Eine außerordentliche Kündigung wird auch als fristlose Kündigung bezeichnet, weil eine außerordentliche Kündigung keine Fristen hat. Wenn Sie mit außerordentlicher fristloser Kündigung konfrontiert sind, müssen Sie das Thema gut verstehen. Sie müssen verstehen, wie rechtlich bindend die Situation ist und ob die Kündigungsgründe akzeptabel sind.

In diesem Artikel erfahren Sie, was eine außerordentliche Kündigung ist, welche konkreten Gründe dafür benötigt werden, welche rechtlichen Grundlagen dafür bestehen und vieles mehr. 

Inhalt

Was ist eine außerordentliche Kündigung? 

Das Arbeitsverhältnis kann von jeder der Vertragsparteien unter Berücksichtigung der Interessen beider Vertragsparteien fristlos gekündigt werden, die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bis zum Ende der Kündigungsfrist oder bis zur vereinbarten Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

Sie benötigen jedoch einen guten Grund für eine außerordentliche Kündigung (Beispiele: Gewalt am Arbeitsplatz oder Diebstahl). In diesem Fall wird der Arbeitsvertrag sofort gekündigt.

Die Kündigungsbedingungen sind der Hauptunterschied zwischen der außerordentlichen Kündigung und der ordentlichen Kündigung des Arbeitsvertrags, die auch als Kündigung des Arbeitsvertrags innerhalb der vorgeschriebenen Frist bezeichnet wird. Hier gelten immer bestimmte Fristen. Die Fristen sind im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag festgelegt. Nach der Probezeit beträgt diese Frist mindestens vier Wochen. Es kann jedoch immer Ausnahmen geben.

Rechtsgrundlage und Voraussetzungen für eine außerordentliche Kündigung

Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer müssen nach § 626 BGB vorgehen, wenn sie das Arbeitsverhältnis außerordentlich kündigen wollen.

Nach dem Gesetz zur außerordentlichen Kündigung muss ein objektiver Grund vorliegen, der das Arbeitsverhältnis ernsthaft belastet. Dabei sind alle Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen und die Interessen beider Vertragsparteien gegeneinander abzuwägen.

In der Regel werden drei Arten von möglichen Gründen für eine fristlose Kündigung in Betracht gezogen: verhaltensbedingt, personenbedingt, betriebsbedingt.

Verhaltensbedingte Gründe für eine außerordentliche Kündigung

Die fristlose Kündigung erfolgt in der Regel meist aus verhaltensbedingten Gründen. Grundsätzlich gelten für außerordentliche Kündigungen aus verhaltensbedingten Gründen die gleichen Anforderungen wie für ordentliche Kündigungen aus verhaltensbedingten Gründen.

Die Entlassung eines Arbeitnehmers kann rechtmäßig sein, wenn der Arbeitnehmer seinerseits gegen den Arbeitsvertrag verstoßen hat. Hier sind einige Beispiele für verhaltensbedingte Gründe:

  • Bestechung
  • Straftaten wie Diebstahl
  • Alkoholkonsum während der Arbeitszeit
  • schwere Verstöße gegen die Geheimhaltungspflicht

Personenbedingte Gründe

Außerordentliche Kündigungen aus persönlichen Gründen werden von Arbeitgebern meist dann ausgesprochen, wenn ein Arbeitnehmer seine Arbeit nicht mehr ausführen kann.  Gründe dafür können sein:

  • schwere Krankheit 
  • Freiheitsentzug
  • Entzug der Fahrerlaubnis eines Berufskraftfahrers
  • systematische Unpünktlichkeit
  • Arbeitsverweigerung

Betriebsbedingte Gründe

Eine außerordentliche Kündigung aus betriebsbedingten Gründen ist nur in Ausnahmefällen zulässig und in der Praxis praktisch unmöglich.

Der betriebsbedingte Grund für die Kündigung kann die Tatsache sein, dass der Arbeitnehmer seinen Job verliert, und der Arbeitgeber kann ihn unter keinen Umständen des Einzelfalles beschäftigen, auch wenn er das Unternehmen reorganisiert. Aber der Arbeitgeber muss das beweisen. Das ist unglaublich schwierig, weil zum Beispiel die Insolvenz eines Unternehmens kein triftiger Grund für eine außerordentliche Kündigung ist.

Die Rolle der Abmahnung

Nach § 626 Abs. 2 BGB kann eine außerordentliche Kündigung nur innerhalb von 14 Tagen ab dem Zeitpunkt ausgesprochen werden, zu dem der Kündigungsberechtigte von den für die Kündigung maßgeblichen Tatsachen Kenntnis erlangt hat. Diese Frist gilt sowohl für den Arbeitgeber als auch für den Arbeitnehmer. Wird die Zwei-Wochen-Frist nicht eingehalten, gilt die Kündigung als unwirksam.

Der Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, den Arbeitnehmer im Voraus zu warnen, dass er eine außerordentliche Kündigung erhalten wird. Zum Beispiel, wenn ein wichtiger Grund für eine solche Abmahnung ständiges Zuspätkommen ist. Auf diese Weise erhält der Arbeitnehmer die Möglichkeit, sein Verhalten zu korrigieren.

Es gibt jedoch Fälle, in denen eine außerordentliche Kündigung ohne vorherige Abmahnung möglich ist. Zum Beispiel, wenn sich das Verhalten des Arbeitnehmers nach vorheriger Kündigung nicht ändert oder wenn das Vergehen zu grob ist und es für den Arbeitgeber objektiv unzumutbar ist, es zu tolerieren. Es kann sich zum Beispiel um Diebstahl von Firmeneigentum, grobe Beleidigung des Vorgesetzten usw. handeln.

Außerordentliche Kündigung durch den Arbeitgeber

Außerordentliche Kündigungen durch den Arbeitgeber sind möglich, wenn die folgenden Punkte beachtet werden:

  1. Ein Arbeitnehmer hat in schwerwiegender Weise gegen die Bedingungen des Arbeitsvertrags verstoßen.
  2. Für die vom Arbeitnehmer begangene Straftat gibt es keine entlastenden Umstände.
  3. Die vom Arbeitnehmer begangene Straftat lässt keine anderen, milderen Möglichkeiten der Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses zu, z. B. Abmahnung, Versetzung an einen anderen Arbeitsplatz, ordentliche Kündigung mit Kündigungsfrist.
  4. Die Abwägung der Interessen muss zugunsten des Arbeitgebers ausfallen.
  5. Der Arbeitgeber muss den Arbeitnehmer innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntwerden des Verstoßes über die außerordentliche Kündigung informieren.

Ist mindestens eine dieser Bedingungen nicht erfüllt, kann der Arbeitnehmer gegen diese Entscheidung eine Kündigungsschutzklage einreichen.

Nachdem eine Abmahnung ausgesprochen wurde, muss der Arbeitgeber die Kündigung schriftlich formulieren und dem Arbeitnehmer zustellen. Es ist ratsam, die Gründe für die Kündigung detailliert darzulegen und zu dokumentieren. Auch wenn der Arbeitnehmer die Kündigung akzeptiert, sollte sich der Arbeitgeber dies schriftlich bestätigen lassen.

Fristlose Kündigung durch den Arbeitnehmer

Ebenso kann eine fristlose Kündigung auch durch den Arbeitnehmer selbst ausgesprochen werden. Ein wichtiger Grund kann dies sein:

  • verspätete Löhne
  • grobe Beleidigungen
  • sexuelle Belästigungen
  • Diskretisierung
  • schwerwiegende Sicherheitsverstöße

Generell sind alle 5 Punkte zu beachten, die auch für eine rechtmäßige außerordentliche Kündigung durch den Arbeitgeber gelten.

Alle Vorfälle, die zur außerordentlichen Kündigung führen, sollten sorgfältig dokumentiert werden. Dazu gehören E-Mails, Briefe und Zeugenaussagen. Es ist ratsam, sich rechtlich beraten zu lassen, um sicherzustellen, dass die Gründe ausreichend sind und die Kündigung rechtlich abgesichert ist.

Letztlich muss der Arbeitnehmer selbst entscheiden, ob die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses für ihn unzumutbar ist.

Anhörung des Betriebsrats und weitere Gremien

Nach § 102 BetrVG muss der Betriebsrat, wenn er im Unternehmen besteht, aktiviert werden. Dazu muss der Arbeitgeber den Vorsitzenden des Betriebsrats vorab (mündlich oder schriftlich) über die bevorstehende Kündigung informieren.

Die Gründe für die geplante Kündigung und die Identität des Arbeitgebers müssen deutlich angegeben werden. Hat der Arbeitgeber den Betriebsrat nicht unterrichtet und die Kündigung nicht angekündigt, wird die Kündigung für unwirksam erklärt (§ 102 Abs. 1, 3 BetrVG).

Gerichtliche Auseinandersetzung und Rechtsmittel

Wie soll sich ein Arbeitnehmer verhalten und was soll er tun, wenn er eine außerordentliche Kündigung erhalten hat? Wenn Sie die vom Arbeitgeber angeführten Gründe für unbegründet halten oder wenn der Arbeitgeber die Frist für die Aussprache der außerordentlichen Kündigung nicht eingehalten hat, können Sie Anzeige erstatten. Auf diese Weise haben Sie vielleicht eine Chance, Ihren Arbeitsplatz zu behalten.

Auch wenn Sie nicht weiter dort arbeiten wollen, ist es wichtig, Recht zu bekommen. Eine außerordentliche Kündigung kann mehrere unangenehme Folgen haben:

  • Sie verlieren für eine gewisse Zeit ihr Arbeitslosengeld. Die Bundesagentur für Arbeit verhängt in solchen Fällen regelmäßig eine Sperrzeit. Die Sperrzeit kann bis zu 12 Wochen dauern.
  • Sie werden wahrscheinlich keine Abfindung bekommen.
  • Ihr Ruf kann darunter leiden und eine spätere Beschäftigung kann schwierig sein.

Eine Klage kann Sie zwar nicht vor der Entlassung bewahren, aber Sie können zumindest versuchen, die außerordentliche Kündigung in eine ordentliche Kündigung umzuwandeln. 

Es ist wichtig, dass Sie eine solche Klage spätestens drei Wochen nach Erhalt der Kündigung einreichen. Andernfalls wird das Vorgehen des Arbeitgebers automatisch als rechtmäßig eingestuft, und es ist unmöglich, etwas zu ändern. 

Es gibt auch einen so genannten besonderen Kündigungsschutz für bestimmte Personengruppen. Dazu gehören unter anderem Schwangere, Menschen im Elternurlaub, Menschen mit schweren Behinderungen und Mitglieder von Betriebsräten.

Praxisbeispiele und Fallstricke

Wenn Sie als Arbeitgeber von Umständen erfahren haben, die zu einer außerordentlichen Kündigung gegen einen Ihrer Mitarbeiter führen könnten (z. B. Diebstahl), ist es wichtig, dass Sie wissen, was und wie Sie in einer solchen Situation handeln können.

Wenn Sie beschließen, Ihrem Arbeitnehmer fristlos zu kündigen, müssen Sie eine Reihe von Voraussetzungen erfüllen. Ihr Vorgehen muss rechtmäßig sein, andernfalls wird die außerordentliche Kündigung als unwirksam betrachtet. Unten erfahren Sie, welche Fallen Sie vermeiden sollten.

Einhaltung der Wochenfrist

Sie sollten den Vorfall untersuchen, nachdem Sie davon erfahren haben, und in der Lage sein, die Schuld des verdächtigten Mitarbeiters zu beweisen. Wenn es keine eindeutigen Beweise für die Schuld gibt, müssen Sie eine schriftliche oder mündliche Anhörung des Mitarbeiters durchführen. Die Frist von einer Woche gilt, sobald sich der Verdacht bestätigt hat. 

Einhaltung der Zweiwochenfrist

Sobald die interne Untersuchung abgeschlossen ist, müssen Sie dem Arbeitnehmer innerhalb von zwei Wochen eine außerordentliche Kündigung aussprechen. Geschieht dies nicht rechtzeitig, ist die Kündigung unwirksam.

Beantragung und Zustellung der Kündigung

Es ist sehr wichtig, dass Sie beweisen können, dass die außerordentliche Kündigung innerhalb der Kündigungsfrist zugestellt wurde. Wählen Sie daher am besten eine der folgenden Zustellungsarten:

  • Persönliche Übergabe in Anwesenheit von Zeugen
  • Kurierdienst

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Fazit

Wenn Sie ein Arbeitgeber sind, können Sie sich in einer Situation befinden, in der es ratsam wäre, einen Mitarbeiter ohne vorherige Ankündigung zu entlassen. In diesem Fall müssen Sie sich darüber im Klaren sein, dass dieses Verfahren, um erfolgreich zu sein, einer Reihe von arbeitsrechtlichen Bestimmungen entsprechen muss. Es gibt viele arbeitsrechtliche Fehler, die vermieden werden sollten.

Denken Sie daran, dass das Gesetz in beide Richtungen wirkt. Wenn Sie also ein Arbeitnehmer sind, haben Sie auch das Recht, eine außerordentliche Kündigungen zu erklären.

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