Geschäftsführer:innen, geschäftsführende Gesellschafter:innen und Gesellschafter:innen prägen die Struktur der Rechtsform UG. In diesem Artikel siehst Du, wie sich diese Rollen unterscheiden, welche Aufgaben sie übernehmen und welche Rechte in der Praxis wirklich zählen.

Inhalt

KriteriumGeschäftsführer:in

Geschäftsführende:r

Gesellschafter:in

Gesellschafter:in
StatusOrgan der UG, leitende PositionDoppelrolle als Organ & AnteilseignerAnteilseigner ohne Organfunktion
Typische BeispieleExterne:r Manager:inGründer:in mit LeitungsfunktionInvestor:in, Mitgründer:in
Pflicht für UG?Ja, mindestens eine PersonNeinJa, mindestens eine Person
AnzahlMind. 1VariabelMind. 1
Muss Gesellschafter:in sein?NeinJaJa
Wer bestellt?Gesellschafter:innenGesellschafter:innenGründungsurkunde bzw. Gesellschaftsvertrag
Vertretungsmacht externJa, vollumfänglichJa, vollumfänglichNein
Operatives ManagementJaJaNein
Stimmrecht in GesellschafterversammlungKein Stimmrecht, nur Bericht und AuskunftJa, nach AnteilenJa, nach Anteilen
Strategische EntscheidungenBereitet vor, setzt umMitbestimmung als Gesellschafter:inEntscheidet über Grundsatzfragen
Abberufung möglich?Ja, durch BeschlussJa, durch BeschlussNicht abberufbar (aber Ausschluss oder Zwangsabtretung möglich, je nach Satzung / wichtigem Grund)
Untersteht Gesellschafterversammlung?JaJaNein
Persönliche HaftungFür PflichtverletzungenFür Pflichtverletzungen & Gesellschafterpflichten

Keine Privathaftung (nur Einlage), selten persönliche Haftung bei Pflichtverstößen oder Rechtsformmissbrauch

 

GehaltJa, vertraglich geregeltJa, vertraglich geregeltNein
DividendenNeinJa, anteiligJa, anteilig
EinkommensteuerLohnsteuer auf GehaltLohnsteuer + KapitalerträgeKapitalerträge (Abgeltungsteuer)
Kapitalertragsteuer (KeSt)NeinJa, auf DividendenJa, auf Dividenden
SozialversicherungspflichtJaAbhängig von Beteiligung & EinflussNein
Gesetzliche KrankenversicherungJaBeitragspflicht je nach StellungKeine Pflicht über UG
PflegeversicherungJaBeitragspflicht je nach StellungKeine Pflicht über UG
RentenversicherungIn der Regel ja>50 % Beteiligung → oft befreitNein
ArbeitslosenversicherungJaOft nicht pflichtigNein
UnfallversicherungJa (BG-Pflicht)Je nach TätigkeitNein
Natürliche oder juristische Person?Nur natürliche PersonNur natürliche PersonBeide möglich
NebentätigkeitMöglich mit ZustimmungMöglich mit ZustimmungFrei, außer vertraglich geregelt

Wer ist ein:e Geschäftsführer:in einer UG?

Als Geschäftsführer:in führst Du die UG im Alltag und vertrittst sie nach außen. Du triffst operative Entscheidungen, koordinierst Abläufe und setzt die Beschlüsse der Gesellschafter:innen um. Die Rolle ist für die Rechtsform zwingend und bildet das zentrale Managementorgan.

Zu Deinen Rechten gehören die eigenständige Leitung und die Befugnis, Verträge im Namen der UG abzuschließen. Ob Du ein Gehalt erhältst, ergibt sich aus dem Dienstvertrag, eine unentgeltliche Geschäftsführung ist ebenfalls möglich. Gleichzeitig übernimmst Du klare Pflichten: Du musst die wirtschaftliche Lage im Blick behalten, Fristen für Steuern und Jahresabschlüsse einhalten und rechtzeitig einen Insolvenzantrag stellen, wenn die UG zahlungsunfähig wird.

Bei Pflichtverletzungen kann persönliche Haftung entstehen. Deshalb zählt ein verantwortungsvoller Umgang mit Vermögen, Dokumentation und Entscheidungen zu Deinen wichtigsten Aufgaben. Die Gesellschafterversammlung kann Dich jederzeit abberufen, wenn das Vertrauen fehlt oder sich die strategische Richtung ändert.

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Wer ist ein:e geschäftsführende:r Gesellschafter:in einer UG?

Als geschäftsführende:r Gesellschafter:in übernimmst Du eine doppelte Rolle: Du leitest die UG operativ und hältst gleichzeitig Anteile am Unternehmen. Diese Kombination macht die Position besonders einflussreich, weil Du Entscheidungen nicht nur ausführst, sondern auch auf strategischer Ebene mitgestaltest.

Im Alltag steuerst Du die Abläufe, vertrittst die UG gegenüber Geschäftspartner:innen und setzt die wirtschaftlichen Ziele um. Als Gesellschafter:in hast Du zusätzlich Stimmrechte in der Versammlung und bestimmst bei zentralen Fragen wie Gewinnverwendung, Änderungen am Gesellschaftsvertrag oder der Bestellung weiterer Geschäftsführer:innen mit.

Durch die Beteiligung verändert sich auch Deine sozialversicherungsrechtliche Stellung. Ab einer Beteiligung von mehr als 50 Prozent giltst Du häufig als selbstständig. Dann musst Du Dich oft nicht mehr in der klassischen Sozialversicherung versichern. Trotz der erweiterten Einflussmöglichkeiten trägst Du Verantwortung für ordnungsgemäßes Handeln und kannst bei Pflichtverletzungen persönlich haften.

Wer ist ein:e Gesellschafter:in einer UG?

Als Gesellschafter:in bist Du Eigentümer:in der UG oder hältst einen Anteil daran. Die Rechte und Pflichten von Gesellschafter:innen einer UG betreffen vor allem zentrale Entscheidungen und die wirtschaftliche Ausrichtung des Unternehmens. 

In der Gesellschafterversammlung übst Du Deine Rechte aus. Dazu gehören Stimmrechte, die sich nach Deinem Anteil richten, sowie das Recht auf Einsicht in Unterlagen, Informationen zur Geschäftslage und auf die Bestellung oder Abberufung der Geschäftsführung. Auch Vertragsänderungen, Investitionen oder der Jahresabschluss liegen in Deinem Einflussbereich.

Pflichten ergeben sich vor allem aus Deiner Beteiligung. Du musst Deine Einlage leisten und bist verpflichtet, Beschlüsse oder Informationsanforderungen ernst zu nehmen. Privat haftest Du grundsätzlich nicht; die UG Haftung bleibt auf das Gesellschaftsvermögen begrenzt. Einkommen erzielst Du nicht über Gehalt, sondern über Gewinnausschüttungen, die nach Deinen Anteilen verteilt werden.

FAQ

Gibt es eine:n Geschäftsführer:in einer UG ohne Gehalt?

Ja, das ist möglich. Eine UG kann im Vertrag festlegen, dass eine Geschäftsführung unentgeltlich arbeitet, häufig in frühen Gründungsphasen. Trotzdem prüfen das Finanzamt oder die Sozialversicherung, ob Vorteile oder regelmäßige Zahlungen entstehen. Wichtig bleibt, dass die Aufgaben zuverlässig erfüllt werden, da die Verantwortung unverändert hoch ist.

Braucht eine UG eine:n Geschäftsführer:in?

Ja. Ohne Geschäftsführer:in kann die UG nicht handeln, weil dieses Organ gesetzlich vorgeschrieben ist. Die Person vertritt die Gesellschaft gegenüber Behörden, Banken und Partner:innen und steuert das operative Geschäft. Fehlt die Geschäftsführung, drohen rechtliche Risiken bis hin zur Auflösung.

Wer ist ein:e stille:r Gesellschafter:in in der UG?

Ein:e stille:r Gesellschafter:in beteiligt sich finanziell am Unternehmen, tritt jedoch nicht nach außen auf und besitzt keine Organstellung. Rechtlich gesehen ist diese Person keine direkte Anteilsinhaber:in der UG, sondern über einen separaten Vertrag am Handelsgewerbe der Gesellschaft beteiligt. Sie erhält in der Regel einen Anteil am Gewinn, hat aber keine Stimmrechte in der Gesellschafterversammlung. Diese Form eignet sich für Investor:innen, die passiv bleiben möchten.

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