Das Mutterschaftsgeld für Selbstständige ist eine Finanzleistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Es handelt sich um eine finanzielle Unterstützung, die Schwangere 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Entbindung in der sogenannten obligatorischen Mutterschutzfrist erhalten. Das deutsche Sozialversicherungssystem gewährt werdenden und stillenden Müttern Mutterschaftsgeld zum Ausgleich des Erwerbsausfalls. Mutterschaftsgeld wird von den meisten Frauen bezogen, die während des gesetzlichen Mutterschutzes eine Arbeitspause einlegen.
Ob und in welcher Höhe Sie als selbstständige Erwerbstätige Anspruch auf Mutterschaftsgeld haben, hängt von Art und Umfang Ihrer Krankenversicherung ab und davon, wie viel Sie vor Beginn der Karenz verdient haben.
Vorsicht: Selbstständige und nichterwerbstätige Frauen erhalten kein Mutterschaftsgeld, wenn sie nicht gesetzlich krankenversichert sind.
Heute haben viele Frauen die Idee, sich selbstständig zu machen, um mehr Zeit mit ihrer Familie verbringen zu können. Damit Sie wissen, was Sie als selbstständige Frau erwartet, wenn Sie sich für einen Mutterschaftsurlaub entscheiden, kann Ihnen unser Leitfaden dabei helfen, sich mit der finanziellen Unterstützung vertraut zu machen, die für selbstständige Mütter verfügbar ist, und Sie durch einige der Schritte führen, die Sie unternehmen können, um Ihre Elternzeit erschwinglicher zu machen.
Voraussetzungen für Mutterschaftsgeld
Das Mutterschaftsgeld soll berufstätigen Müttern den Verdienstausfall während der Mutterschaft ausgleichen. Sie qualifizieren sich daher nur, wenn Sie während der Mutterschaftszeit Ihr Gehalt verlieren (wenn Sie während des Mutterschaftsurlaubs Ihren Arbeitsplatz verlieren, qualifizieren Sie sich auch). Um Anspruch auf Mutterschaftsgeld zu haben, müssen Sie außerdem eines der folgenden Kriterien erfüllen:
- Sie sind berufstätig und gesetzlich krankenversichert.
- Sie sind Selbstständige oder Freiberuflerin und freiwilliges Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse, die sich für die Mitversicherbarkeit von Krankengeld entschieden hat.
- Sie sind selbstständig und privat krankenversichert.
Hausfrauen und Selbständige ohne Anspruch auf Krankengeld sind nicht anspruchsberechtigt. Informieren Sie sich bei der Anmeldung der Selbstständigkeit, welche Vorteile Sie bei einer gesetzlichen und privaten Krankenversicherung haben.
Wie viel Mutterschaftsgeld erhalte ich?
Die Höhe des Mutterschaftsgeldes hängt von der Art Ihrer Beschäftigung, der Art Ihres Krankenversicherungsschutzes sowie Ihrem Verdienst in den drei Monaten vor Beginn der Karenz ab.
Kranken- und Mutterschaftsgeld für Selbstständige
Selbstständige sind gesetzlich ohne Anspruch auf Krankengeld versichert. Sie haben jedoch die Möglichkeit, das gesetzliche Krankengeld zu wählen. Dieses beträgt 70 Prozent des beitragspflichtigen Einkommens aus selbstständiger Tätigkeit. Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sind bis zur Beitragsbemessungsgrenze von 4.837,50 Euro monatlich zu entrichten.
Sie erhalten Krankengeld in Höhe von 70 Prozent Ihres Einkommens (maximal 4.837,50 Euro), das wegen Arbeitsunfähigkeit entfällt.
Mutterschaftsgeld der gesetzlichen Krankenversicherung
Wenn Sie selbstständig sind und freiwillig gesetzlich mit Anspruch auf Krankengeld versichert sind, erhalten Sie während Ihrer gesetzlichen Mutterschaftszeit ein Mutterschaftsgeld in Höhe des Krankengeldes. Verzichten Sie jedoch auf die Sicherung Ihres Anspruchs auf Krankengeld, haben Sie auch keinen Anspruch auf Mutterschaftsgeld, da der Anspruch auf Mutterschaftsgeld rechtlich an den Anspruch auf Krankengeld geknüpft ist. Wenn Sie erwerbstätig und gesetzlich krankenversichert sind, erhalten Sie Mutterschaftsgeld in Höhe Ihres durchschnittlichen Erwerbseinkommens in den letzten drei voll entgeltbezogenen Monaten. Der Höchstbetrag, den Sie erhalten können, beträgt 13 Euro pro Tag.
Bei Müttern, die über die Künstlersozialkasse (KSK) versichert sind, übernimmt die KSK die Rolle des Arbeitgebers und zahlt entsprechend auch einen Arbeitgeberzuschuss während der Mutterschutzzeit.
Krankengeld der privaten Krankenversicherung
Als Selbstständige mit einer privaten Krankenversicherung erhalten Sie kein Mutterschaftsgeld. Nach dem Versicherungsvertragsgesetz haben aber auch selbstständig erwerbstätige Frauen, die eine private Krankentaggeldversicherung abgeschlossen haben, während der Mutterschutzzeiten Anspruch auf Zahlung des vereinbarten Krankentaggeldes, wenn sie in dieser Zeit nicht oder nur eingeschränkt erwerbstätig sind.
Vertraglich vereinbarte Wartezeiten sind zu berücksichtigen. Versicherungen dürfen den Anspruch auf Krankentaggeld während des Mutterschutzes nicht vertraglich ausschließen, aber sie können eine Wartefrist (Wartezeit) von maximal acht Monaten vereinbaren – in diesem Fall kann das neue Krankentaggeld nicht sofort nach der Karenz in Anspruch genommen werden. Falls Sie privat versichert sind, fragen Sie bei Ihrer Versicherung nach, welche Leistungen Sie aufgrund Ihres Versicherungsvertrages erhalten.
Wenn Sie eine Versicherung ohne Anspruch auf Krankentaggeld haben, können Sie unter Umständen ein einmaliges Mutterschaftsgeld von bis zu 210 Euro beziehen. Wenden Sie sich an die Mutterschaftskasse des Bundesversicherungsamtes.
Mutterschaftsgeld vom Bundesamt für Soziale Sicherung
Wenn Sie Arbeitnehmerin, aber nicht Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sind (d. h. wenn Sie privat krankenversichert oder als Familienangehörige einer anderen gesetzlichen Krankenversicherten mitversichert sind), haben Sie ggf. Anspruch auf das Mutterschaftsgeld des Bundesamts für Soziale Sicherung, nämlich eine Pauschale von bis zu 210 Euro.
So beantragen Sie Mutterschaftsgeld
Mutterschaftsgeld können Sie frühestens sieben Wochen vor der Fälligkeit beantragen. Sie benötigen eine Bescheinigung Ihres Arztes über den voraussichtlichen Entbindungstermin (Bescheinigung über den mutmaßlichen Tag der Entbindung). Diese können Sie Ihrer gesetzlichen Krankenkasse vorlegen und einen Antrag ausfüllen. Nach Bearbeitung Ihres Antrags erhalten Sie eine Bestätigung per Post.
Wenn Sie nicht gesetzlich krankenversichert sind, müssen Sie einen Antrag bei der Mutterschaftsgeldstelle des Bundesamtes für Soziale Sicherung in Bonn stellen.
Wie lange dauert der Mutterschutz für Selbstständige in Deutschland?
Der Mutterschutz für erwerbstätige Frauen in Deutschland beginnt 6 Wochen vor der Geburt und endet 8 Wochen nach der Geburt (12 Wochen nach der Geburt bei Mehrlingsgeburten oder Frühgeborenen). Es gibt keine Möglichkeit, diese Aufteilung zu ändern.
Bei Frühgeborenen verlängern sich die 12 Wochen nach der Geburt um die Tage, die vor der Geburt nicht genommen werden konnten.
Bei früher als geplant geborenen Kindern (die aber medizinisch keine Frühgeborenen sind, also z. B. nur eine Woche vor dem geplanten Termin geboren wurden) wird die Mutterschutzfrist nicht gekürzt. In jedem Fall hat die Mutter Anspruch auf 14 Wochen Mutterschaftsurlaub.
Wird das Kind nach dem errechneten Zeitpunkt geboren, verkürzt sich die Schutzfrist nicht.
Eine schwangere Frau darf während des Mutterschutzes nicht arbeiten, d.h. 6 Wochen vor (Beginn der Schutzfrist) und 8 Wochen nach der Geburt darf die Mutter nicht arbeiten. Sofern die Schwangere das nicht ausdrücklich wünscht, darf sie in den 6 Wochen vor der Geburt arbeiten. Während der 8 Wochen nach der Geburt ist jedoch das Beschäftigungsverbot zu beachten.
Für Selbstständige spielen aber Mutterschutzzeiten vor und nach der Geburt keine Rolle, da es sich um ein Arbeitnehmerschutzrecht handelt. Selbstständige müssen oft bis zur Geburt arbeiten oder sich vorher ein finanzielles Polster für die Zeit ohne Einkommen schaffen.
Aber auch eine Selbstständige braucht in dieser Zeit Schutz und ist nicht voll einsatzfähig. In dieser Zeit sollten die Kunden über die schlechte Verfügbarkeit informiert und eventuell bereits ein Vertreter eingebunden werden.
Elterngeld
Um frischgebackene Eltern finanziell noch stärker zu unterstützen, bietet die Bundesregierung außerdem Elterngeld an, das Mütter und Väter bis zu 14 Monate lang für den Erwerbsausfall entschädigt. Der monatliche Höchstbetrag beträgt 1.800 Euro.
Kindergeld
Wenn Sie Eltern werden, haben Sie in Deutschland Anspruch auf mehrere weitere Leistungen: Solange Ihr Kind auf Sie angewiesen ist, können Sie vom deutschen Staat finanzielle Unterstützung in Form von Kindergeld erhalten. Dazu gehören steuerfreie Zulagen und Unterhaltszahlungen für Eltern.
Wie das Mutterschaftsgeld besteuert wird
Mutterschaftsgeld, sowohl von der Krankenkasse als auch vom Arbeitgeber, ist grundsätzlich steuerfrei. Zu beachten ist jedoch, dass weiterhin der sogenannte Progressionsvorbehalt gilt – das heißt, die Einnahmen aus den Leistungen werden zu Ihrem jährlichen Gesamteinkommen hinzugerechnet, das Ihren Steuersatz bestimmt. Dieser Steuersatz wird dann auf Ihr zu versteuerndes Einkommen angewendet (ohne Zuschuss).
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Wie man sich während der Mutterschutzfrist helfen kann
Selbstständige erleben es oft, dass ihre Kunden ihre Rechnungen mit Verzögerung bezahlen. Das Problem: Wenn die Unternehmerin beispielsweise während ihrer Schwangerschaft eine Leistung erbracht hat und ihr der Rechnungsbetrag erst überwiesen wird, wenn das Kind bereits geboren ist, wird diese Zahlung mit dem Elterngeld verrechnet – sofern sie eine Einkommensüberschussrechnung erstellt. In solchen Fällen kann sie ihre Kunden aber bitten, das Geld früher – also vor der Geburt – oder deutlich später, wenn das Elterngeld nicht mehr fließt, zu überweisen.
Anders verhält es sich, wenn die Unternehmerin über ihre Einkünfte Buch führt. Maßgeblich ist der Zeitpunkt, in dem der Anspruch auf die Vergütung entstanden ist, also die Leistung erbracht wurde. Wenn Sie eine Schwangerschaft planen, können Sie versuchen, im Vorjahr Gas zu geben und den Gewinn zu steigern – und umgekehrt höhere Ausgaben ins Folgejahr verschieben.
Fazit
Die Mutterschutzregelung soll der Gesundheit der werdenden Mutter sowie die Gesundheit ihres Babys schützen. Werdende Mütter dürfen ab der sechsten Woche vor dem voraussichtlichen Entbindungstermin nicht mehr arbeiten. Sie sind dann im Mutterschutz. Das Mutterschaftsgeld dient in dieser Zeit der finanziellen Unterstützung der werdenden Mutter und wird als Ersatz für den entgangenen Verdienst gezahlt. Das Mutterschaftsgeld erhalten alle Mütter, die krankenversichert sind. Aber es ist kein Wunder, dass Inhaberinnen von Kleinstunternehmen oder Selbstständige keine Kinder haben. Denn sie müssen kleine Organisationsgenies sein, um ihr Unternehmen während der Schwangerschaft und in den ersten Monaten oder Jahren nach der Geburt des Kindes am Laufen zu halten.