Die Freiberufler-Steuern sind in Deutschland Pflicht. Doch welche Freiberufler-Steuern fallen an, wie berechnest Du Deine Steuerlast und welche Ausgaben kannst Du steuerlich absetzen? In diesem Artikel findest Du alle Antworten zu Steuern als Freiberufler:in.
Steuern für Freiberufler:innen: Was bedeutet es, Freiberufler:in zu sein?
Der erste Schritt zu einer erfolgreichen steuerlichen Planung beginnt beim richtigen Verständnis Deiner Tätigkeit.
Definition von Freiberufler:in
Freiberufler:innen arbeiten in sogenannten freien Berufen. Dazu gehören Tätigkeiten mit wissenschaftlichem, künstlerischem, schriftstellerischem, unterrichtendem oder erzieherischem Charakter.
Typische Beispiele sind:
- Ärzt:innen
- Rechtsanwält:innen
- Journalist:innen
- Designer:innen
- IT-Berater:innen
Wichtig: Freiberuflich tätig zu sein, ist nicht mit „freelancen“ gleichbedeutend. Freelancer:innen können auch gewerbliche Tätigkeiten ausüben und müssen dann Gewerbesteuer zahlen. Freiberufler:innen sind hingegen in der Regel davon befreit.
Steuerliche Erfassung von Freiberufler:innen
Bevor Du loslegst, musst Du Dich beim zuständigen Finanzamt als Freiberufler:in anmelden. Dies erfolgt mit dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, den Du online über ELSTER einreichen kannst.
Sobald Du Einnahmen aus einer selbstständigen Tätigkeit erzielst und nicht mehr nur nebenberuflich selbstständig bist, giltst Du als Freiberufler:in. Eine gesonderte Gewerbeanmeldung brauchst Du nicht.
KI-Buchhaltung erkundenWelche Steuern zahlen Freiberufler:innen?
Auch wenn Du von der Gewerbesteuer befreit bist, heißt das nicht, dass Du keine Steuern zahlen musst.
Einkommensteuer als Selbstständige:r
Die wichtigste Steuer ist die Einkommensteuer für Selbstständige. Sie richtet sich nach Deinem zu versteuernden Einkommen – also dem Gewinn nach Abzug aller Kosten.
Beispielrechnung:
Einnahmen | 45.000 € |
Betriebsausgaben | - 10.000 € |
zu versteuerndes Einkommen | = 35.000 € |
Bei einem Einkommen über dem sogenannten Grundfreibetrag von 12.096 Euro (Stand 2025) musst Du Einkommensteuer zahlen. Die Höhe der Steuer richtet sich nach dem Steuersatz. Er beginnt bei 14 % und steigt progressiv bis auf 42 %.
Nutze am besten einen Einkommensteuer-Rechner, um Deine Steuerlast zu schätzen.
Umsatzsteuer als Selbstständige:r
In der Regel unterliegen Freiberufler:innen der Umsatzsteuerpflicht. Der Regelsteuersatz beträgt 19 Prozent.
Eine Ausnahme: Wenn Dein Umsatz im Vorjahr unter 25.000 € lag und im laufenden Jahr voraussichtlich weniger als 100.000 € beträgt, kannst Du Dich auf die Kleinunternehmerregelung berufen. Dann musst Du keine Umsatzsteuer ausweisen.
Wenn Du umsatzsteuerpflichtig bist, darfst Du im Gegenzug auch die Vorsteuer abziehen und Dir damit die Umsatzsteuer auf Eingangsrechnungen zurückholen.
Weitere Steuerarten
Freiberufler:innen müssen keine Gewerbesteuer zahlen – das ist ein klarer Vorteil gegenüber den Steuern für Kleingewerbe.
Allerdings können unter Umständen noch andere Steuern hinzukommen:
- Solidaritätszuschlag von 5,5 % auf die Einkommensteuer
- Kirchensteuer, falls Du Kirchenmitglied bist
Was können Freiberufler:innen steuerlich absetzen?
Damit Deine Steuerlast nicht zu hoch ausfällt, solltest Du alle Ausgaben korrekt erfassen.
Betriebsausgaben
Diese Kosten kannst Du steuerlich geltend machen:
- Bürobedarf und Technik (Laptop, Drucker etc.)
- Reisekosten zu Kund:innen
- Telefon- und Internetkosten
- Fachliteratur oder Software-Abonnements
Tipp: Achte auf eine saubere Trennung zwischen privaten und beruflichen Ausgaben. Du kannst nur berufliche Ausgaben wirklich steuerlich absetzen.
Besondere Abzugsmöglichkeiten
Neben den üblichen Betriebsausgaben gibt es noch weitere Möglichkeiten, Deine Steuer zu optimieren:
- Arbeitszimmer: Wenn Du zu Hause arbeitest, kannst Du unter bestimmten Voraussetzungen anteilige Mietkosten absetzen.
- Fortbildungen: Fachseminare, Onlinekurse oder Studiengänge sind oft abzugsfähig.
- Versicherungen: Berufshaftpflicht, Krankenversicherung oder Altersvorsorge zählen ebenfalls dazu.
Einkommensteuer für Freiberufler:innen: Praktische Tipps
Gute Planung kann Dir viel Ärger ersparen. Gerade zu Beginn ist das essenziell.
Steuerliche Planung
Lege regelmäßig Rücklagen für Deine Steuerzahlungen zurück – idealerweise rund 30 % Deiner Einnahmen. So kommst Du nicht in Schwierigkeiten, wenn der Steuerbescheid kommt.
Wichtig sind auch die Fristen:
Die Steuererklärung für das Vorjahr musst Du bis zum 31. Juli abgeben. Mit einem:r Steuerberater:in verlängert sich die Frist bis zum Februar des übernächsten Jahres.
Steuerberater:in vs. Selbstorganisation
Ein:e Steuerberater:in kann Dir viel Arbeit abnehmen – hat allerdings auch seinen/ihren Preis. Wenn Du gut organisiert bist, kannst Du Deine Buchhaltung daher selbst in die Hand nehmen. Digitale Tools unterstützen Dich dabei, Belege zu erfassen, Rechnungen zu erstellen und alle relevanten Daten sicher an das zuständige Finanzamt zu übermitteln.
So behältst Du die Kontrolle über Deine Finanzen und sparst gleichzeitig Kosten.
Beispielrechnung: Steuern für Freiberufler:innen
Hier ist ein einfaches Rechenbeispiel für eine freiberufliche Tätigkeit:
Beschreibung | Betrag |
Einnahmen insgesamt | 50.000 € |
Absetzbare Ausgaben | - 12.000 € |
zu versteuerndes Einkommen | = 38.000 € |
Einkommensteuer | 10.691 € |
Umsatzsteuer auf Einnahmen (19 %) | 9.500 € |
Vorsteuer (z. B. aus Ausgaben) | - 2.280 € |
Umsatzsteuer-Zahlung an FA | 7.220 € |
Steuern für Freiberufler:innen: Häufige Fehler und wie man sie vermeidet
Viele Fehler lassen sich vermeiden – wenn man sie kennt.
Fehlende Rücklagen für Steuern
Der häufigste Fehler: Du vergisst, Geld für die Steuer zurückzulegen. Das kann teuer werden.
Nicht deklarierte Einnahmen
Du musst alle Einkünfte – auch aus Vermietung und Verpachtung oder außerordentliche Einkünfte – in der Steuererklärung angeben.
Unklare Abgrenzung privater und beruflicher Kosten
Ein privat genutzter Laptop ist nicht voll absetzbar. Achte auf eine klare Trennung – das gilt auch für Fahrten, Dein Handy oder Software.
FAQ
Welche Steuern gelten für nebenberuflich tätige Freiberufler:innen?
Sobald der Gewinn den Grundfreibetrag überschreitet, fällt Einkommensteuer an. Entscheidend ist dabei nicht, ob die Tätigkeit haupt- oder nebenberuflich ausgeübt wird, sondern wie hoch der zu versteuernde Gewinn ist.
Ab welcher Grenze muss ein:e Freiberufler:in Steuern zahlen?
Sobald Dein Einkommen über 12.096 Euro (Grundfreibetrag 2025) liegt, fällt Einkommensteuer an.
Wann muss ich als Freiberufler:in Steuern ans Finanzamt zahlen?
Die Steuererklärung musst Du jährlich einreichen – meist bis zum 31. Juli. Vorauszahlungen sind vierteljährlich fällig.
Wie viel Steuern zahlen Freiberufler:innen?
Das hängt vom Einkommen ab. Zwischen 14 % und 42 Prozent Einkommensteuer sind möglich – plus ggf. Umsatzsteuer, Soli und Kirchensteuer.
Welcher Fragebogen zur steuerlichen Erfassung gilt für Freiberufler:innen?
Du musst den „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung für natürliche Personen“ ausfüllen. Am besten tust Du das direkt nach der Anmeldung Deiner freiberuflichen Tätigkeit.
Wenn Du Fragen zu Deiner persönlichen Steuersituation hast, lohnt sich die Beratung durch Expert:innen – oder der gezielte Einsatz smarter Tools. Hauptsache, Du behältst den Überblick.
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