Seit 2020 können Sie dank der Homeoffice-Pauschale Ihr Homeoffice auch ohne Arbeitszimmer in der Steuererklärung geltend machen.

Inhalt

Die neue Homeoffice-Pauschale soll Arbeitnehmer in Corona-Zeiten entlasten.

Die herausfordernden Jahre mit Corona liegen fast hinter uns. Die Corona-Pandemie hat unser Leben komplett auf den Kopf gestellt und für viele von uns auch unsere Arbeitsweise. Vorschriften zu Beginn der Corona-Pandemie haben dazu geführt, dass viele Mitarbeiter im Homeoffice arbeiten. Laut Statista ist seit März 2020 die Zahl der Mitarbeiter, die von zu Hause aus arbeiten, im Vergleich zum Vorjahr um 20% gestiegen. Im April 2020 haben insgesamt 15 Millionen Arbeitnehmer von zu Hause aus gearbeitet. Seit November/Dezember 2020 hat der zweite Lockdown dazu geführt, dass viele wieder zu Hause gearbeitet haben. Erneut standen viele Unternehmen und Behörden vor der Herausforderung, ihre Mitarbeiter anzuweisen, wenn möglich im Homeoffice zu arbeiten, um das Risiko einer Ansteckung mit Covid-19 zu verringern. Für viele Betriebe war diese Regelung auch wichtig, um den Arbeitsablauf aufrechtzuerhalten.

Homeoffice und steuerliche Änderungen

Durch die Arbeit im Homeoffice fallen zusätzliche Kosten für Strom, Wasser, Heizung und Telefon an, während die Entfernungspauschale mit jedem Tag weiter sinkt. Hinzu kommen mögliche Mindereinnahmen durch Kurzarbeit. Neben Homeschooling und Kinderbetreuung in Corona-Zeiten bedeutet die zusätzliche finanzielle Belastung eine erhebliche Belastung für die Beschäftigten. Aus diesem Grund möchte die Regierung die betroffenen Arbeiter entlasten.

Homeoffice-Pauschale: Steuer

Im Jahressteuergesetz 2020 hat der Bundestag die sogenannte Homeoffice-Pauschale beschlossen, die für alle Beschäftigten, die aufgrund von Corona auf Arbeit im Homeoffice umgestiegen sind und kein häusliches Arbeitszimmer haben, steuerlich abzugsfähig ist. In Ihrer Steuererklärung 2020 können Sie für jeden ausschließlich im Homeoffice verbrachten Kalendertag einfach 5 Euro abziehen. Die Pauschale ist auf 600 Euro pro Kalenderjahr begrenzt und die Grenze der abzugsfähigen Tage für Arbeit im Homeoffice liegt bei maximal 120 Tagen. Die Homeoffice-Pauschale kann für die Jahre 2020 und 2021 geltend gemacht werden.

Allerdings gibt es für einige Steuerzahler einen Haken. Die Homeoffice-Pauschale ist im Arbeitnehmer-Pauschbetrag enthalten. Dieser gehört zu den Werbungskosten. Jedem Steuerpflichtigen, der eine Steuererklärung abgibt, werden automatisch 1.000 Euro als Werbungskostenpauschale von seinem zu versteuernden Einkommen abgezogen. Das Finanzamt benötigt hierfür keinen Nachweis Ihrer tatsächlichen Ausgaben. Auch wenn Ihre berufsbedingten Ausgaben unter 1.000 Euro liegen, wird diese Pauschale abgezogen. Wenn also Ihre Tage im Homeoffice und andere berufsbedingte Ausgaben 1.000 Euro nicht übersteigen, ist die Homeoffice-Pauschale leider kein Vorteil.

Wäre die neue Pauschale von der Werbungskostenpauschale getrennt, würden die meisten Arbeitnehmer direkt davon profitieren.

Das Bundesfinanzministerium befürchtet, dass es sich um eine „übermäßige Begünstigung“ und damit um eine Verfassungswidrigkeit handeln könnte. Ob und wie Sie Ihre Arbeit von zu Hause nachweisen müssen, ist noch nicht ganz klar. Seit 2017 müssen Sie dem Finanzamt in der Regel nur noch auf ausdrückliche Aufforderung Nachweise erbringen. Experten gehen jedoch davon aus, dass eine Bestätigung des Arbeitgebers erforderlich sein wird, insbesondere wenn Sie abwechselnd von zu Hause aus und im Büro arbeiten.

Steuertipp: Arbeitgeber können ihren Arbeitnehmern steuerfreie Corona-Prämien anbieten, die bis zu 1.500 Euro betragen können, um die Erschwernisse der Corona-Krise abzumildern. Aufgrund gesetzlicher Vorschriften können Arbeitgeber dieses Angebot bis zum 31. Dezember 2020 anbieten. Das Jahressteuergesetz 2020 erlaubt es Arbeitgebern nun, dieses Angebot bis Ende Juni 2021 zu verlängern. Dennoch hat die neue Regierung angekündigt, dass diese Regelung bis zum 31. Dezember 2022 verlängert wird.

Kann ich höhere Werbungskosten auch einzeln nachweisen?

Ja, das ist möglich. Von der Steuer und Homeoffice-Pauschale können Sie profitieren, wenn Ihre Arbeitstage und beruflichen Nebenkosten 1.000 Euro übersteigen. Diese Ausgaben können Sie dann einzeln nachweisen und von der Steuer absetzen. Sie haben sich einen neuen Laptop oder einen rückenschonenden Bürostuhl fürs Homeoffice gekauft? Oder vielleicht haben Sie Ihre Aus- oder Weiterbildung fortgesetzt?

Die Homeoffice-Pauschale kann die fehlende Pendlerpauschale ausgleichen, die für eine einfache Fahrt zur Arbeit 30 Cent pro Kilometer beträgt. Das hängt natürlich von Variablen wie der Länge Ihres Arbeitsweges sowie den Fahrzeugkosten, dem Kraftstoffpreis und dem Kraftstoffverbrauch ab. Die Homeoffice-Pauschale von 5 Euro pro Tag entspricht einem täglichen Arbeitsweg von etwa 17 Kilometern. Pendler aus ländlichen Gebieten, die in der Regel 30 Kilometer zur Arbeit fahren, können diesen Wegfall nicht durch die neue Pauschale kompensieren. Reisekosten, d.h. Fahrkarten für öffentliche Verkehrsmittel sowie Kraftstoff- und Autokilometer, entfallen durch das Arbeiten von zu Hause aus. Aus diesem Grund wurde die Homeoffice-Pauschale geschaffen.

Tipp: Die Homeoffice-Pauschale gilt bis Ende 2021. Bitte führen Sie auch im neuen Jahr genaue Aufzeichnungen über alle Arbeitstage und bewahren Sie alle Belege für Arbeitsmittel oder -materialien sowie sonstige Berufsausgaben auf, damit Sie bei Ausgaben von über 1.000 Euro die Kosten abziehen können. Sollten Sie von Ihrem Arbeitgeber noch keine schriftliche Anordnung zum Homeoffice erhalten haben, kümmern Sie sich bitte schnellstmöglich darum.

Nur sehr wenige Beschäftigte, vor allem in Großstadtgebieten, haben ausreichend Platz, um sich ein steuerlich absetzbares Arbeitszimmer einzurichten. Dennoch arbeiten viele Mitarbeiter wegen Corona von zu Hause aus. Die neue Homeoffice-Pauschale richtet sich speziell an sie.

Wie kann ich die Homeoffice-Pauschale geltend machen?

Falls Sie einer der wenigen sind, die ein Homeoffice haben, gibt es bestimmte Voraussetzungen, um es von Ihren Steuern abziehen zu können. Umfangreiche Informationen zu diesem Thema finden Sie im Artikel Steuern für Selbstständige. Aufwendungen, die durch ein Homeoffice entstehen, sind grundsätzlich nicht abzugsfähig. Allerdings gibt es zwei Ausnahmen: Entweder hat Ihnen Ihr Arbeitgeber keinen Büroarbeitsplatz zur Verfügung gestellt, oder der Kern Ihrer Arbeit findet im Homeoffice statt. Voraussetzungen für den Homeoffice-Abzug sind:

  • Es muss sich um einen separaten Raum handeln, der in Ihr Zuhause integriert ist.
  • Er sollte mit Büromaterialien und -geräten ausgestattet sein.
  • Das Büro muss zu mindestens 90% der Zeit für Arbeitszwecke genutzt werden.
  • Außerhalb des Büros sollte noch genügend Platz für alle Bewohner des Hauses vorhanden sein.

Wenn Ihnen von Ihrem Arbeitgeber für Ihre beruflichen Aufgaben kein Arbeitsplatz zur Verfügung gestellt wird, dürfen Sie bis zu 1.250 Euro für Raum (anteilige Kosten des Büros im Verhältnis zu den Kosten für Ihre gesamte Wohnung) und Ausstattung abziehen. Findet der Kern Ihrer beruflichen Tätigkeit im Homeoffice statt, können Sie die Kosten Ihrer Ausgaben in voller Höhe von der Steuer absetzen.

Bei der Steuererklärung können Sie sich jetzt endgültig von Papierkram verabschieden. Ab 2013 wurde die digitale Einreichung durch Elster – einem von der Regierung betriebenen Online-Steuererklärungssystem – einfacher. Dieses System ist jedoch nicht darauf ausgelegt, Ihnen dabei zu helfen, Ihre Rückerstattung zu maximieren – und hier kommt Finom ins Spiel. Wir führen Sie Schritt für Schritt durch Ihre Steuererklärung und stellen bei jedem Schritt relevante Fragen, damit Sie die volle Rückerstattung, die Sie verdienen, erhalten. Finom vereinfacht das Spesenmanagement und die Buchhaltung kleiner Unternehmen. Jedes Mal, wenn Sie eine Geschäftsausgabe mit Ihrer VISA-Karte bezahlen, können Sie die Quittung scannen, die Transaktion kategorisieren und Notizen für Sie hinzufügen – so bleiben Sie das ganze Jahr über steuerbereit.

Erhalte jede Woche die neuesten Business- und Tech-Trends

Fazit

Beschäftigte in Deutschland haben derzeit weder einen Rechtsanspruch auf Homeoffice, noch können sie von ihrem Arbeitgeber zur Arbeit im Homeoffice gezwungen werden. Aufgrund der Corona-Krise sind viele Unternehmen jedoch verpflichtet, ihre Mitarbeiter ins Homeoffice zu schicken. Prinzipiell ist die Idee und Umsetzung der Homeoffice-Pauschale ein guter Ansatz, der für viele Arbeitnehmer deutlich flexibler und greifbarer ist als das Konzept des Homeoffice, denn die Corona-Pandemie führte oft dazu, dass sporadisch eingerichtete Arbeitsplätze als Homeoffice dienen mussten.

Letzte Artikel