Die Gewinnverteilung KG ist für den Komplementär und Kommanditist in einer KG von entscheidender Bedeutung. Dieser Artikel erklärt die rechtlichen Grundlagen, Berechnungsmethoden und zeigt häufige Stolpersteine auf. Erfahre, wie Gewinne fair verteilt werden und wie Du Konflikte vermeiden kannst – kompakt und verständlich für Kleinunternehmer erklärt.

Inhalt

Grundlagen der Gewinnverteilung einer KG

Wenn Du eine Kommanditgesellschaft hast, die Gewinne ausschüttet, musst Du wissen, wie diese verteilt werden. Die Gewinnverteilung KG kann auf verschiedene Weise berechnet werden.

Rechtliche Grundlagen

Die Gewinnverteilung in einer KG ist im Handelsgesetzbuch (HGB) geregelt. Gemäß den Bestimmungen des HGB haben nicht nur die Komplementäre, sondern Kommanditisten - auch wenn es sich dabei um juristische Personen handelt - ein Anrecht auf Gewinne. Dieses Anrecht beläuft sich auf 4% ihrer jeweiligen Anteile, sofern im Gesellschaftsvertrag keine anderen Regelungen festgehalten wurden. 

Gewinnverteilung nach dem Gesellschaftsvertrag

Der Gesellschaftsvertrag ist ebenfalls tragend für die Gewinnverteilung Kommanditgesellschaft, denn er gibt vor, wie Gewinne und Verluste auf die Gesellschafter aufgeteilt werden. In diesem Vertrag werden auch die Zinsen der Kapitaleinlagen und die prozentuale Beteiligung am restlichen Gewinn oder Verlust festgehalten. Sollte dem nicht so sein, werden die Gewinne nach gesetzlicher Regelung aufgeteilt. 

Wie ist der Gewinn einer KG gemäß HGB zu verteilen?

§121 des HGBs besagt, dass der Gewinn einer Kommanditgesellschaft KG zunächst zur Verzinsung der Kapitaleinlage verwendet wird. Der restliche Betrag wird danach in Abhängigkeit von den Quoten, die im Gesellschaftsvertrag festgelegt sind, verteilt. In einigen KG besteht keine Regelung für die Gewinnverteilung, in diesem Falle findet die gesetzliche Regelung Anwendung, nach der jeder Gesellschafter einen Gewinnanteil im Verhältnis zu seiner Kapitaleinlage erhält.

Beteiligung an der Gewinnverteilung KG: Komplementär vs. Kommanditist

Die verschiedenen Gesellschafter in einer Kommanditgesellschaft haften nicht nur unterschiedlich, sondern haben auch verschiedene Rechte im Hinblick auf die Gewinnverteilung KG. In diesem Abschnitt werden diese erklärt. 

Komplementär

Komplementäre unterliegen einer persönlichen Haftung mit dem vollen privaten und geschäftlichen Vermögen. Aus diesem Grund ist meistens auch ihr Anteil am Gewinn höher. Außerdem trägt der Komplementär als persönlich haftender Gesellschafter auch eine viel größere Verantwortung und trifft somit Entscheidungen für das Unternehmen.

Kommanditist

Kommanditisten haften nur bis zur Hälfte ihrer Einlage in die Kommanditgesellschaft. Da sie demnach ein geringeres Risiko tragen, haben sie auch weniger Anteil an den Gewinnen. Ihr Anteil orientiert sich dabei an ihrer Kapitaleinlage. Häufig bietet es sich an, eine GmbH Gesellschaft als Kommanditist einzusetzen.

Sonderfälle der Gewinnverteilung in der KG

Es gibt gewisse Sonderfälle der Gewinnverteilung in der KG. Mit der folgenden Tabelle kannst Du Dir einen Überblick verschaffen:

SonderfallBeschreibung
Kommanditgesellschaft auf Aktien Gewinnverteilung Gewinne können in einer Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) oder GmbH & Co. KGaA in Form von Aktien ausgegeben werden. Dies erhöht das Eigenkapital, denn Anteile an Aktionäre ausgegeben, ohne die Liquidität zu belasten.
Vorzugsaktien, bei denen es kein Stimmrecht gibtAn Vorzugsaktionäre können Gewinne laut Abs. 3 AktG in Form von Aktien verteilt werden. Meist handelt es sich um feste Dividenden. Stammaktionäre erhalten möglicherweise keine Ausschüttung, wenn Verluste kompensiert werden müssen.
Verlustverteilung bei Kommanditisten Kommanditisten haften nur bis zur Hälfte ihrer Einlage. Verluste verkleinern dabei lediglich die Kapitalkonten der Kommanditisten.
Verlustverteilung bei Komplementären der KGaaKomplementäre tragen die vollen Verluste, weil sie unbeschränkt haften. Dies kann auch zu einer Nachschusspflicht führen, wenn das Eigenkapital nicht ausreicht.
VerlustvortragVerluste können je nach Gesellschaftsvertrag auch in das nächste Geschäftsjahr übertragen werden.
Gewinnthesaurierung bei VerlustenWenn Verluste erwartet werden, können Gewinne zurückgehalten (thesauriert) werden, um für diese zu sparen.

Diese Sonderfälle in der Gewinnverteilung in einer KG sind in §121 im Handelsgesetzbuch verankert.

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Berechnung der Gewinnverteilung in einer KG

Da wir die Grundlagen der Gewinnverteilung einer KG geklärt haben und wissen, dass mindestens ein Gesellschafter davon betroffen ist, wenden wir uns jetzt der Berechnung zu, bei der auch die Verzinsung eine Rolle spielt. Dies wird im folgenden Abschnitt anhand von Beispielen erklärt.

Ermittlung des Gesamtgewinns

Damit Du die Gewinnverteilung KG berechnen kannst, benötigst Du zunächst den Jahresüberschuss der Kommanditgesellschaft. Dieser wird berechnet, indem alle Ausgaben einschließlich Steuerabzüge von den Einnahmen abgezogen werden. Übrig bleibt der Überschuss, der nun zwischen den Gesellschaftern aufgeteilt werden kann, ähnlich wie bei der Gewinnverteilung bei GmbH.

Berechnung der Kapitaleinlage und Verzinsung

Die Berechnung der Kapitaleinlage mag kompliziert klingen, ist es aber nicht. Wir erklären anhand eines Kommanditgesellschaft Gewinnverteilung Beispiels, wie sie funktioniert.

Verzinsung der Kapitaleinlage

Die Verzinsung der Kapitaleinlage ist ein wichtiger Bestandteil der Gewinnverteilung. Hierbei ist ein fester Zinssatz üblich, der im Gesellschaftsvertrag festgelegt ist. Unten findest Du ein Gewinnverteilung KG Beispiel für die Berechnung:

  • Kapitaleinlage des Gesellschafters: 50.000 €
  • Zinssatz: 4%
  • Verzinsung: 2000 €

Formel: Verzinsung = Kapitaleinlage × Zinssatz / 100 ​

Verteilung des Gewinns auf die Gesellschafter

Sobald Du die Verzinsung errechnet hast, wird der restliche Gewinn entweder nach den Regelungen im Gesellschaftsvertrag oder den gesetzlichen Vorgaben zwischen den Gesellschaftern aufgeteilt.

Häufige Stolpersteine bei der Gewinnverteilung KG

Die Gewinnverteilung in einer Kommanditgesellschaft kann einige Herausforderungen mit sich bringen. In diesem Abschnitt erfährst Du, welche Herausforderungen bestehen und wie sie überwunden werden können.

Streitigkeiten über die Gewinnverteilung

Gibt es einen Gesellschaftsvertrag, sollten die darin aufgeführten Regelungen weder unklar noch unfair sein. Ansonsten riskiert man Streitigkeiten. Die finanziellen Regelungen einer Kommanditgesellschaft sollten daher sorgfältig geprüft und von Anfang an klar kommuniziert werden.

Tipps für eine faire und klare Gewinnverteilung

Unternehmer können einige Tipps befolgen, die helfen können, eine klare Gewinnverteilung in der KG zu erreichen:

  1. Setze einen Gesellschaftsvertrag auf, der finanzielle Aspekte genau regelt.
  2. Lasse Dich rechtlich beraten, damit Missverständnisse von Anfang an ausgeschlossen sind.
  3. Führe regelmäßig Analysen durch und passe die Regelungen bei Bedarf an.

 

Kann die Regelung der Gewinnverteilung in einer KG geändert werden? 

Ja, allerdings müssen alle Gesellschafter dem Beschluss der Hauptversammlung zustimmen, da hierdurch der Gesellschaftsvertrag geändert wird. 

Wie werden die Rechte der Kommanditisten bei der Gewinnverteilung geschützt? 

Das Handelsgesetzbuch regelt alle Rechte von Kommanditisten hinsichtlich der Kommanditgesellschaft Gewinnverteilung. Natürlich können die Gesellschafter im Einvernehmen auch persönliche Sonderrechte festlegen.

Wie kann ein Kommanditist die Richtigkeit der Gewinnverteilung überprüfen? 

Alle Kommanditisten können laut rechtlicher Grundlagen jederzeit die Geschäftsunterlagen und die Gewinnermittlung einsehen. Auch das ist im HGB unter §166 geregelt.

Welche Rolle spielt der Gesellschaftsvertrag bei der Gewinnverteilung? 

In den meisten Kommanditgesellschaften ist im Gesellschaftsvertrag ganz klar geregelt, wie die Gewinnverteilung auszusehen hat. Auch für die Gewinnverteilung der GmbH können solche Beschlüsse getroffen werden. Daher ist der Gesellschaftsvertrag ein zentrales Dokument.

Kann ein Gesellschafter von der Gewinnverteilung ausgeschlossen werden? 

Solange es nicht ausdrücklich im Gesellschaftsvertrag festgehalten ist, kann ein Gesellschafter nicht von der Gewinnbeteiligung ausgeschlossen werden.

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