Wenn Du als Unternehmer:in investierst, möchtest Du Deine Steuerlast natürlich so gering wie möglich halten und genau dabei hilft die Sonderabschreibung. Sie erlaubt es Dir, bestimmte Anschaffungs- oder Herstellungskosten schneller steuerlich abzuschreiben und so Deine Liquidität zu verbessern.
In diesem Artikel erfährst Du, welche Formen der Sonderabschreibung es gibt, welche Voraussetzungen gelten, was sich ab 2025 geändert hat und die Auswirkungen anhand eines einfachen Rechenbeispiels.
Grundlagen der Sonderabschreibung
Die Sonderabschreibung ist eine steuerliche Förderung, mit der Du Investitionen zusätzlich zur regulären AfA absetzen kannst. Sie gilt für bestimmte Wirtschaftsgüter und soll Investitionen in Deinem Betrieb erleichtern.
Während eine lineare oder degressive Abschreibung den Wertverlust über Jahre verteilt, erlaubt die Sonderabschreibung einen zusätzlichen sofortigen Abzug. Das senkt kurzfristig die Steuerlast und verbessert die Liquidität.
Profitieren können Unternehmer:innen, Freiberufler:innen und KMU mit einem Vorjahresgewinn von unter 200.000 €.
Vorteile für Liquidität und Investitionsplanung
Mit der Sonderabschreibung kannst Du Deine Steuerlast im Anschaffungsjahr gezielt reduzieren. Das bringt gleich mehrere Vorteile:
- kurzfristig geringere Steuerzahlungen
- mehr finanzieller Spielraum für neue Projekte
- bessere Planbarkeit von zukünftigen Anschaffungen
Dadurch wirkt die Sonder-AfA wie ein finanzieller Puffer, der Investitionen begünstigt und das Unternehmenswachstum unterstützt. In Kombination mit dem Investitionsabzugsbetrag kann sie besonders in Jahren mit hohem Gewinn zu einer spürbaren Steuerentlastung führen.
KI-Buchhaltung erkundenSonderabschreibung nach § 7g EStG: Voraussetzungen und steuerliche Vorteile
Die Sonderabschreibung nach § 7g EStG ist eine steuerliche Sonderregelung für kleine und mittlere Unternehmen. Sie ermöglicht es, zusätzlich zur regulären Abschreibung bis zu 40 % der Anschaffungs- oder Herstellungskosten bestimmter Wirtschaftsgüter abzusetzen. Diese Vergünstigung fördert Investitionen und entlastet Betriebe in ihrer Anfangsphase.
Das Hauptziel der Sonderabschreibung nach § 7g EStG besteht darin, die Wettbewerbsfähigkeit kleiner und mittlerer Unternehmen zu stärken. Sie ist eine Ergänzung zum Investitionsabzugsbetrag, der ebenfalls finanzielle Spielräume für Wachstum schafft. Durch das Wachstumschancengesetz wurden die steuerlichen Anreize ab 2025 zusätzlich erweitert.
Sonderabschreibung nach § 7g EStG Voraussetzungen
Damit Du die Förderung nutzen kannst, müssen drei Bedingungen erfüllt sein:
- Betriebliche Größe: Dein Gewinn im Jahr vor der Anschaffung darf 200.000 € nicht übersteigen.
- Art des Wirtschaftsguts: Es muss neu, beweglich und dem Anlagevermögen zugeordnet sein.
- Nutzung: Das Gut muss im Anschaffungs- und Folgejahr zu mindestens 90 % betrieblich genutzt werden.
Mit der Sonderabschreibung nach § 7g EStG kannst Du bis zu 40 % der Anschaffungs- oder Herstellungskosten über fünf Jahre verteilt absetzen. Die reguläre lineare oder degressive Abschreibung bleibt dabei weiterhin bestehen.
Sonderabschreibung nach § 7g EStG Beispiel: einfache Musterrechnung
Ein praktisches Beispiel zeigt, wie sich die Sonderabschreibung nach § 7g EStG steuerlich auswirkt:
Angenommen, Dein Unternehmen schafft im Jahr 2025 eine Maschine für 50.000 € an. Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer beträgt 10 Jahre.
Nach § 7g Abs. 5 EStG kann zusätzlich zur regulären linearen AfA von jährlich 10 % (5.000 €) eine Sonderabschreibung von bis zu 40 % (20.000 €) im Anschaffungsjahr, oder verteilt auf bis zu fünf Jahre geltend gemacht werden. Während des Begünstigungszeitraums von fünf Jahren bleibt die Bemessungsgrundlage für die reguläre AfA unverändert (§ 7a Abs. 9 EStG).
| Jahr | Abschreibung (regulär) | Sonderabschreibung | Gesamtabschreibung | Buchwert am Jahresende |
| 2025 | 5.000 € | 20.000 € | 25.000 € | 25.000 € |
| 2026 | 5.000 € | – | 5.000 € | 20.000 € |
| 2027 | 5.000 € | – | 5.000 € | 15.000 € |
| 2028 | 5.000 € | – | 5.000 € | 10.000 € |
| 2029 | 5.000 € | – | 5.000 € | 5.000 € |
Im Anschaffungsjahr 2025 reduzieren sich die steuerpflichtigen Gewinne durch die Sonderabschreibung um 20.000 € zusätzlich zur regulären AfA von 5.000 €.
Bei einem Steuersatz von 30 % führt dies zu einer unmittelbaren Steuerersparnis von 6.000 € (20.000 € × 0,30).
So verbessert sich Deine Liquidität spürbar bereits im ersten Jahr, während die reguläre AfA in den Folgejahren unverändert weiterläuft.
KI-Buchhaltung entdeckenSonderabschreibung für E-Autos: steuerliche Förderung für Elektromobilität
Die Sonderabschreibung für E-Autos bietet Unternehmer:innen einen zusätzlichen steuerlichen Anreiz, auf umweltfreundliche Fahrzeuge umzusteigen. Sie gilt für neue, rein elektrische Fahrzeuge, die zum Betriebsvermögen gehören und überwiegend betrieblich genutzt werden.
Gefördert werden Pkw und leichte Nutzfahrzeuge, die bestimmte CO₂-Grenzwerte einhalten. Durch die Sonderabschreibung kannst Du einen Teil der Anschaffungskosten sofort absetzen, was besonders im Jahr des Kaufs zu einer spürbaren Steuerersparnis führt.
Wichtig: Die Sonderabschreibung für E-Autos darf nicht mit der 40-prozentigen Sonderabschreibung nach § 7g EStG kombiniert werden. Achte außerdem darauf, dass Du die betriebliche Nutzung durch Fahrtenbuch oder vergleichbare Aufzeichnungen nachweisen kannst.
Sonderabschreibung Immobilien: Förderung nach § 7b EStG
Die Sonderabschreibung Immobilien wurde eingeführt, um den Neubau von Mietwohnungen und energieeffizientem Wohnraum zu fördern. Sie richtet sich an Unternehmer:innen und private Bauherr:innen, die neue Gebäude schaffen oder bestehende Objekte umfassend sanieren.
Begünstigt sind ausschließlich neue oder erstmals vermietete Wohngebäude, deren Bauantrag zwischen dem 31. Dezember 2022 und dem 31. Dezember 2028 gestellt wurde. Die Abschreibung beträgt bis zu 20 % der förderfähigen Herstellungskosten, verteilt auf vier Jahre.
Wichtig ist, dass die Immobilie über den gesamten Begünstigungszeitraum als Mietobjekt genutzt wird und bestimmte energetische Mindeststandards erfüllt. Nur so bleibt der Anspruch auf die Sonderabschreibung Immobilien bestehen.
Angaben zur Inanspruchnahme einer Sonderabschreibung nach § 7b EStG
Damit Du die Angaben zur Inanspruchnahme einer Sonderabschreibung nach § 7b EStG korrekt machst, musst Du bestimmte Nachweise und Fristen beachten. Für Immobilien gilt: Der Bauantrag muss innerhalb des gesetzlich festgelegten Förderzeitraums eingereicht werden, und die Immobilie muss über den gesamten Bindungszeitraum als Mietwohnraum genutzt werden.
Das Finanzamt verlangt üblicherweise eine Kopie des Bauantrags, die Baugenehmigung sowie eine Bestätigung über die tatsächliche Nutzung als Mietobjekt. Auch energetische Standards sollten dokumentiert werden, um die Förderfähigkeit zu sichern.
Wichtig ist außerdem, dass die Sonderabschreibung im Jahr der Fertigstellung geltend gemacht wird. Erfolgt ein Verkauf oder eine Nutzungsänderung innerhalb der Frist, kann das Finanzamt die Vergünstigung rückgängig machen.
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