Die Einkommensteuer-Vorauszahlung ist eine Pflichtzahlung, die viele Steuerpflichtige in Deutschland unterjährig leisten müssen. Wir erklären, wer sie zahlen muss, wie sie berechnet wird und was bei Einkommensänderungen zu beachten ist.

Inhalt

Was ist eine Einkommensteuervorauszahlung?

Die Einkommensteuer-Vorauszahlung ist eine besondere Form der Steuervorauszahlung. Dabei wird die voraussichtliche Einkommensteuer nicht erst am Jahresende, sondern unterjährig in mehreren Raten an das Finanzamt gezahlt. Sie betrifft in der Regel Personen, deren Einkünfte nicht automatisch über die Lohnsteuer abgedeckt sind – etwa Selbstständige oder Vermieter:innen.

Ziel ist es, die zu erwartende Einkommensteuer bereits während des Jahres zu begleichen. So kommt es bei der Abgabe der Steuererklärung nicht zu überraschend hohen Nachforderungen. Für den Staat bringt dieses System zudem Planungssicherheit, da die Steuereinnahmen gleichmäßiger eingehen.

Gesetzliche Grundlage

Geregelt ist die Einkommensteuervorauszahlung in § 37 Einkommensteuergesetz (EStG). Das Finanzamt kann Vorauszahlungen anordnen, wenn davon auszugehen ist, dass eine Einkommensteuer von mehr als 400 Euro im Jahr anfällt.

In der Praxis verwendet das Finanzamt meist den letzten Steuerbescheid als Berechnungsgrundlage. Daraus wird die voraussichtliche Steuerlast für das laufende Jahr geschätzt.

Wer muss Einkommensteuervorauszahlungen leisten?

Die Pflicht zur Steuervorauszahlung betrifft nicht nur Selbstständige – auch Privatpersonen mit bestimmten Einkommensarten können davon betroffen sein.

Die häufigste Gruppe, die Einkommensteuervorauszahlungen leisten muss, sind Personen, deren Einkommen nicht automatisch über die Lohnsteuer abgerechnet wird. Dazu zählen:

  • Selbstständige wie freiberufliche Berater:innen, Künstler:innen oder Coaches
  • Gewerbetreibende mit einem eingetragenen Unternehmen
  • Freiberufler:innen, die etwa als Ärzt:innen, Rechtsanwält:innen oder Journalist:innen tätig sind

Da bei diesen Gruppen keine monatliche Lohnsteuer abgeführt wird, verlangt das Finanzamt unterjährig Vorauszahlungen, um die spätere Steuerschuld abzusichern.

Selbstständige müssen ihre voraussichtlichen Einnahmen entweder bei der Gründung oder in der Steuererklärung an das Finanzamt melden. Sie müssen ihre Einkommensteuer selbst fristgerecht zahlen, da keine automatische Abführung erfolgt.

Verspätete Zahlungen können Säumniszuschläge und Zinsen nach sich ziehen. Daher sollten Selbstständige ihre Einnahmen regelmäßig überprüfen und bei Änderungen der wirtschaftlichen Lage die Vorauszahlungen anpassen lassen.

Andere Gruppen, die Einkommensteuervorauszahlungen leisten müssen

Auch Personen ohne selbstständige Tätigkeit können zu Vorauszahlungen verpflichtet werden, wenn sie steuerpflichtige Einkünfte außerhalb eines Arbeitsverhältnisses erzielen. Dazu gehören zum Beispiel:

  • Vermieter:innen, die regelmäßige Mieteinnahmen aus Immobilien erzielen
  • Rentner:innen, deren Renten oberhalb des steuerlichen Grundfreibetrags liegen
  • Personen mit Kapitalerträgen, die nicht bereits über die Abgeltungsteuer erfasst wurden
  • Angestellte mit Nebentätigkeiten, beispielsweise durch freiberufliche Arbeit oder Online-Geschäfte
  • Menschen, die Abfindungen oder andere steuerlich relevante, einmalige Sonderzahlungen erhalten

Wann ist eine Vorauszahlung wirklich fällig?

Ob tatsächlich eine Verpflichtung zur Vorauszahlung entsteht, hängt vom individuellen Fall ab. Grundsätzlich gilt: Wenn Deine voraussichtliche Einkommensteuerschuld für das laufende Jahr mehr als 400 Euro beträgt, setzt das Finanzamt automatisch vierteljährliche Vorauszahlungen fest. Die konkrete Höhe richtet sich nach Deinem letzten Steuerbescheid oder einer aktuellen Prognose Deiner Einkünfte.

Wer ist von der Einkommensteuer-Vorauszahlung befreit?

Bestimmte Gruppen sind grundsätzlich von der Vorauszahlungspflicht ausgenommen. Dazu zählen insbesondere:

  • Arbeitnehmer, deren Einkommen vollständig über die Lohnsteuer abgedeckt wird
  • Personen mit Einkünften unterhalb des steuerlichen Grundfreibetrags
  • Steuerpflichtige mit einer jährlichen Steuerschuld unter 400 Euro
  • Alle, die keine steuerpflichtigen Nebeneinkünfte erzielen

Auch wenn keiner dieser Punkte zutrifft, kann das Finanzamt abhängig von Deiner individuellen Einkommenssituation dennoch Vorauszahlungen festsetzen.

Wie wird die Einkommensteuer-Vorauszahlung berechnet?

Die Berechnung der Einkommensteuervorauszahlung erfolgt durch das Finanzamt und richtet sich nach Deinem voraussichtlichen Einkommen im laufenden Jahr. Grundlage ist dabei in der Regel Deine letzte Steuererklärung und der dazugehörige Steuerbescheid.

Grundlagen der Berechnung

Zur Schätzung der künftigen Steuerschuld zieht das Finanzamt folgende Faktoren heran:

  • zu versteuerndes Einkommen aus dem letzten Jahr
  • Sonderausgaben, Werbungskosten und Freibeträge, sofern sie auch künftig gelten
  • der für Dein Einkommen geltende Einkommensteuertarif

Die zuletzt eingereichte Steuererklärung dient als Ausgangspunkt für die Berechnung. Sie liefert dem Finanzamt konkrete Zahlen über Deine Einkommensverhältnisse und abzugsfähigen Kosten, auf deren Grundlage die zukünftige Steuerlast geschätzt wird.

Auf Grundlage dieser Angaben wird eine Jahressteuerschuld prognostiziert und durch vier geteilt – daraus ergeben sich die vierteljährlichen Vorauszahlungen.

Bedeutung des Steuerbescheids

Der Steuerbescheid ist das offizielle Dokument, mit dem das Finanzamt die festgesetzte Einkommensteuer und die daraus resultierenden Vorauszahlungen mitteilt. Im Bescheid steht, in welcher Höhe und zu welchen Terminen die Zahlungen zu leisten sind. Änderungen an Deinem Einkommen können später zu einer Anpassung dieser Werte führen.

Termine für die Einkommensteuervorauszahlung 2025: wann und wie sie zu leisten ist

Die Einkommensteuervorauszahlung erfolgt in vier gleich hohen Raten über das Jahr verteilt. Diese Zahlungen sollen sicherstellen, dass die voraussichtliche Steuerlast nicht erst am Jahresende fällig wird, sondern gleichmäßig beglichen wird. Die festen Termine dafür sind der 10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember.

Wer einen dieser Termine verpasst, muss mit Säumniszuschlägen in Höhe von 1 % pro angefangenem Monat rechnen. Auch wenige Tage Verspätung können zu zusätzlichen Kosten führen.

Die Zahlung kann per Banküberweisung oder per SEPA-Lastschriftmandat erfolgen, wobei das Finanzamt den Betrag automatisch einzieht. In beiden Fällen sind Angaben wie Aktenzeichen und Verwendungszweck entscheidend, damit die Zahlung korrekt zugeordnet werden kann. Diese Informationen findest Du im Steuerbescheid.

Viele Steuerpflichtige nutzen das Lastschriftverfahren oder richten einen Dauerauftrag ein, um Fristen zuverlässig einzuhalten und zusätzliche Gebühren zu vermeiden.

Wie lässt sich die Einkommensteuervorauszahlung anpassen?

Bei einer deutlichen Verringerung des Einkommens kannst Du eine Anpassung der Vorauszahlungen beim Finanzamt beantragen. Das erfolgt in Form eines sogenannten Herabsetzungsantrags.

Ein solcher Antrag macht beispielsweise Sinn, wenn

  • sich Deine selbstständige Tätigkeit reduziert hat,
  • ein größerer Auftrag weggefallen ist,
  • Du in Elternzeit oder Teilzeit gehst oder
  • Du unerwartet krank oder arbeitsunfähig bist.

Das Finanzamt prüft dann Deine neuen wirtschaftlichen Verhältnisse. Damit der Antrag Erfolg hat, solltest Du möglichst aktuelle Nachweise über Dein voraussichtliches Einkommen einreichen. Mögliche Nachweise sind:

  • eine betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA)
  • eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung
  • eine Prognose Deines Jahresgewinns
  • eine schriftliche Begründung mit Zahlen

Wird der Antrag bewilligt, erlässt das Finanzamt einen neuen Vorauszahlungsbescheid mit angepassten Beträgen, der meist schon ab dem nächsten Zahlungstermin gilt.

Wie lassen sich unerwartete Nachzahlungen vermeiden?

Um spätere Steuernachzahlungen zu verhindern, lohnt es sich, Deine steuerliche Situation regelmäßig zu prüfen und vorausschauend zu planen. Gerade bei schwankendem Einkommen ist das besonders wichtig.

Ein zentraler Schritt ist eine aktuelle und möglichst realistische Steuererklärung. Wenn Du frühzeitig Deine tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben einreichst, kann das Finanzamt Deine Vorauszahlungen besser anpassen. So lassen sich Differenzen zwischen geschätzter und tatsächlicher Steuerlast minimieren.

Zusätzlich kannst Du freiwillige Sonderzahlungen an das Finanzamt leisten, wenn Du merkst, dass Dein Einkommen höher ausfällt als ursprünglich erwartet. Diese Beträge werden bei der nächsten Steuerberechnung angerechnet und helfen dabei, überraschende Nachforderungen zu vermeiden.

Wenn Du Dir bei der Einschätzung unsicher bist, ist die Zusammenarbeit mit einem:r Steuerberater:in empfehlenswert. Er oder sie kann Dich individuell beraten, bei der Prognose Deines Einkommens helfen und sicherstellen, dass keine bösen Überraschungen drohen.

Einkommensteuervorauszahlung und Steuererklärung – Wie hängen sie zusammen?

Die Steuererklärung ist ein offizielles Dokument, mit dem Du dem Finanzamt jährlich Deine tatsächlichen Einkünfte und Ausgaben mitteilst. Auf Grundlage dieser Angaben wird Deine endgültige Steuerschuld berechnet. Sie ist in vielen Fällen verpflichtend, insbesondere wenn Du Einkünfte hast, die nicht über die Lohnsteuer abgerechnet werden. Das betrifft zum Beispiel Selbstständige, Vermieter:innen oder Rentner:innen.

In der Steuererklärung werden auch bereits geleistete Vorauszahlungen angerechnet. Das bedeutet: Du erfährst am Ende des Jahres, ob Du zu viel oder zu wenig gezahlt hast. Dann bekommst Du entweder eine Rückerstattung oder musst nachzahlen.

Warum gehören Vorauszahlung und Steuererklärung zusammen?

Die Einkommensteuer-Vorauszahlung sorgt dafür, dass Deine voraussichtliche Steuerlast gleichmäßig über das Jahr verteilt wird. Die Steuererklärung korrigiert diese Vorauszahlungen im Nachhinein basierend auf Deinen tatsächlichen Einnahmen.

Erst durch das Zusammenspiel beider Elemente entsteht ein vollständiges Steuerbild. Wer seine Steuererklärung frühzeitig abgibt, kann außerdem schneller auf Veränderungen reagieren – zum Beispiel durch eine Anpassung der Vorauszahlungen für das Folgejahr.

FAQ

Wer muss eine Einkommensteuervorauszahlung leisten?

Zur Einkommensteuer-Vorauszahlung sind alle verpflichtet, deren Einkünfte nicht automatisch durch die Lohnsteuer abgedeckt sind. Dazu zählen insbesondere Selbstständige, Freiberufler:innen, Vermieter:innen sowie Rentner:innen mit steuerpflichtigen Bezügen. Entscheidend ist, ob voraussichtlich eine Steuerlast von mehr als 400 Euro entsteht.

Wo wird die Einkommensteuer-Vorauszahlung eingetragen?

Die Vorauszahlungen müssen in der Steuererklärung nicht manuell eingetragen werden. Das Finanzamt kennt die geleisteten Beträge bereits und berücksichtigt sie automatisch bei der abschließenden Berechnung Deiner Steuerlast.

Wie wird die Einkommensteuer-Vorauszahlung berechnet?

Die Berechnung erfolgt auf Grundlage Deiner letzten Steuererklärung beziehungsweise des aktuellen Steuerbescheids. Das Finanzamt schätzt Dein voraussichtliches Einkommen im laufenden Jahr und legt anhand dessen die Höhe der vierteljährlichen Vorauszahlungen fest.

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