Bist Du müde, die Steuer zu berechnen, bevor das Geld Deiner Kunden eintrifft? Erfahre, wie Du mit der Ist-Versteuerung Deinen Cashflow verbessern kannst! UStG § 20 ermöglicht es Dir als Unternehmer:in, die Umsatzsteuer erst nach Erhalt der Zahlung abzuführen. In diesem Artikel lernst Du, was die Ist-Versteuerung bedeutet, welche Vorteile sie bietet und wie Du sie beantragst.

Inhalt

Was ist § 20 UStG im Überblick?

Hier sind die Grundlagen der Ist-Versteuerung, die Du zunächst verstehen solltest:

  • § 20 UStG regelt die Ist-Versteuerung, die es Unternehmer:innen erlaubt, die Umsatzsteuer erst nach dem Zahlungseingang abzuführen.
  • Voraussetzung ist, dass der Jahresumsatz 800.000 € nicht überschreitet. 
  • Die Ist-Versteuerung muss beantragt werden. Sollten Unternehmer:innen alle gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen, kann das Finanzamt auf Antrag die Ist-Versteuerung gestatten.

Was ist die Ist-Versteuerung nach § 20 UStG?

Nach § 20 UStG ist bei der Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten nur der Zeitpunkt entscheidet, zu dem das Geld tatsächlich eingenommen wird, um es einem bestimmten Zeitraum zuzuordnen. Diese Art der Steuerberechnung nennt man auch Ist-Versteuerung.

Sollte eine Voraussetzung für die Ist-Besteuerung nur für einen bestimmten Betrieb eines Unternehmens gelten, kann das Finanzamt entscheiden, die Umsatzsteuer-Vereinfachung auf diesen Betrieb zu beschränken.

Der Unterschied zwischen den zwei Arten der Steuerberechnung, der Ist-Versteuerung und der Soll-Versteuerung, liegt in dem Zeitpunkt, wann die Umsatzsteuer ans Finanzamt abgeführt werden muss. Bei der Soll-Versteuerung wird die Umsatzsteuer mit der Rechnungsstellung fällig. 

Gemäß Paragraph 20 UStG können Unternehmer:innen die Ist-Versteuerung beantragen, wenn sie eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Der Gesamtumsatz des Vorjahres übersteigt die Grenze von 800.000 € nicht. Zum Gesamtumsatz nach § 19 Abs. 3 UStG gehören die vom Unternehmer ausgeführten Umsätze, die nach § 1 Abs. 3 UStG wie Umsätze im Inland behandelt werden, sowie die Umsätze, bei denen ein Dritter gemäß § 13b Abs. 5 UStG die Steuerschuld trägt.
  • Sie sind aufgrund von Regelungen des Handelsgesetzbuchs (HGB) oder der Abgabenordnung (AO) nicht zur doppelten Buchführung und Bilanzierung verpflichtet.
  • Sie führen einen freien Beruf gemäß § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG aus. 
  • Sie sind eine juristische Person öffentlichen Rechts, die nicht freiwillig oder aufgrund von gesetzlichen Verpflichtungen Buch führt oder Jahresabschlüsse erstellt.

Checkliste für Unternehmer:innen: Ist-Besteuerung nach § 20 UStG 2024

Mit dieser Checkliste kannst Du herausfinden, ob Du die Voraussetzungen für die Ist-Versteuerung erfüllst. Beantworte die Fragen und erfahre, wie Du deine Chancen auf die Ist-Versteuerung steigerst.

1. Umsatzgrenze:

Mein Gesamtumsatz im vorangegangenen Kalenderjahr betrug nicht mehr als 800.000 Euro.

☐ Ja

☐ Nein

2. Buchführungspflicht:

Ich bin von der Verpflichtung, Bücher zu führen und auf Grund jährlicher Bestandsaufnahmen regelmäßig Abschlüsse zu machen, nach § 148 der Abgabenordnung befreit.  

☐ Ja

☐ Nein

3. Freiberufler:

Ich erwirtschafte Umsätze aus einer Tätigkeit als Angehöriger eines freien Berufs im Sinne des § 18 Abs. 1 Nr. 1 des Einkommensteuergesetzes. 

☐ Ja

☐ Nein

4. Juristische Person des öffentlichen Rechts:

Ich bin eine juristische Person des öffentlichen Rechts und führe nicht freiwillig Bücher und mache auf Grund jährlicher Bestandsaufnahmen regelmäßig Abschlüsse oder bin hierzu gesetzlich verpflichtet.

☐ Ja

☐ Nein

Wenn Du mindestens eine der oben genannten Fragen mit "Ja" beantwortet hast, kannst Du grundsätzlich die Ist-Besteuerung beantragen.

Zusätzliche Hinweise: Auch wenn Du die Voraussetzungen erfüllst, entscheidet das Finanzamt letztendlich über die Genehmigung. Diese Checkliste dient zur ersten Orientierung und ersetzt keine individuelle steuerliche Beratung.

Vorteile der Ist-Versteuerung nach § 20 UStG

Die Ist-Versteuerung ist für Unternehmer:innen so interessant, da sie mehrere positive Auswirkungen hat:

  • Verbesserung der Liquidität: Die Ist-Versteuerung kann zur Verbesserung der Liquidität eines Unternehmens beitragen, denn die Umsatzsteuer muss erst dann ans Finanzamt abgeführt werden, wenn der Kunde bezahlt hat. 
  • Vereinfachung der Buchhaltung: Die Ist-Versteuerung kann auch die Buchhaltung vereinfachen, da man die Umsatzsteuer erst dann verbucht, wenn die Zahlung eingeht. Dadurch muss man keine Umsatzsteuerbeträge auf noch nicht bezahlte Rechnungen abführen und dokumentieren, was den Verwaltungsaufwand reduziert. 
  • Flexibilität: Die Ist-Versteuerung bietet Unternehmen eine größere Flexibilität, da sie besser an den Geldfluss angepasst ist. Die Umsatzsteuer wird erst dann fällig, wenn der Kunde die Rechnung bezahlt hat. Das bedeutet, dass Unternehmen nicht in Vorleistung gehen müssen. 

§ 20 UStG: Nachteile und Risiken der Ist-Versteuerung 

Obwohl die Ist-Versteuerung sehr vorteilhaft ist, hat sie auch deutliche Nachteile, die Du berücksichtigen solltest:

  • Höherer Verwaltungsaufwand: Die Ist-Versteuerung kann einen höheren Verwaltungsaufwand verursachen, da Unternehmen die Zahlungseingänge ihrer Kunden genauer überwachen müssen.
  • Keine Steuererstattung bei uneinbringlichen Forderungen: Ein Nachteil der Ist-Versteuerung besteht darin, dass bei uneinbringlichen Forderungen keine Steuererstattung möglich ist. So entfällt der Vorteil, der bei der Soll-Versteuerung besteht: Dort kann abgeführte Umsatzsteuer für Forderungen, die später uneinbringlich werden, rückerstattet werden. 
  • Mögliche Verwirrung bei Kunden: Die Ist-Versteuerung kann bei Kunden zu Verwirrung führen, insbesondere wenn sie die Soll-Versteuerung gewöhnt sind. Bei der Ist-Versteuerung wird die Umsatzsteuer erst bei Zahlungseingang abgeführt. Das kann möglicherweise zu Missverständnissen führen, wenn Kunden Rechnungen erhalten, die erst später steuerlich erfasst werden. 

So beantragst Du die Ist-Versteuerung nach Paragraph 20 UStG

In diesem Abschnitt erfährst Du Schritt für Schritt, wie Du die Ist-Versteuerung beantragst. Als Erstes schreibst Du einen einfachen Antrag an das Finanzamt,  mit dem Du die Ist-Versteuerung nach § 20 UStG beantragst. Der Antrag kann formlos sein. Beachte dabei jedoch, folgende wichtigen Angaben zu machen:

  • Name und Anschrift des Unternehmens
  • Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
  • Hinweis, dass Du die Ist-Versteuerung wegen z.B. Liquiditätsverbesserung beantragst.

Du solltest allerdings die Fristen berücksichtigen. Den Antrag stellt man vor Beginn des neuen Geschäftsjahres, damit die Regelung für das gesamte Jahr gilt. Die Ist-Versteuerung selbst gilt erst nach Genehmigung durch das Finanzamt. 

Es kann auch durchaus sein, dass Dein Antrag abgelehnt wird. Hier sind einige Gründe dafür:

  • Wenn der Jahresumsatz des Unternehmens 800.000 € übersteigt, wird der Antrag abgelehnt.
  • Unternehmen, die keine der anderen Voraussetzungen für die Ist-Versteuerung erfüllen (z. B. buchführungspflichtige Unternehmen), erhalten keine Genehmigung.
  • Unzureichende oder unklare Angaben im Antrag können zu einer Ablehnung führen. Der Antrag sollte alle erforderlichen Informationen enthalten.

Damit Du auf der sicheren Seite bist, solltest Du unsere Tipps befolgen, um Deinen Antrag effizient und erfolgreich zu gestalten:

  • Prüfe genau, ob Du die Voraussetzungen erfüllst.
  • Formuliere Deinen Antrag klar und prägnant und nenne alle relevanten Informationen.
  • Reiche den Antrag vor Beginn des neuen Geschäftsjahres ein.
  • Halte alle relevanten Unterlagen bereit, falls das Finanzamt Nachfragen hat.

Häufige Fehler bei der Ist-Besteuerung und wie Du sie vermeidest

Ein typischer Fehler bei der Ist-Besteuerung ist die unzureichende Begründung des Wechsels, was zu einer Ablehnung führen kann. Um das zu vermeiden, solltest Du eine prägnante und überzeugende Begründung formulieren, warum die Ist-Versteuerung für Dein Unternehmen vorteilhaft ist.

Sollten in Deinem Antrag wichtige Informationen wie Steuernummer oder Unternehmensdaten fehlen, kann ebenfalls eine Absage folgen. Denke daran, den Antrag vor dem Einreichen auf Vollständigkeit zu überprüfen.

Relevant ist auch das Einhalten der Fristen, also dass Du den Antrag nicht rechtzeitig vor Beginn des neuen Geschäftsjahres einreichst. Plane im Voraus und reiche den Antrag frühzeitig ein, um keine Fristen zu verpassen.

Praxisbeispiele zur Ist-Besteuerung: So funktioniert § 20 UStG

Hier findest Du einige Beispiele zur Ist-Besteuerung, mit denen Du deren Umsetzung in der Praxis besser verstehen kannst.

  • Beispiel 1. Ein Maler stellt im Mai eine Rechnung über 2000 Euro zzgl. 380 Euro Umsatzsteuer. Der Kunde zahlt erst im Juli, sodass der Maler die 380 Euro Umsatzsteuer erst im Juli abführt.
  • Beispiel 2. Ein Grafiker stellt im Juni eine Rechnung über 1.500 Euro zzgl. 285 Euro Umsatzsteuer. Die Zahlung erfolgt aber erst im August, sodass die Umsatzsteuer erst dann ans Finanzamt abgeführt wird.
  • Beispiel 3. Ein Geschäft verkauft im März Waren im Wert von 1000 Euro zzgl. 190 Euro Umsatzsteuer. Die Zahlung erfolgt erst im April, sodass die Umsatzsteuer erst im April fällig ist.

Häufig gestellte Fragen

Was bedeutet § 20 UStG?

§ 20 UStG regelt die Ist-Versteuerung, bei der die Umsatzsteuer erst bei Zahlungseingang fällig wird.

Was ist die Ist-Versteuerung und wie unterscheidet sie sich von der Soll-Versteuerung?

Ist-Versteuerung bedeutet, dass die Umsatzsteuer erst beim Zahlungseingang abgeführt wird. Bei der Soll-Versteuerung wird die Umsatzsteuer bei Rechnungsstellung fällig, unabhängig vom Datum des Zahlungseingangs.

Kann ich die Ist-Besteuerung rückwirkend beantragen?

Nein, die Ist-Besteuerung kann man nur für zukünftige Zeiträume beantragen, nicht rückwirkend.

Wie beeinflusst die Ist-Besteuerung meine Steuererklärung?

Du musst die Umsatzsteuer in Deiner Steuererklärung erst angeben, wenn die Zahlung erfolgt, was die Planung erleichtert.

Gibt es bei der Ist-Besteuerung besondere Anforderungen an die Buchführung?

Ja, die Buchführung muss so gestaltet sein, dass Zahlungseingänge präzise dokumentiert und mit den richtigen Umsatzsteuerbeträgen verknüpft werden können.

§ 20 UStG: Was ist beim Wechsel zur Ist-Versteuerung zu beachten, um Fehler bei der Umsatzsteuer zu vermeiden?

Beim Wechsel zur Ist-Versteuerung nach § 20 UStG ist es besonders wichtig, alte und neue Rechnungen klar zu trennen und Übergangsfälle korrekt zu behandeln. Achte darauf, dass Umsätze nicht doppelt erfasst werden und keine unversteuerten Beträge verbleiben. Steuerpflichtige und steuerfreie Umsätze solltest Du sorgfältig und getrennt verbuchen. Um Fehler bei der Umsatzsteuerabrechnung zu vermeiden, empfiehlt es sich im Zweifelsfall, einen Steuerberater hinzuzuziehen.

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