Bei der fristlosen Kündigung werden die Arbeitsverhältnisse sofort beendet. Die Antwort auf die Fragen „Kann ein Arbeitnehmer fristlos kündigen?“ und „Kann ein Arbeitgeber fristlos kündigen?“ ist in beiden Fällen positiv. Voraussetzung für eine rechtswirksame fristlose Kündigung ist das Vorliegen eines triftigen Grundes. 

Die reguläre Kündigungsfrist wird dabei nicht angewendet, da die Kündigung ohne Verzug in Kraft tritt. Dies ist der Hauptunterschied zwischen der fristlosen Kündigung als Form der außerordentlichen Kündigung und der ordentlichen Kündigung.

Inhalt

Rechtliche Grundlagen der fristlosen Kündigung

Was bedeutet eine fristlose Kündigung aus rechtlicher Sicht? Kann ich als Arbeitnehmer fristlos kündigen? Erklärungen zu diesen Fragen und rechtliche Grundlagen der fristlosen Kündigung vom Arbeitnehmer sowie vom Arbeitgeber finden Sie vor allem in § 626 BGB

Einen wichtigen Grund kann man als Anlass zur fristlosen Kündigung betrachten. Jeder Vertragsteil ist berechtigt, ohne Kündigungsfrist zu kündigen. Voraussetzungen sind Folgendes:

  • Es sind Tatsachen ans Licht gekommen, die weitere Arbeitsbeziehungen unmöglich machen.
  • Die kündigende Partei berücksichtigt alle Umstände dieses Falls.
  • Interessen beider Vertragsteile werden abgewägt.

Die Gesetzgebung legt die Frist, in der der Kündigungsberechtigte sein Recht ausüben kann. Sie beträgt zwei Wochen ab dem Moment, an dem Tatsachen der Unzulässigkeit weiterer Arbeitsbeziehungen bekannt wurden. Der Grund der fristlosen Kündigung wird der anderen Partei ohne Verzug auf Verlangen in schriftlicher Form mitgeteilt.

Unterscheidung zwischen ordentlicher und außerordentlicher Kündigung

Eine fristlose Kündigung ist eine Form der außerordentlichen Kündigung. Wenn der Arbeitnehmer zum Beispiel fristlos gekündigt wird, ist die Hauptsache für den Arbeitgeber einen wichtigen Kündigungsgrund zu haben. 

Bei der ordentlichen Kündigung ist auch die Einhaltung bestimmter Kündigungsfrist nötig. Deshalb werden die Arbeitsverhältnisse nicht sofort aufgelöst. 

Gründe für eine fristlose Kündigung

Beide Parteien, sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer, müssen bei der fristlosen Kündigung schwerwiegende Gründe haben.

Fristlose Kündigung durch den Arbeitgeber: Berücksichtigung aller Umstände ist maßgebend

Bei der Bestimmung, ob der Grund für fristlose Kündigung wichtig ist, muss der Kündigende unter Berüksichtigung folgender Prinzipien handeln:

  • Vorhandensein des Verschuldens seitens des Arbeitnehmers. Dabei handelt es sich um Vorsätzlichkeit oder Fahrlässigkeit des Mitarbeiters.
  • Es gibt keine milderen Maßnahmen zur Bestrafung des Arbeitnehmers.
  • Abwägung der Interessen. Der Arbeitgeber muss sicher sein, dass die Anwendung der Kündigungsfrist im konkreten Fall wirklich unmöglich ist (z. B. großer Imageschaden). 

Anhand der vorhandenen Gerichtsurteile kann man folgende wichtige Gründe für eine fristlose Kündigung seitens des Arbeitgebers anführen:

  • Beleidigendes Verhalten eines Arbeitnehmers gegenüber dem Arbeitgeber
  • Diebstahl/Veruntreuung. Entscheidende Bedeutung hat dabei nicht nur der Betrag des gestohlenen Eigentums, sondern das zerstörte Vertrauen. 
  • Sexuelle Belästigung. In diesem Fall muss man Verhältnismäßigkeit beweisen.
  • Angabe falscher Arbeitszeiten
  • Betriebsspionage. Die Mitarbeiter dürfen die sensiblen Daten der Firma nicht weitergeben. 
  • Konkurrenztätigkeit ohne Erlaubnis

Dies ist keine vollständige Liste der schwerwiegenden Gründe. Eine fristlose Kündigung ist mit Vorsicht zu genießen. Es sollte gegebenenfalls rechtlicher Rat eingeholt werden.

Fristlose Kündigung durch den Arbeitnehmer: Kann ich als Arbeitnehmer auch fristlos kündigen?

In Bezug auf Handlungen des Arbeitnehmers gelten die gleichen Grundsätze bei der Bestimmung der Gründe für fristlose Kündigung. Der Arbeitnehmer kann auch Beleidigungen, sexuelle Belästigung und Betrug durch den Arbeitgeber als entsprechende Gründe betrachten.

Unten sind weitere mögliche Gründe zur Frage „Wann kann ich als Arbeitnehmer fristlos kündigen?“:

  • Mobbing bzw. Diskriminierung. Die fristlose Kündigung ist gerechtfertigt, wenn dieses Verhalten bei Kollegen und nicht beim Arbeitgeber beobachtet wird.
  • Gewalt, Verletzung der Unfallvorschriften und Nichteinhaltung der Urlaubsgewährungspflicht. Dadurch sind das Leben und die Gesundheit des Arbeitnehmers gefährdet.
  • Nötigung zur Begehung einer Straftat.
  • Verzögerung bei der Lohnzahlung. Der Zahlungsverzug muss erheblich sein und durch Abmahnungen des Arbeitnehmers belegt werden.

Der Arbeitnehmer kann sich auch an einen Anwalt wenden. Spezialisten helfen bei der Klärung des Kündigungsgrundes.

Prozess und Fristen für eine fristlose Kündigung

Bei einer fristlosen Kündigung muss man einige wichtige Punkte beachten.

Erklärungsfrist

Diese sogenannte Zweiwochenfrist wird in § 626 Absatz 2 Satz 1 BGB festgelegt. Darunter versteht man, dass der Kündigungsberechtigte innerhalb von 14 Tagen über die fristlose Kündigung mitteilen muss. Der Zeitpunkt des Erkenntnisses aus einem wichtigen Grund oder unzumutbaren Verhältnis dient als Beginn dieser Erklärungsfrist.

Mögliche Abmahnung

Es kommt vor, dass sich der Grund der fristlosen Kündigung auf das Verhalten der betroffenen Person bezieht. In diesem Fall ist es empfehlenswert, diese Person vorab zu benachrichtigen bzw. eine Abmahnung zu machen. 

Ausnahmen: 

  1. Ein Vergehen von besonderer Schwere
  2. Änderung des Verhaltens ist unmöglich

Andere Anforderungen und Formalitäten

Laut § 102 des Betriebsverfassungsgesetzes muss der Kündigende den Betriebsrat von der Kündigung informieren. Die Betriebsratsanhörung ist also erforderlich. Nun besteht die Pflicht des Betriebsrats, hierzu sein Gutachten innerhalb von 3 Tagen abzugeben.

Es gibt Kategorien der Arbeitnehmer, zu denen fristlose Kündigung nicht angewendet wird. Dazu gehören schwangere Angestellte, Mitarbeiter in Elternzeit und schwerbehinderte Personen. Für die fristlose Entlassung der letzten Kategorie zum Beispiel braucht man die Einwilligung des Integrationsamts und des Betriebsrats.

Rechte und Pflichten

Rechte des Arbeitnehmers bei einer fristlosen Kündigung:

  • Die Kündigung kann innerhalb von drei Tagen angefechtet werden.
  • Anwälte können zur Hilfe herangezogen werden.
  • Vom Arbeitgeber muss eine schriftliche Angabe der Gründe verlangt werden.

Pflichten des Arbeitgebers:

  • Eine fristlose Kündigung kann nur aus wichtigem Grund erfolgen.
  • Die fristlose Kündigung muss man innerhalb von 2 Wochen nach Feststellung des Verstoßes einreichen.
  • Der Betriebsrat muss benachrichtigt und dessen Beschluss eingeholt werden.
  • Es muss eine dem Arbeitnehmer zur Last gelegte Arbeitsvertragsverletzung dargelegt und  bewiesen werden.

Folgen einer fristlosen Kündigung

Bei der fristlosen Kündigung durch den Arbeitgeber gibt es seriöse negative Folgen für den Arbeitnehmer. Darunter sind Folgende:

  • Er verliert seinen Arbeitsplatz sofort, ohne Kündigungsfrist.
  • Die Antwort auf die Frage „Bekommt man bei einer fristlosen Kündigung noch Geld?“ ist in den meisten Fällen negativ.
  • Eine Sperrung von Arbeitslosengeld ist möglich.
  • Die zukünftige Karriere ist fraglich.

Daher sollte ein Arbeitnehmer immer versuchen, die fristlose Kündigung zumindest in eine ordentliche Kündigung umzuwandeln.

Wird einem Arbeitnehmer fristlos gekündigt, hat dies auch für den Arbeitgeber gewisse Konsequenzen zur Folge. Erstens sollte er darauf vorbereitet sein, dass der Arbeitnehmer eine solche Kündigung gerichtlich anfechten kann. Schließlich ist eine fristlose Kündigung für einen Arbeitnehmer ein sehr negatives Phänomen. Zweitens muss der Arbeitgeber bereit sein, schnell Kandidaten für die freie Stelle zu finden, die nach der Entlassung eines fahrlässigen Arbeitnehmers entsteht. 

Bei der Entscheidung über eine fristlose Kündigung bedarf es in jedem Fall einer sorgfältigen Vorbereitung und der Einhaltung aller gesetzlichen Bestimmungen seitens des Arbeitgebers.

Praktische Tipps und Fallbeispiel

Wenn eine Vertragspartei von der fristlosen Kündigung erfährt, muss sie an eigenen rechtlichen Schutz denken. Wenn diese Kündigung nicht auf einem triftigen Grund beruht und einen Verstoß gegen geltendes Recht darstellt, kann innerhalb von 3 Wochen Beschwerde eingelegt werden. Diese Rechtsnorm ist in § 4 Kündigungsschutzgesetz (KSchG) festgelegt.

Man muss auch folgende Momente prüfen:

  • Gibt es formelle Fehler in der Kündigung?
  • Wurde sie nicht rechtzeitig eingereicht?
  • In welcher Form (schriftlich oder mündlich wurde sie vorgelegt?
  • Gab es eine Betriebsratsanhörung?

Die Analyse dieser Fragen zeigt, ob die Kündigung rechtswirksam und die Anfechtung möglich ist. Dieses Verfahren ist von beiden Parteien anwendbar.

Beispiel einer fristlosen Kündigung und Entscheidung über ihre Rechtmäßigkeit

Dieser Fall zeigt, wie wichtig bei fristloser Kündigung ist, den Grund zu beweisen. Eine IT-Firma hat ihren Mitarbeiter wegen seiner gesetzwidrigen Bereicherung fristlos gekündigt. Der Arbeitnehmer hat eine Klage im LAG Köln erhoben. Der Arbeitgeber konnte die Schuld des Arbeitnehmers nicht hinreichend beweisen. Das Gericht befand die fristlose Kündigung für ungerechtfertigt.

Checkliste: Fristlose Kündigung

Zusammenfassend finden Sie hier eine Liste von Sofortmaßnahmen und rechtlichen Schritten, die Arbeitnehmer und Arbeitgeber im Falle einer fristlosen Kündigung ergreifen sollten.

Für Arbeitnehmer

Wenn Sie als ein Firmenmitarbeiter über eine fristlose Kündigung erfahren, können Sie Folgendes machen:

  1. Überprüfen Sie die erhaltene Kündigung auf Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften.
  2. Ziehen Sie gegebenenfalls einen Anwalt zu Rate.
  3. Legen Sie innerhalb von 3 Wochen Widerspruch gegen die Kündigung.
  4. Wenn der Kündigungsgrund gerechtfertigt ist und eine Klage nicht möglich ist, wenden Sie sich an die Arbeitsagentur, um Arbeitslosengeld zu erhalten.

Für Arbeitgeber

Der Arbeitgeber muss vor Ausspruch einer fristlosen Kündigung Folgendes beachten:

  1. Der Kündigungsgrund muss wichtig sein. Kein milderes Mittel der Bestrafung ist dabei vorhanden.
  2. Die Frist für die Übermittlung der Kündigung darf 2 Wochen ab dem Zeitpunkt der Feststellung des unzumutbaren Verhaltens des Arbeitnehmers nicht überschreiten.
  3. Der Betriebsrat ist anzuhören.
  4. Man muss bereit sein, dem Arbeitnehmer und den Justizbehörden den Kündigungsgrund nachzuweisen.

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Fazit

Bei einer fristlosen Kündigung endet das Arbeitsverhältnis sofort. Für eine solche Kündigung muss der Arbeitgeber schwerwiegende Gründe haben. Kann ein Arbeitnehmer fristlos kündigen? Ja, und zwar auch bei Vorliegen wichtiger Gründe und der Unfähigkeit, im Unternehmen weiterzuarbeiten.

Bei dieser Form der außerordentlichen Kündigung müssen beide Parteien die gesetzlichen Regelungen beachten.

FAQ

Was ist eine fristlose Kündigung?

Dabei handelt es sich um eine sofortige Beendigung der Arbeitsverhältnisse. Es gibt keine Kündigungsfrist in diesem Fall. Eine vorherige Abmahnung ist laut dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) nicht unbedingt nötig.

Bei der fristlosen Kündigung ist die Fortsetzung des Dienstverhältnisses aus wichtigem Grund nicht mehr möglich.

Welche Gründe rechtfertigen eine fristlose Kündigung?

Die Gründe, von denen fristlose Kündigung gerechtfertigt werden kann, sind von der Gesetzgebung nicht ausdrücklich angeführt. Grundsätzlich kann man als Grund für die Kündigung Verletzung der Pflichte, sexuelle Belästigung, Betriebsspionage, Diebstahl, „Blaumachen“ usw.  betrachten. Umstände des Einzelfalls sind maßgebend. In jedem Fall ist fristlose Kündigung ohne Grund unmöglich.

Was sind meine Rechte bei einer fristlosen Kündigung?

Der Arbeitnehmer kann innerhalb von 3 Wochen nach Erhalt der Kündigung klagen. Das gilt, wenn Gründe für eine fristlose Kündigung nicht schwerwiegend sind. 

Nicht immer kann der Gekündigte eine neue Stelle sofort finden. Er hat Recht, ein Arbeitslosengeld durch die Agentur für Arbeit zu erhalten (wenn keine Sperrzeit gilt).

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