Lohnnebenkosten stellen einen erheblichen Teil der Personalkosten für Unternehmen dar. Dieser Artikel erläutert, was Lohnnebenkosten sind, welche Abgaben Arbeitgeber zu tragen haben und wie sich deren Höhe berechnet.

Inhalt

Was sind Lohnnebenkosten?

Lohnnebenkosten sind Kosten, die zusätzlich zum Bruttogehalt entstehen. Sie werden vom Arbeitgeber getragen. Gründe dafür sind gesetzliche Vorgaben, Tarifverträge oder freiwillige Leistungen. Diese Kosten hängen nicht direkt mit der Arbeitsleistung zusammen, sondern mit dem Beschäftigungsverhältnis.

Die korrekte Berechnung und Darstellung der Lohnnebenkosten ist ein zentraler Bestandteil der Gehaltsabrechnung. Fehler in der Gehaltsabrechnung können rechtliche und finanzielle Folgen für den Arbeitgeber haben.

Abgrenzung zu anderen Personalkosten

Direkte Personalkosten sind nur das Bruttogehalt, während Lohnnebenkosten immer mit der Beschäftigung verbunden sind. Andere Personalkosten, die nicht zu den Lohnnebenkosten zählen, sind beispielsweise:

  • Kosten für Personalentwicklung (Schulungen, Weiterbildungen)
  • Kosten für die Bereitstellung von Arbeitsmitteln (Büroausstattung, Computer)
  • Aufwendungen für die betriebliche Altersvorsorge (wenn diese vom Arbeitgeber zusätzlich zum Bruttogehalt geleistet wird)

Diese Kostenarten sind zwar auch Teil der Gesamtkosten des Personals, werden aber nicht als Lohnnebenkosten im engeren Sinne klassifiziert. 

Arbeitgeber Lohnnebenkosten: Welche Abgaben fallen an?

Die wichtigsten Abgaben umfassen die Sozialversicherungsbeiträge. Der Arbeitgeber zahlt anteilig zur 

  • Kranken-,
  • Pflege-,
  • Renten-,
  • Arbeitslosenversicherung.

Die Beitragssätze unterliegen regelmäßigen Anpassungen und sind auf der Webseite der jeweiligen Träger (z. B. Krankenkassen, Deutsche Rentenversicherung) abrufbar.

Sozialversicherungsbeiträge (geteilt zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber) sind in 2025 folgende:

  • Rentenversicherung. Der Beitragssatz liegt bei 18,6 % des Bruttolohns. Arbeitnehmer und Arbeitgeber tragen jeweils die Hälfte.
  • Krankenversicherung. Der Beitragssatz beträgt ca. 14,6 % des Bruttolohns zuzüglich eines kassenindividuellen Zusatzbeitrags (durchschnittlich 1,7 %). Arbeitgeber und Arbeitnehmer tragen jeweils die Hälfte. Die tatsächliche Höhe kann je nach Krankenkasse leicht variieren.
  • Arbeitslosenversicherung. Der Beitragssatz liegt bei 2,6 % des Bruttolohns. Arbeitgeber und Arbeitnehmer tragen jeweils die Hälfte.
  • Pflegeversicherung. Beitragssatz 3,4 %. Arbeitgeber zahlt 1,7 %, Arbeitnehmer ebenfalls 1,7 %. Kinderlose ab 23 Jahren zahlen einen Zuschlag von 0,6 %, also insgesamt 2,3 %.

Weitere Lohnnebenkosten neben der Sozialversicherung

Zusätzlich zu den klassischen Sozialabgaben gibt es weitere Kosten für Arbeitgeber. Dazu gehören:

  • gesetzliche Umlagen (U1, U2, U3)
  • Beiträge zur Berufsgenossenschaft
  • Lohn- und Kirchensteuer (werden vom Arbeitgeber abgeführt)
  • freiwillige Leistungen wie Zuschüsse oder betriebliche Altersvorsorge

Diese Posten erhöhen die Personalkosten und sollten nicht unterschätzt werden.

Gesetzliche Umlagen (U1, U2, U3)

Arbeitgeber zahlen in der Regel folgende Umlagen, insbesondere bei kleineren Betrieben:

  • U1 – Lohnfortzahlung bei Krankheit. Gilt für Betriebe mit weniger als 30 Mitarbeitenden. Die Krankenkasse erstattet einen Teil der Lohnkosten im Krankheitsfall. Höhe und Erstattungssatz hängen von der Kasse ab.
  • U2 – Mutterschutz. Pflicht für alle Arbeitgeber. Diese Umlage deckt Kosten wie Mutterschutzlohn und Zuschüsse zum Mutterschaftsgeld.
  • U3 – Insolvenzgeldumlage. Ebenfalls verpflichtend für alle. Sie wird von der Bundesagentur für Arbeit erhoben und sichert Löhne bei der Insolvenz des Unternehmens.

Beiträge zur Berufsgenossenschaft

Die Berufsgenossenschaft ist für die gesetzliche Unfallversicherung zuständig. Dein Beitrag hängt ab von:

  • der Gefahrenklasse Deines Betriebs
  • der Lohnsumme Deiner Mitarbeitenden
  • dem Umlagesatz Deiner Berufsgenossenschaft

Diese Beiträge sichern Dein Team bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten ab – und machen oft einen spürbaren Teil der Lohnnebenkosten aus.

Kirchensteuer und Lohnsteuer

Auch wenn diese Steuern nicht zur Belastung des Arbeitgebers gehören, muss der Arbeitgeber sie ordnungsgemäß abführen:

  • Lohnsteuer: wird direkt vom Bruttolohn einbehalten und ans Finanzamt überwiesen. Die Höhe hängt von der Steuerklasse und dem Einkommen ab.
  • Kirchensteuer: fällt nur an, wenn ein Mitarbeiter kirchensteuerpflichtig ist. Der Satz beträgt je nach Bundesland 8 % oder 9 % der Lohnsteuer.

Freiwillige Sozialleistungen

Viele Unternehmen bieten Extras, um attraktiver zu sein. Diese freiwilligen Leistungen erhöhen zwar die Kosten, stärken aber die Mitarbeitendenbindung und sind oft steuerlich begünstigt:

  • betriebliche Altersvorsorge
  • vermögenswirksame Leistungen (VL)
  • Zuschüsse zu Fahrtkosten oder Kinderbetreuung
  • Gesundheitsprogramme oder Sachbezüge

Lohnnebenkosten Arbeitgeber in Prozent: aktuelle Werte

Der Anteil der Lohnnebenkosten hängt von mehreren Faktoren ab:

  • dem Bruttogehalt
  • der Art der Beschäftigung
  • individuellen Vereinbarungen

Meist liegen sie zwischen 20 % und über 40 % der Gesamtkosten:

  • Vollzeitkräfte verursachen die höchsten Nebenkosten.
  • Teilzeitkräfte liegen im Mittelfeld.
  • Minijobber kosten weniger, da viele Abgaben entfallen.

Diese Unterschiede solltest Du bei der Personalplanung immer mitbedenken.

Beitragsbemessungsgrenzen und ihre Bedeutung

Die Beitragsbemessungsgrenze legt fest, bis zu welchem Einkommen Beiträge gezahlt werden müssen. Verdient jemand mehr, bleibt das Extra beitragsfrei. Das hilft vor allem bei höheren Gehältern, die Kosten zu begrenzen.

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Berechnung der Lohnnebenkosten: so geht’s

Die Berechnung der Lohnnebenkosten in Deutschland erfolgt in mehreren Schritten.

Zuerst ermittelt man den sozialversicherungspflichtigen Bruttolohn. Anschließend werden die jeweiligen Beitragssätze der Sozialversicherungsträger (Krankenkasse, Rentenversicherung usw.) und sonstige Abgaben (z. B. Berufsgenossenschaft) auf diesen Betrag angewendet und addiert. Zusätzliche freiwillige Leistungen des Arbeitgebers sind ebenfalls zu berücksichtigen.

Formel zur Berechnung der Lohnnebenkosten 

Eine allgemeingültige Formel existiert nicht, da die Zusammensetzung der Lohnnebenkosten je nach Faktoren (z. B. Beschäftigungsart, Branche) variiert. Jedoch lässt sich die Berechnung vereinfacht darstellen als:

Gesamte Lohnnebenkosten = Bruttolohn  Summe aller Beitragssätze + sonstige Abgaben

+ freiwillige Leistungen

Beispielrechnung für verschiedene Gehaltsstufen

Nehmen wir einen Angestellten in Bayern mit einem Bruttogehalt von 3.500 €, Steuerklasse 1, ohne Kirchensteuer und Kinder, gesetzlich krankenversichert. Die geschätzten Arbeitgeberanteile an den Sozialversicherungsbeiträgen belaufen sich auf ca.:

AbgabeBeitragssatz (AG-Anteil)Betrag in € (ca.)
Krankenversicherung (inkl. Zusatzbeitrag)ca. 8,15 %285,25 €
Pflegeversicherung1,7 %59,50 €
Rentenversicherung9,3 %325,50 €
Arbeitslosenversicherung1,3 %45,50 €
Unfallversicherung (angenommen)-50,00 €
Gesamtkosten für Arbeitgeberca. 765,75 €

Betrachten wir ein anderes Beispiel: Diesmal handelt es sich um einen Teilzeitbeschäftigten mit einem Minijob, der nicht sozialversicherungspflichtig ist. Nehmen wir an, er hat ein Einkommen von 520 € pro Monat:

AbgabePauschalsatz (AG-Anteil)Betrag in € (ca.)
Rentenversicherung (pauschal)15 %78,00 €
Krankenversicherung (pauschal)13 %67,60 €
Umlage U1 (angenommen)1,1 %5,72 €
Umlage U2 (angenommen)0,24 %1,25 €
Umlage U3 (Insolvenzgeldumlage)0,06 %0,31 €
Unfallversicherung (angenommen)-5,00 €
Gesamtkosten für Arbeitgeberca. 157,88 €

Zur genauen Berechnung empfiehlt sich die Nutzung eines Lohnnebenkostenrechners oder die Konsultation eines Steuerberaters. Im Rahmen betriebswirtschaftlicher Planungen sollte auch der kalkulatorische Unternehmerlohn berücksichtigt werden, um ein realistisches Bild der Gesamtkostenstruktur zu erhalten.

Lohnnebenkostenrechner: Wie Unternehmen die Kosten kalkulieren können

Online-Lohnnebenkostenrechner vereinfachen die Kalkulation. Durch Eingabe von Bruttogehalt, Steuerklasse, Bundesland und weiteren Daten liefern sie eine Schätzung der Gesamtkosten. Die Ergebnisse sind jedoch nur Richtwerte und sollten durch einen Steuerberater verifiziert werden, insbesondere bei komplexen Fällen.

Lohnnebenkosten für verschiedene Beschäftigungsverhältnisse

Lohnnebenkosten hängen stark vom Beschäftigungsverhältnis ab: Vollzeit, Teilzeit oder Minijob – jede Form bringt andere Beiträge mit sich. Als Arbeitgeber zahlst Du Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Dazu kommen oft Umlagen und Beiträge an die Berufsgenossenschaft. Teilzeitkräfte kosten in Summe weniger, der Anteil an Nebenkosten bleibt aber ähnlich.

Lohnnebenkosten bei Minijobbern

Für Minijobber gelten Pauschalen. Du zahlst als Arbeitgeber:

  • 13 % Krankenversicherung
  • 15 % Rentenversicherung
  • ca. 1,5–2 % für Umlagen (U1, U2, U3)
  • einen Beitrag zur Unfallversicherung (je nach Branche)

Insgesamt macht das rund 30 % vom Lohn aus. Arbeitnehmer können sich von der Rentenversicherung befreien. Falls nicht, zahlen sie selbst 3,6 % zusätzlich.

Lohnnebenkosten bei Werkstudenten

Werkstudenten sind meist nur rentenversicherungspflichtig. Der Arbeitgeber zahlt 9,3 %. Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung entfallen – solange der oder die Studierende höchstens 20 Stunden pro Woche arbeitet und das Studium im Vordergrund steht.

Wird diese Grenze überschritten, gilt das Arbeitsverhältnis als sozialversicherungspflichtig. Dann fallen volle Sozialabgaben an.

Praktikanten: Unterschiede zwischen freiwilligen und Pflichtpraktika

Bei freiwilligen Praktika fallen in der Regel keine Lohnnebenkosten an, da es sich um unentgeltliche Tätigkeiten handelt. Bei Pflichtpraktika hingegen, die vergütet werden, entstehen abhängig vom Verdienst und der Dauer Sozialversicherungsbeiträge und damit auch Lohnnebenkosten. Die genauen Kosten sind vom Einzelfall abhängig.

Wie können Arbeitgeber Lohnnebenkosten optimieren?

Als Arbeitgeber kannst Du Deine Lohnnebenkosten gezielt steuern. Hier einige bewährte Wege:

  • Plane Dein Personal effizient. So vermeidest Du unnötige Kosten.
  • Gestalte Abläufe schlank. Weniger Verwaltungsaufwand spart Zeit und Geld.
  • Kenne die Vorschriften. Wer aktuelle Regeln kennt, vermeidet teure Fehler.
  • Überprüfe Deine Kostenstruktur regelmäßig. Das zeigt Einsparpotenziale frühzeitig.
  • Nutze Förderprogramme. Staatliche Unterstützung gibt’s z. B. bei Ausbildung oder Eingliederung.

Alternative Vergütungsmodelle: Mehrwert ohne Mehrkosten

Statt klassischer Gehaltserhöhungen kannst Du steuerfreie Zusatzleistungen anbieten:

  • Jobtickets
  • betriebliche Altersvorsorge
  • vermögenswirksame Leistungen
  • Zuschüsse zu Kita oder Gesundheit

Diese Extras steigern die Attraktivität Deines Unternehmens – und senken gleichzeitig die Abgabenlast.

Bedeutung von Zuschüssen und Förderprogrammen

Zuschüsse und Förderprogramme der Bundesagentur für Arbeit oder anderer staatlicher Stellen können die Lohnnebenkosten senken, z. B. bei der Ausbildung oder Beschäftigung von benachteiligten Personengruppen. Eine regelmäßige Recherche nach aktuellen Fördermöglichkeiten ist daher ratsam.

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