Vorsteuerabzugsberechtigt: Begriffsdefinition und -erklärung
Was bedeutet vorsteuerabzugsberechtigt? Um zu verstehen, was unter Vorsteuerabzugsberechtigung zu verstehen ist, und um Verwirrung zu vermeiden, sollten wir zunächst die Begriffe „Umsatzsteuer“ und „Vorsteuer“ verstehen.
Einige Unternehmen sind verpflichtet, auf Waren und Dienstleistungen Mehrwertsteuer (MwSt.) zu erheben. In Deutschland wird die Mehrwertsteuer offiziell als Umsatzsteuer (USt.) bezeichnet. Freiberufler und Kleinunternehmer, die im ersten Jahr ihrer Tätigkeit weniger als 22.000 Euro und in den Folgejahren weniger als 50.000 Euro pro Jahr verdienen, können entscheiden, ob sie USt. berechnen wollen oder nicht.
Die Vorsteuer ist auch eine Umsatzsteuer. Diese Art von Umsatzsteuer wird als „Vorsteuer“ bezeichnet, wenn ein Unternehmen einen Kauf von einem anderen Unternehmen tätigt und die Steuer gemäß Eingangsrechnungen zahlen muss.
Vorsteuerabzugsberechtigt – ist das Recht zum Vorsteuerabzug in der Situation die eingenommene Umsatzsteuer mit der gezahlten Vorsteuer zu verrechnen. Unternehmen sind zum Vorsteuerabzug berechtigt, wenn sie die Mehrwertsteuer selbst ausweisen und an die Steuerbehörde abführen.
Wer ist vorsteuerabzugsberechtigt?
Als vorsteuerabzugsberechtigter Unternehmer oder Freiberufler sind Sie zum Vorsteuerabzug berechtigt, wenn Sie in Ihren Rechnungen Mehrwertsteuer oder Umsatzsteuer ausweisen und an das Finanzamt abführen. Als solches Unternehmen können Sie sich die Vorsteuer vom Finanzamt erstatten lassen.
Wer ist nicht vorsteuerabzugsberechtigt?
Kleinunternehmer sind nicht vorsteuerabzugsberechtigt, allerdings gibt es eine Ausnahme: Ein Kleinunternehmer, der unter die Kleinunternehmerregelung fällt und nicht zur Erhebung der Umsatzsteuer verpflichtet ist, kann sich von dieser Regelung ausnehmen lassen. Es beansprucht dann alle Rechte und Pflichten, die nicht regulierte Kleinunternehmen haben, einschließlich der Verpflichtung, die Umsatzsteuer in der Rechnung auszuweisen, und umgekehrt die Möglichkeit, einen Vorsteuerabzug geltend zu machen.
Privatpersonen haben keinen Anspruch auf Vorsteuerabzug. Die Verbraucher sind für die Zahlung der Umsatzsteuer verantwortlich, die letztlich die Verbrauchssteuer ist.
Warum ist der Vorsteuerabzug wichtig?
Wenn Sie festgestellt haben, dass Sie zum Vorsteuerabzug berechtigt sind, sollten Sie wissen, was das für Ihr Unternehmen bedeutet.
In den meisten Fällen stellt der Vorsteuerabzug eine finanzielle Entlastung für Unternehmer dar. Der Hauptvorteil besteht darin, dass die Unternehmer nicht die gesamte Steuerlast auf einmal zahlen müssen.
Der Vorsteuerabzug erhöht die Liquidität des Unternehmens, da die gezahlte Umsatzsteuer von den Ausgaben abgezogen wird. Dies kann zu einer vorübergehenden finanziellen Entlastung und im Falle einer Rückerstattung sogar zu einem Kostenvorteil führen. Indem Unternehmen die Vorsteuer abziehen können, verringern sie effektiv die Betriebskosten.
Vorsteuerabzugsberechtigung in verschiedenen Ländern
In der Europäischen Union gibt es Richtlinien, die darauf abzielen, den Vorsteuerabzug in den Mitgliedstaaten zu harmonisieren. Diese Richtlinien legen gemeinsame Regeln für den Vorsteuerabzug fest, um einen einheitlichen Binnenmarkt zu fördern. Unternehmen, die in der EU tätig sind, können sich auf diese Richtlinien stützen, um den Vorsteuerabzug in verschiedenen Ländern zu beanspruchen.
Das Vorsteuererstattungsverfahren ermöglicht inländischen Unternehmern die Erstattung der im Ausland gezahlten Vorsteuer.
Inländische Unternehmer beantragen die Erstattung der in anderen EU-Mitgliedstaaten gezahlten Vorsteuer elektronisch über das BZSt-Onlineportal (BOP). Papieranträge sind nicht zulässig.
Wenn die Vorsteuer in Nicht-EU-Ländern gezahlt wurde, muss ein Erstattungsantrag direkt in diesen Ländern gestellt werden.
Der Vergütungsantrag muss innerhalb von neun Monaten nach Ablauf des Kalenderjahres gestellt werden, in dem der Vergütungsanspruch entstanden ist, also bis zum 30. September. Zur Wahrung dieser Frist genügt der rechtzeitige Eingang des Vergütungsantrags bei der BZS.
Die beantragte Entschädigung muss mindestens 400 Euro oder einen entsprechenden in Landeswährung umgerechneten Betrag betragen. Für den Ausgleichszeitraum, der ein Kalenderjahr oder der letzte Zeitraum eines Kalenderjahres ist, muss die beantragte Entschädigung mindestens 50 Euro betragen.
Praktische Anwendung des Vorsteuerabzugs
Um den Vorsteuerabzug in Anspruch zu nehmen, müssen Unternehmen bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Dazu gehören in der Regel die Registrierung für die Umsatzsteuer, das Vorliegen einer gültigen Rechnung oder eines Belegs, der den Vorsteuerbetrag ausweist, und die Verwendung der gekauften Waren oder Dienstleistungen für geschäftliche Zwecke.
Eine Umsatzsteuervoranmeldung wird einmal im Monat, einmal im Quartal oder einmal im Jahr eingereicht. Die Fristen für die Einreichung werden vom Finanzamt festgelegt. Sie hängen davon ab, wie hoch Ihre Umsatzsteuer im Vorjahr war.
Sie müssen die Fristen strikt einhalten, sonst ist die Steueraufsichtsbehörde berechtigt, von Ihnen eine Nachzahlung zu verlangen. Nach der Definition wird eine solche Umsatzsteuervoranmeldung als „Steuervorauszahlung“ bezeichnet.
Dokumentation und Nachweis
Um die Vorsteuer abziehen zu können, muss eine ordnungsgemäß ausgestellte Rechnung vorliegen. Nach § 14 Abs. 4 UStG ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass die vorsteuerabzugsberechtigt Rechnung die folgenden Angaben enthält:
- Vollständiger Name und Anschrift des Empfängers der Rechnung
- Vollständiger Name und Anschrift des Unternehmens, das die Dienstleistung erbringt
- Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder Steuernummer des Unternehmens, das die Dienstleistung erbringt
- Zeitpunkt der Lieferung oder Leistung
- fortlaufende Nummerierung der Rechnung, wenn sie mehrere Seiten umfasst
- Art und Menge der gelieferten Waren oder erbrachten Dienstleistungen
- alle ausgehandelten Rabatte
- Nettobetrag
- dem geltenden Steuersatz (19 Prozent oder 7 Prozent)
- Bruttobetrag/Rechnungsbetrag
Eine Ausnahme bilden Rechnungen über Kleinbeträge bis zu 150 Euro, bei denen die Angabe des Steuersatzes und des Bruttobetrags in der Regel ausreicht.
Neben den Rechnungen müssen Sie die folgenden Belege vorlegen:
- Einfuhrpapiere: Zollpapiere, Frachtbriefe oder Rechnungen
- Zahlungsbelege: Überweisungsbelege, Kreditkartenabrechnungen oder Quittungen zum Nachweis der Zahlung für die erworbenen Waren oder Dienstleistungen
- Verträge und Vereinbarungen: Bei bestimmten Transaktionen, insbesondere bei Dienstleistungen oder größeren Investitionen, können Verträge oder Vereinbarungen als Nachweis für den Vorsteuerabzug erforderlich sein
In Deutschland müssen Unternehmen ihre Geschäftsunterlagen, einschließlich Quittungen und Aufzeichnungen zum Vorsteuerabzug, 10 Jahre lang aufbewahren. Dies dient dazu, die Einhaltung der steuerlichen Vorschriften zu gewährleisten und im Falle einer Prüfung durch die Finanzbehörden alle erforderlichen Unterlagen vorlegen zu können.
Besondere Fälle und Ausnahmen
Es gibt Ausgaben, die unter den Ausschluss des Vorsteuerabzugs fallen. Dazu gehören zum Beispiel Bewirtungsaufwendungen. Eine weitere wichtige Ausnahme sind Aufwendungen für die Fahrt zur und von der Arbeit. Sie können diese Ausgaben zwar in begrenztem Umfang in Ihrer Einkommensteuererklärung absetzen, die Beträge sind jedoch nicht als Vorsteuer abzugsfähig.
Vorteile und Risiken
Der Vorsteuerabzug für Unternehmer hat seine Vorteile, aber auch Risiken. Zu den wichtigsten Vorteilen gehören:
- Die von Ihnen für Waren oder Dienstleistungen gezahlte Mehrwertsteuer kann als Vorsteuer zurückgefordert werden.
- Sie können einen pauschalen Vorsteuerabzug geltend machen. Das minimiert den Aufwand für die Buchhaltung.
Zu den Risiken gehören die folgenden:
Das größte Risiko ist eine fehlerhafte Rechnung. Wenn Ihre Rechnung nicht korrekt ist, können Sie diese Steuervorteile nicht in Anspruch nehmen. Dies kann die Liquidität des Unternehmens gefährden.
Steuerliche Beratung und Expertise
Wenn Sie Fragen oder Probleme bei der Angabe der Vorsteuer in Ihrer Umsatzsteuererklärung haben, oder Sie verstehen nicht, wie der Vorsteuerabzug funktioniert, dann sollten Sie sich an Ihren Steuerberater wenden. Er kann genau ermitteln, wie viel Vorsteuer Sie an das Finanzamt abführen müssen. Bei Bedarf analysieren die Experten auch, ob Sie die Kleinunternehmerregelung oder die Vorsteuerpauschale in Anspruch nehmen sollten.
Sie können auch die Dienste von Fintech-Unternehmen wie Finom in Anspruch nehmen. So können Sie Zeit sparen, indem Sie viele Geschäftsprozesse automatisieren. Sie können sich auf die Entwicklung Ihres Unternehmens konzentrieren, anstatt Zeit und Mühe mit bürokratischen Hindernissen zu verschwenden.
Dies ist ein bequemes Finanzinstrument, das viele Möglichkeiten bietet, Ihr Konto zu nutzen. Zum Beispiel erhalten Sie eine einfache Lösung für die Eröffnung von Geschäftskonten und die Gewerbeanmeldung, ergänzt durch attraktive Cashback-Angebote für Debitkarten. Das Finanzprodukt von Finom ist keine Vorlage, sondern wird für jedes Land einzeln entwickelt, da es wichtig ist, die Besonderheiten der Wirtschaftssysteme zu berücksichtigen.
Tipps zur Optimierung des Vorsteuerabzugs
Um Ihren Vorsteuerabzug zu optimieren, sollten Sie Folgendes tun:
- Achten Sie darauf, dass Sie alle erforderlichen Belege und Aufzeichnungen (Rechnungen, Einfuhrpapiere, Zahlungsbelege und Verträge) ordnungsgemäß und vollständig aufbewahren.
- Halten Sie die Anforderungen der Steuerbehörden für die Abgabe von Umsatzsteuererklärungen ein und tun Sie dies rechtzeitig.
- Stellen Sie sicher, dass Ihre Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gültig ist und auf Ihren Rechnungen korrekt angegeben wird.
- Stellen Sie sicher, dass Sie die Anforderungen für den Vorsteuerabzug erfüllen. Dazu gehört z. B., dass Sie die erworbenen Waren oder Dienstleistungen ausschließlich für geschäftliche Zwecke verwenden.
Fazit
Was ist eine Vorsteuerabzugsberechtigung? Das Konzept der Vorsteuerabzugsberechtigung mag auf den ersten Blick komplex und unklar erscheinen. Aber wenn man sich damit befasst und was bedeutet vorsteuerabzugsberechtigt Beispiele anschaut, stellt sich heraus, dass Umsatzsteuer und Mehrwertsteuer und Vorsteuer eigentlich dasselbe bedeuten. Sie werden nur aus einer anderen Perspektive betrachtet.
FAQs
Wer und wann ist man vorsteuerabzugsberechtigt?
Alle Unternehmer, die eine gewerbliche oder individuelle berufliche Tätigkeit ausüben und die Umsatzsteuer selbst in Rechnung stellen, sind zum Vorsteuerabzug berechtigt.
Welche Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug müssen erfüllt sein?
Die betrieblichen Zwecke des Unternehmens sollten nicht als Unternehmen angesehen werden und müssen der Mehrwertsteuer unterliegen. Darüber hinaus muss die Ware (oder Dienstleistung) eine Ausgabe des Unternehmens sein. Es handelt sich nicht um einen Kauf von Waren durch eine Privatperson.
Wie kann ich den Vorsteuerabzug in meinem Unternehmen optimieren?
Wenn Sie die Mehrwertsteuer auf Ihrer Rechnung ausweisen und sie dann an das Finanzamt abführen, dann sind Sie zum Vorsteuerabzug berechtigt.