Die Organe einer AG strukturieren Leitung, Kontrolle und Mitwirkung der Aktionär:innen. In diesem Artikel erfährst Du, welche Aufgaben Vorstand, Aufsichtsrat und Hauptversammlung übernehmen und wie diese drei Gremien gemeinsam für klare Entscheidungen sorgen.

Inhalt

AspektVorstandAufsichtsratHauptversammlung
Stellung in der AGFührt das Unternehmen eigenverantwortlich und vertritt die AG nach außenÜberwacht das Management und berät in wichtigen FragenVersammlung der Aktionär:innen, bildet ihren gemeinsamen Willen ab
KernaufgabenStrategische Ausrichtung, alltägliche Unternehmensführung, Umsetzung wichtiger MaßnahmenKontrolle, Bestellung und Abberufung des Vorstands, Prüfung bedeutsamer VorhabenGrundlegende Beschlüsse, Wahl des Aufsichtsrats, Kapitalmaßnahmen, Gewinnverwendung
ZusammensetzungEine oder mehrere Personen, abhängig von der SatzungVertreter:innen der Anteilseigner:innen, häufig ergänzt durch Arbeitnehmervertreter:innenAlle stimmberechtigten Aktionär:innen
Bestellung oder WahlBestellung durch den AufsichtsratWahl der Anteilseignervertreter:innen durch die Hauptversammlung, Arbeitnehmervertreter:innen durch die BelegschaftTeilnahme durch Aktienbesitz
Typische EntscheidungenGeschäftsstrategie, Abschluss wichtiger Verträge, Personalentscheidungen auf LeitungsebeneBestellung und Abberufung des Vorstands, Zustimmung zu größeren Investitionen, Überwachung von Risiko und ComplianceWahl des Aufsichtsrats, Beschluss über Jahresabschluss und Gewinnverwendung, Entscheidungen zu Kapitalmaßnahmen und strukturellen Veränderungen
VerantwortungRechenschaft gegenüber dem AufsichtsratRechenschaft gegenüber der HauptversammlungKontrolle durch Abstimmungen

Warum muss eine AG feste Organe haben?

Eine AG funktioniert nur, wenn klar geregelt ist, wer entscheidet, kontrolliert und die Interessen der Aktionär:innen vertritt. Die Organe sorgen für Transparenz und schaffen verlässliche Abläufe, damit wichtige Strategien, finanzielle Entscheidungen und rechtliche Anforderungen sauber umgesetzt werden können. Ohne diese Struktur könnten weder Risiken zuverlässig überwacht noch zentrale Beschlüsse rechtssicher getroffen werden. Bereits bei der AG-Gründung müssen Vorstand und Aufsichtsrat bestellt sein, damit die Gesellschaft überhaupt ins Handelsregister eingetragen werden kann.

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Der Vorstand als AG-Organ: welche Aufgaben übernimmt er in der AG?

Der Vorstand führt die Aktiengesellschaft eigenverantwortlich und gilt als leitendes Organ der AG. Er entwickelt die strategische Richtung, trifft operative Entscheidungen und vertritt die Aktiengesellschaft nach außen. Damit trägt er die Verantwortung für den gesamten Geschäftsverlauf und sorgt dafür, dass gesetzliche Vorgaben und interne Richtlinien eingehalten werden.

In vielen AGs besteht der Vorstand aus mehreren Mitgliedern, die unterschiedliche Bereiche steuern, zum Beispiel Finanzen, Vertrieb oder Technik. Wie viele Personen im Vorstand sitzen und wie die Zuständigkeiten verteilt sind, regelt die Satzung. Der Aufsichtsrat bestellt und bewertet die Vorstandsmitglieder und kann sie bei Pflichtverstößen auch wieder abberufen.

Zum Aufgabenprofil zählen unter anderem die Ausarbeitung von Geschäftsstrategien, das Treffen wesentlicher Investitionsentscheidungen und die Verantwortung für Personal auf Leitungsebene. Der Vorstand bereitet zudem den Jahresabschluss vor und legt wichtige Unterlagen dem Aufsichtsrat sowie der Hauptversammlung vor.

Da er im Interesse der Gesellschaft handeln muss, trägt der Vorstand eine hohe persönliche Verantwortung. Fehlerhafte Entscheidungen oder Verstöße gegen Sorgfaltspflichten können zu Haftungsansprüchen führen. 

Welche Rolle spielt der Aufsichtsrat als Organ der AG?

Der Aufsichtsrat überwacht den Vorstand und stellt sicher, dass die Aktiengesellschaft verantwortungsvoll geführt wird. Er bildet die verbindende Ebene zwischen Vorstand und Aktionär:innen und sorgt dafür, dass strategische Entscheidungen, Risiken und finanzielle Entwicklungen kontinuierlich geprüft werden.

Ein Aufsichtsrat setzt sich aus Vertreter:innen der Anteilseigner:innen zusammen. In größeren Unternehmen kommen Arbeitnehmervertreter:innen hinzu, weil das Mitbestimmungsrecht dies vorsieht. Die Größe und konkrete Zusammensetzung ergeben sich aus dem Gesetz und der jeweiligen Satzung. Die Vertreter:innen der Anteilseigner:innen im Aufsichtsrat wählen die Hauptversammlung. Die Vertreter:innen der Arbeitnehmer:innen werden hingegen von der Belegschaft bestimmt.

Zu den Kernaufgaben gehören die Bestellung, Bewertung und Abberufung des Vorstands. Der Aufsichtsrat prüft außerdem den Jahresabschluss und berät bei bedeutenden geschäftlichen Vorhaben, etwa größeren Investitionen oder strukturellen Veränderungen. Bei bestimmten Entscheidungen muss er ausdrücklich zustimmen, damit diese wirksam werden.

Damit bildet der Aufsichtsrat ein wichtiges Kontrollinstrument und schützt die Interessen der Aktionär:innen. Er beeinflusst maßgeblich, wie gut eine AG geführt wird und ob strategische Pläne nachhaltig umgesetzt werden. 

Welche Aufgaben hat die Hauptversammlung als Organ der AG?

Die Hauptversammlung ist das zentrale Forum der Aktionär:innen und bildet das beschließende Organ der AG. Als oberstes Organ der AG legt sie fest, welche grundlegenden Entscheidungen getroffen werden. Hier üben Eigentümer:innen ihre Rechte aus, stimmen über wichtige Themen ab und machen ihren Einfluss auf Strategie und Struktur des Unternehmens geltend. Grundsätzlich gewährt jede Stammaktie eine Stimme, was die Mitwirkung der Aktionär:innen transparent und nachvollziehbar macht.

Zu den typischen Aufgaben der Hauptversammlung gehört die Wahl der Anteilseignervertreter:innen im Aufsichtsrat. Sie entscheidet außerdem über die Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat, wodurch sie das vergangene Geschäftsjahr offiziell bewertet. Darüber hinaus fasst die Hauptversammlung Beschlüsse zu Kapitalerhöhungen oder Kapitalherabsetzungen sowie zu umfangreichen Strukturmaßnahmen wie einer Verschmelzung oder einem Formwechsel.

Der Vorstand lädt zur Hauptversammlung ein, legt die relevanten Unterlagen vor und beantwortet die Fragen der Aktionär:innen. Diese dürfen umfassende Auskünfte verlangen, solange dadurch keine Geschäftsgeheimnisse gefährdet werden.

Sie ist ein zentraler Bestandteil der Unternehmensdemokratie und sorgt dafür, dass bedeutende Entscheidungen transparent und rechtssicher getroffen werden.

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