen an die Deutsche Bundesbank zu melden. Die entsprechenden Normen sind im Außenwirtschaftsgesetz (AWG) und in der Außenwirtschaftsverordnung (AWV) festgelegt. 

Die AWV-Meldung dient vor allem zur Überwachung des internationalen Zahlungsverkehrs und zur Sammlung von statistischen Daten. Die Deutsche Bundesbank erhält so einen Überblick über die Geldströme zwischen Deutschland und anderen Ländern. Die gesammelten Informationen werden auch genutzt, um Entscheidungen zur deutschen Wirtschafts- und Währungspolitik zu treffen.

Für wen gilt die AWV-Meldepflicht?

Wichtig zu wissen ist, für wen die AWV-Meldepflicht gilt. Zu den betroffenen Personengruppen gehören sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen. 

  • Privatpersonen: Natürliche Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit sowie Ausländer, die länger als ein Jahr in Deutschland wohnen.
  • Unternehmen: Alle natürlichen oder juristischen Personen, die ein Groß- oder Kleinunternehmen angemeldet haben.

Doch welche Unterschiede bestehen im Hinblick auf die AWV-Meldepflicht zwischen privaten und geschäftlichen Transaktionen? Privatpersonen müssen sich kaum Sorgen machen, da sie selten große Zahlungen oder Überweisungen ins Ausland tätigen. 

Unternehmen müssen hingegen auf die Einhaltung dieser Norm achten, denn ihre internationalen Zahlungen und Überweisungen überschreiten in vielen Fällen die Meldegrenze. Wir empfehlen, das Meldewesen in die Compliance-Struktur Deiner Firma zu integrieren, damit alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt werden. Dies ist mit einem höheren organisatorischen und finanziellen Aufwand verbunden, erspart aber hohe Bußgelder. Auch ein qualifizierter Steuerberater kann bei Fragen zum Meldewesen helfen. Steuerberater-Kosten liegen meist zwischen 100 und 500 Euro pro Sitzung.

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Was muss man bei der AWV-Meldepflicht beachten?

In diesem Abschnitt erfährst Du mehr zu Merkmalen, anhand derer Du feststellen kannst, ob Dein Unternehmen AWV-meldepflichtig ist. Dazu gehören die Zahlungsarten und die Meldegrenze.

Arten von Zahlungen

Die Meldung erfolgt nur im Falle folgender Zahlungsarten:

  • Überweisungen ins Ausland (in Euro und anderen Währungen)
  • Barzahlungen
  • Lastschriften
  • Schecks und Wechsel
  • Einbringungen von Rechten und Sachen in Unternehmen
  • Kredit- und Debitkartenzahlungen

Wichtige Anmerkung: Mehrere Teilzahlungen von einer Person, die jeweils die Meldegrenze nicht überschreiten, sind nicht meldepflichtig.

Meldegrenze und Änderungen ab 2025

Wie bereits erwähnt, gilt die AWV-Meldepflicht der Bundesbank nur für Fälle, in denen der Betrag der geleisteten Zahlung über der gesetzlich festgelegten Meldegrenze liegt. Dieser Wert wird in § 67 der Außenwirtschaftsverordnung (Abkürzung AWV) angegeben. Die AWV wird regelmäßig aktualisiert, wobei die Höhe der Meldegrenze und andere Vorgaben an den aktuellen Stand der deutschen Wirtschaft angepasst werden. 

Bis Ende 2024 waren grenzüberschreitende Zahlungen, die einen Betrag von 12.500 Euro nicht überstiegen, von der Meldepflicht befreit. Zahlungen ab 12.500 Euro unterlagen hingegen der AWV-Meldepflicht.

Zum 1. Januar 2025 traten Änderungen bezüglich der Meldegrenze in Kraft. Es handelte sich dabei um die Anhebung der Meldeschwelle auf 50.000 Euro laut § 67 AWV. Der Hauptzweck dieser Änderung war die Entlastung von privaten Haushalten sowie kleinen und mittleren Unternehmen, insbesondere von Unternehmern, die ein Kleingewerbe angemeldet haben.

Die neuen Vorgaben sind nochmals kurz in dieser Tabelle dargestellt.

 bis Berichtsmonat Dezember 2024ab Berichtsmonat Januar 2025
Meldeschwelle für internationale Zahlungen (§ 67 AWV)12.500 €50.000 €

Weitere Informationen zu den aktuellen AWV-Änderungen findest Du auf der offiziellen Internetseite der Deutschen Bundesbank

AWV-Meldepflicht: Fristen und Meldemöglichkeiten

Die Deutsche Bundesbank hat außerdem die Meldetermine vereinheitlicht. Sie wurden für das Jahr 2025 auf Werktage umgestellt. Als einheitlicher Stichtag für Meldungen von internationalen Transaktionen gilt nun der 7. Werktag des Folgemonats, unabhängig von der Art der Zahlung. Es ist wichtig, diese Frist einzuhalten, um mögliche Strafen zu vermeiden.

Die Meldemöglichkeiten werden vom technologischen Fortschritt beeinflusst und ändern sich dementsprechend ebenfalls. Im Jahr 2013 wurde die Einreichung in Papierform durch die elektronische Datenübertragung abgelöst. Aktuell ist die Meldung auf folgenden Wegen möglich:

  • Elektronisch: Unternehmer können dazu das Allgemeine Meldeportal Statistik (AMS) oder ExtraNet nutzen. 
  • Per Telefon: Privatpersonen können ihre AWV-Meldungen kostenlos über die Hotline an die Deutsche Bundesbank übermitteln. 

Ausnahmen von der AWV-Meldepflicht

Einige Zahlungen sind von der Meldepflicht ausgenommen. Das bedeutet, die AWV-Meldepflicht bezieht sich nicht auf folgende Zahlungen:

  • Erlöse aus Warenausfuhr und Zahlungen für Wareneinfuhr. Transaktionen im Bereich Import und Export sind nicht meldepflichtig, weil sie bei der zollamtlichen Abwicklung der Lieferungen erfasst werden.
  • Kredite und Einlagen. Zu dieser Kategorie gehören Auszahlungen und Rückzahlungen von Einlagen und Krediten mit einer vereinbarten Laufzeit von 12 Monaten oder weniger.
  • Zahlungen unter der Meldegrenze. Meldepflichtig sind bis 31. Dezember 2024 nur grenzüberschreitende Zahlungen ab 12.500 Euro; ab 2025 sind es Zahlungen ab 50.000 Euro.

Mehr Informationen findest Du in den von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten FAQ zu grenzüberschreitenden Zahlungsmeldungen.

AWV-Meldepflicht: Folgen einer unterlassenen Meldung

Grenzüberschreitende Zahlungen müssen rechtzeitig und in vollem Umfang an die Deutsche Bundesbank gemeldet werden, sonst drohen hohe Bußgelder. Diese Strafen betreffen sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen. 

Die Höhe des Bußgeldes hängt von der Schwere des Falls ab, insbesondere von der Summe. 

  • Bußgeld von bis zu 30.000 € pro Verstoß gegen Privatpersonen und Unternehmen (§ 19 Abs. 6 AWG)
  • Bußgeld gegen die Firmenleitung oder Unternehmen von bis zu 300.000 € pro Compliance-Verstoß

Die Verjährungsfrist für Verstöße gegen die AWV-Meldepflicht beträgt drei Jahre. Um im Falle eines Verstoßes gegen die Meldefrist Bußgelder zu vermeiden, kann Selbstanzeige gestellt werden. Man sollte die versäumte Meldung schnellstmöglich nachholen und die zuständige Behörde über die Situation informieren.

Praktische Umsetzung der AWV-Meldepflicht

Hier erklären wir, wie die AWV-Meldung in der Praxis durchgeführt wird.

Notwendige Informationen zur Zahlung

Folgende Informationen werden für die Meldung benötigt:

  • Betrag: Du musst den genauen Zahlungsbetrag angeben.
  • Datum: Dies ist das Datum, an dem die Zahlung getätigt wurde.
  • Empfänger: Gib hier die Kontaktdaten der zweiten Partei an.
  • Zahlungsart: Hierzu zählen beispielsweise Überweisung oder Barzahlung.

Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Meldung

Die einfache Anleitung sieht so aus:

  1. Trage die oben aufgeführten Daten zusammen.
  2. Wähle eine Meldemethode aus, beispielsweise das AMS-Portal oder ExtraNet.
  3. Überprüfe, ob alle Angaben korrekt sind und ob alle Fristen eingehalten wurden.
  4. Reiche Deine Meldung ein.

Tipps zur Vermeidung von Fehlern bei der Meldung

Wie lassen sich Fehler bei der Erfüllung der AWV-Meldepflicht minimieren?

  • Doppelte Überprüfung. Stelle sicher, dass Du alle notwendigen Informationen gesammelt hast.
  • Halte alle Fristen ein. Achte darauf, dass die Meldung spätestens zum vorgegebenen Stichtag erfolgt.
  • Nutze Unterstützung. Wende Dich an einen Steuerberater oder delegiere diese Aufgabe an einen Experten in Deinem Unternehmen.

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