Die AfA Abkürzung steht für „Absetzung für Abnutzung“. Doch was ist die genaue AfA Bedeutung im steuerlichen Kontext? AfA ist die steuerlich anerkannte Methode, um hohe Investitionen über mehrere Jahre zu verteilen. So senkst Du Deine Steuerlast und zeigst den tatsächlichen Wertverlust Deiner Betriebsmittel.
Was ist die AfA-Abschreibung, was bedeutet sie – und wie funktioniert sie?
Die AfA ist eine gesetzlich geregelte Form der Abschreibung, mit der Du langlebige, betrieblich genutzte Wirtschaftsgüter in Deiner Buchhaltung abbildest – zum Beispiel Maschinen, Computer oder Fahrzeuge. Sie verlieren mit der Zeit an Wert, etwa durch Nutzung oder technischen Fortschritt.
Statt die gesamten Anschaffungskosten sofort abzusetzen, kannst Du mit der AfA den Wertverlust gleichmäßig über mehrere Jahre verteilen. Das sorgt für eine realistische Darstellung Deines Betriebsvermögens – und für planbare, steuerlich anerkannte Investitionen.
Wer darf die AfA anwenden?
Alle Unternehmer:innen, Selbstständigen und Freiberufler:innen, die abnutzbare Wirtschaftsgüter für ihr Geschäft kaufen. Die einzige Bedingung: Du musst sie längerfristig nutzen – also nicht nur einmalig oder privat.
Warum ist die AfA für Unternehmen so wichtig?
Für viele Selbstständige und kleine Unternehmen ist die AfA ein wichtiges Werkzeug zur Investitionsplanung. Gerade bei größeren Anschaffungen wie Fahrzeugen oder technischer Ausstattung musst Du nicht auf einen Schlag hohe Kosten schultern – stattdessen verteilst Du sie über mehrere Jahre und hältst Deine Liquidität stabil.
Gleichzeitig schafft die AfA Transparenz in Deiner Buchhaltung: Der Wertverlust Deiner Betriebsmittel taucht dort genau dann auf, wenn er auch tatsächlich entsteht – nicht früher, nicht später.
KI-Buchhaltung erkundenAfA-Abschreibung: Welche Arten gibt es?
Für die Absetzung für Abnutzung (AfA) gibt es zwei Methoden: die lineare Abschreibung und die degressive Abschreibung. Beide haben ihre Vorteile – je nachdem, wie Du Deine Investitionen steuerlich verteilen willst.
Lineare Abschreibung – gleichmäßig über die Jahre
Bei der linearen Abschreibung verteilst Du die Anschaffungskosten eines Wirtschaftsguts gleichmäßig auf die Nutzungsdauer. Jedes Jahr wird derselbe Betrag abgeschrieben. Diese Methode ist einfach, gut planbar und wird am häufigsten genutzt.
Beispiel: Du kaufst einen Laptop für 1.200 € mit einer Nutzungsdauer von 3 Jahren. Jedes Jahr setzt Du 400 € ab – unabhängig davon, wie intensiv Du ihn nutzt. So berechnest Du die AfA ganz einfach: Anschaffungskosten geteilt durch die Nutzungsdauer ergeben den jährlichen Abschreibungsbetrag.
Degressive Abschreibung – mehr Abschreibung zu Beginn
Bei der degressiven Methode wird zu Beginn mehr abgeschrieben, später weniger. Die Abschreibung erfolgt prozentual vom jeweiligen Restwert. Diese Methode ist interessant, wenn Du zu Beginn einer Investition besonders viele Kosten geltend machen möchtest.
Beispiel: Ein Gerät kostet 10.000 €. Bei 25 % degressiver AfA schreibst Du im ersten Jahr 2.500 € ab, im zweiten Jahr 1.875 €, im dritten 1.406,25 € usw.
Aktuell ist die degressive Abschreibung in bestimmten Fällen (z. B. bewegliche Wirtschaftsgüter, Sonderregelungen) wieder möglich – aber nur, wenn der Gesetzgeber sie erlaubt. Prüfe daher die aktuellen steuerlichen Rahmenbedingungen.
Die degressive Abschreibung lohnt sich vor allem, wenn Du am Anfang hohe Investitionen tätigst und schnell möglichst viele Kosten absetzen willst. Davon profitieren vor allem junge Unternehmen und Betriebe mit unregelmäßigen Einnahmen.
Welche Wirtschaftsgüter kannst Du mit der AfA abschreiben?
Die AfA gilt für sogenannte abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens. Das sind Gegenstände, die Du dauerhaft im Betrieb nutzt und die mit der Zeit an Wert verlieren. Typisch sind Maschinen, Computer, Fahrzeuge, Werkzeuge oder Büroeinrichtung.
Wichtig ist: Das Wirtschaftsgut muss betriebsnotwendig sein und darf nicht nur privat verwendet werden. Es muss außerdem einen gewissen Anschaffungswert haben und sich abnutzen – also nicht unbegrenzt nutzbar sein, wie etwa ein Grundstück.
Zu den abschreibbaren Gegenständen zählen u. a.:
- Technische Geräte (z. B. Laptops, Drucker, Scanner)
- Maschinen und Produktionsanlagen
- Firmenfahrzeuge
- Büroausstattung (Tische, Stühle, Regale)
- Software, wenn sie dauerhaft genutzt wird
Die Abschreibung erfolgt über die sogenannte betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer. Diese gibt an, wie viele Jahre ein Gegenstand typischerweise genutzt werden kann – und wird vom Finanzamt als Grundlage anerkannt.
AfA-Tabellen: Wie lange darf ich abschreiben?
Die AfA-Tabellen des Bundesfinanzministeriums listen für viele Branchen die durchschnittliche Nutzungsdauer typischer Wirtschaftsgüter auf – zum Beispiel 3 Jahre für Computer oder 8 Jahre für Lieferwagen. Hier findest Du die offiziellen AfA-Tabellen beim Bundesfinanzministerium.
Wenn Du die Nutzungsdauer aus der AfA-Tabelle kennst, teilst Du die Anschaffungskosten einfach gleichmäßig auf diese Jahre auf. Beispiel: Für einen Computer mit einer angegebenen Nutzungsdauer von drei Jahren setzt Du jedes Jahr ein Drittel der Anschaffungskosten steuerlich ab. So wird die Abschreibung einfach, nachvollziehbar und finanzamtkonform umgesetzt.
KI-Buchhaltung entdeckenAfA anwenden: Besondere Regeln und Ausnahmen
Neben der normalen Abschreibung gibt es spezielle Regeln, die Du kennen solltest. Gerade bei geringwertigen Wirtschaftsgütern (GWG) und digitalen Geräten gelten besondere Abschreibungsmöglichkeiten. Sie helfen Dir, Deine Steuerlast schneller zu senken und Deine Buchhaltung zu vereinfachen.
Abschreibung von geringwertigen Wirtschaftsgütern (GWG): Sofortabschreibung
Geringwertige Wirtschaftsgüter sind einzelne bewegliche Wirtschaftsgüter, die Du selbstständig nutzen kannst und die maximal 1.000 € netto kosten (Stand 2025). Liegt der Kaufpreis bei höchstens 800 € netto, kannst Du das GWG sofort komplett abschreiben. Die gesamten Kosten werden im Jahr der Anschaffung als Betriebsausgabe berücksichtigt.
Beispiel:
Du kaufst einen neuen Bürostuhl für 600 €. Da der Preis unter 800 € liegt, kannst Du den Betrag noch im selben Jahr vollständig absetzen.
Die Sofortabschreibung spart Zeit und Aufwand, da keine jahrelange Verteilung nötig ist.
Abschreibung von geringwertigen Wirtschaftsgütern (GWG): Sammelposten
Kostet ein GWG zwischen 250,01 € und 1.000 €, hast Du alternativ die Möglichkeit, es in einen Sammelposten aufzunehmen. Alle GWG-Käufe eines Jahres werden gesammelt. Der gesamte Betrag wird dann gleichmäßig über fünf Jahre abgeschrieben – unabhängig davon, wie lange das jeweilige Gut tatsächlich genutzt wird.
Beispiel: Im Jahr 2025 kaufst Du mehrere Monitore, Tastaturen und Smartphones für insgesamt 4.500 €. Anstatt jede Anschaffung einzeln abzuschreiben, kannst Du sie in den Sammelposten aufnehmen und jährlich 900 € über fünf Jahre absetzen.
Ein Sammelposten lohnt sich besonders, wenn Du im Jahr viele kleinere Anschaffungen zwischen 250 € und 1.000 € tätigst. Statt jede Investition einzeln zu verwalten, bündelst Du sie zu einem Posten. Das vereinfacht Deine Buchhaltung und verteilt die Abschreibung gleichmäßig über fünf Jahre, was zu einer stabileren Gewinnermittlung führen kann.
Abschreibung von Computerhardware und Software (Nutzungsdauer 1 Jahr)
Seit 2021 gilt eine Sonderregelung: Computer, Laptops, Tablets, Smartphones und Software dürfen unabhängig vom Kaufpreis innerhalb eines Jahres vollständig abgeschrieben werden. Diese Regelung wurde auch 2025 bestätigt und macht die Buchhaltung deutlich einfacher.
Voraussetzung ist, dass die Geräte und Programme überwiegend betrieblich genutzt werden. Es spielt keine Rolle, ob Du sie neu oder gebraucht gekauft hast. Wichtig ist nur, dass sie dem Betriebsvermögen zugeordnet werden.
Beispiel: Du schaffst einen neuen Laptop für 1.400 € an. Statt ihn über drei Jahre abzuschreiben, kannst Du den gesamten Betrag noch im Anschaffungsjahr absetzen.
Diese Regelung macht die Steuerplanung für Selbstständige und kleine Unternehmen deutlich einfacher.
FAQ
Kann ich die AfA nutzen, wenn ich im Homeoffice arbeite?
Ja, die AfA kannst Du auch dann anwenden, wenn Du hauptsächlich im Homeoffice arbeitest. Wichtig ist, dass das Wirtschaftsgut – etwa ein Schreibtisch, ein Laptop oder ein Bürostuhl – überwiegend betrieblich genutzt wird. Private Nutzung ist erlaubt, solange der betriebliche Anteil deutlich überwiegt.
Kann ich gebrauchte Möbel abschreiben?
Ja, gebrauchte Möbel kannst Du ebenfalls über die AfA abschreiben. Entscheidend ist, dass die Möbel für Dein Unternehmen angeschafft werden und sich abnutzen. Die Höhe der Abschreibung richtet sich nach dem Kaufpreis und der noch verbleibenden Nutzungsdauer – sie muss realistisch geschätzt werden.
Was bedeutet außergewöhnliche Abschreibung?
Eine außergewöhnliche Abschreibung erfolgt, wenn ein Wirtschaftsgut plötzlich erheblich an Wert verliert. Das kann durch Beschädigung, Diebstahl, technische Veralterung oder äußere Einflüsse passieren. In solchen Fällen kannst Du den verminderten Wert sofort steuerlich geltend machen, unabhängig von der ursprünglichen AfA-Planung.
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