Als Teil der Werbungskosten können Fahrtkosten von Steuer abgesetzt werden.

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In vielen Fällen kann man mit Fahrtkosten Steuern sparen und diese in der Steuererklärung als Werbungs- oder Betriebsausgaben anzeigen.

Fahrtkosten sind die Kosten, die auf dem Weg zur Arbeit anfallen. Sie können die Kosten für Tickets oder den Kraftstoff, den Sie verbrauchen, abziehen. Da der Nachweis schwierig ist, hat das Finanzamt die Entfernungspauschale auf 30 Cent pro gefahrenem Kilometer der einfachen Strecke zur Arbeit festgesetzt. Ab 2021 haben Sie die Möglichkeit, für besonders lange Arbeitswege mehr Geld abzusetzen: Ab dem 21. Dienstkilometer können Sie 35 Cent abziehen. Schon bei einem einfachen Arbeitsweg von 15 Kilometern an 228 Arbeitstagen im Jahr erhalten Sie als Beschäftigter 1.026 Euro als festen Zuschuss. Obendrein sparen Sie Steuern für jeden weiteren Euro.

Wissenswertes zu den Fahrtkosten

Beschäftigte in Deutschland haben zwei klare Möglichkeiten, die entstandenen Fahrtkosten zu erstatten. Entweder können sie sich den Betrag von ihrem Arbeitgeber auszahlen lassen oder sie können die Ausgaben in ihrer Steuererklärung geltend machen.

Fahrtkosten fallen in der Regel immer dann an, wenn Sie mit beliebigen Verkehrsmitteln zur Arbeit kommen. Grundsätzlich lassen sich diese Kosten in drei Kategorien einteilen:

  • Fahrten von zu Hause zur Arbeit und zurück
  • Familienheimfahrten oder Pendler
  • Reisetätigkeiten im Auftrag des Unternehmens

Als Teil der Werbungskosten können solche Fahrtkosten steuerlich abgesetzt werden.

Erste Tätigkeitsstätte

Für Fahrten zwischen Wohnung und ständiger Arbeitsstätte (Arbeitsfahrten) haben Sie unabhängig von Ihren tatsächlichen Aufwendungen und dem von Ihnen benutzten Verkehrsmittel Anspruch auf einen Abzug. Der Abzug wird pauschal nach der kürzesten Entfernung zwischen Wohnung und ständiger Arbeitsstätte berechnet.

Im Zusammenhang mit Fahrten zur Arbeitsstätte können Arbeitnehmer die Entfernungspauschale in Anspruch nehmen (BFH-Urteil). Um die Höhe der geltend zu machenden Pauschale zu ermitteln, multiplizieren Sie die Gesamtentfernung zum Arbeitsplatz in Kilometern mit 30 Cent (Pendlerpauschale-Rechner). Dies gilt für eine einfache Fahrt pro Tag und nur für die Tage, an denen Sie tatsächlich zur Arbeit gehen. Bei einer Fünf-Tage-Woche erkennt das Finanzamt in der Regel 230 Arbeitstage pro Jahr an, bei einer Sechs-Tage-Woche 280 Tage.

Außerdem wird vom Finanzamt nur der kürzeste Weg akzeptiert. Daher sind größere Entfernungen gegenüber dem Sachbearbeiter zu begründen. In einem typischen Kalenderjahr kann die Pendlerpauschale maximal 4.500 Euro betragen. Schon ab 16 Kilometern ist es ratsam, die Pauschale in Anspruch zu nehmen.

Übersteigen Ihre Fahrtkosten pro Jahr 4.500 Euro, können Sie die höheren Kosten absetzen, wenn Sie eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Wenn Sie zwei Haushalte führen und für die Familie nach Hause reisen müssen
  • Sie Ihr eigenes Auto oder einen Firmenwagen fahren
  • Ihre Ausgaben für öffentliche Verkehrsmittel 4.500 Euro pro Jahr übersteigen

Diese Ausgaben müssen Sie dem Finanzamt in Form von Tankquittungen, Fahrtenbuch oder Bahntickets nachweisen.

Doppelte Haushaltsführung

Mehrere Arbeitnehmer arbeiten weit weg von zu Hause und müssen innerhalb der Woche pendeln. In diesem Fall kann eine Heimreise pro Woche von der Steuer abgesetzt werden. Sie müssen jedoch über ein doppeltes Finanzmanagement verfügen, um sich für diesen Abzug zu qualifizieren.

Beachten Sie, dass Sie auch bei privater Heimreise von der Pendlerpauschale profitieren können. Dabei spielt es keine Rolle, ob Ihnen tatsächlich Kosten entstanden sind. Übernimmt der Arbeitgeber die Kosten für die Hin- und Rückfahrt, entfällt der Anspruch des Pendlers auf die Pendlerpauschale.

Die Kilometerpauschale gilt für alle Beschäftigten ohne Nachweis:

  • 30 Cent für Autos pro gefahrenem Kilometer
  • 20 Cent pro gefahrenem Kilometer mit Motorrad, Roller und Moped

Steuererklärung

Fahrtkosten, die durch Dienstreisen entstanden sind, können Sie als einkommensbezogenen Teil auf dem Formular N Ihrer Steuererklärung geltend machen. Dabei kann auf zwei mögliche Berechnungsmethoden zurückgegriffen werden: Geschäftsreisende können entweder die Kilometerpauschale verwenden oder den Abzug auf die tatsächlich entstandenen Kosten stützen.

Sie können Fahrtkosten als Selbstständige oder Kleingewerbe von der Steuer absetzen als Betriebsausgaben. Die Umsatzsteuer auf Dienstreisekosten ist als Vorsteuer abzugsfähig.

Außerdem kann man Fortbildungskosten als Werbungskosten ebenfalls von der Steuer absetzen. Mit der Kilometerpauschale können sowohl die Hin- als auch die Rückfahrt mit 0,30 Euro pro Kilometer geltend gemacht werden.

Hinweis: Hat der Arbeitgeber bestimmte Kosten für die Dienstreise oder Aus-/Weiterbildung bereits erstattet, können diese nicht mehr als eigene Aufwendungen geltend gemacht werden.

Eigentlich dürfen Steuerzahler keine privaten Ausgaben in ihrer Steuererklärung geltend machen. Es gibt jedoch Ausnahmen. Und solche Ausnahmen gelten als außergewöhnliche Belastungen:

  • Ausgaben für stationäre oder ambulante Behandlungen
  • Krankenhauskosten
  • Krankheitsbedingte Unterbringung der eigenen Person in einem Pflegeheim (auch altersbedingt)
  • Medizinische Kuren, sofern sie eine Krankheit heilen oder lindern
  • Fahrten zum Arzt, zur Apotheke etc.

Im Rahmen der Werbungskosten kann man außerdem auch Grundsteuer absetzen.

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Fazit

Fahrtkosten kann man als Werbungskosten absetzen. Es gibt einen Pauschalbetrag von 0,30 Euro, den Sie pro Arbeitstag und Kilometer zwischen Wohnung und Arbeitsstätte abziehen können. Es ist die kürzeste Strecke zu berücksichtigen; es ist jedoch möglich, eine andere Route in Betracht zu ziehen, wenn diese günstig gelegen ist. Normalerweise akzeptieren die Finanzbehörden 230 Arbeitstage pro Jahr, wenn Sie 5 Tage die Woche arbeiten. Die Fahrtkosten sind auf 4.500 Euro pro Kalenderjahr begrenzt, wenn Sie kein Auto benutzen. In manchen Fällen ist es sinnvoll, tatsächliche Kosten abzuziehen, z.B. wenn die monatlichen Kosten für Bahn-, Bus- oder Stadtticket 4.500 Euro pro Kalenderjahr übersteigen. Es ist individuell zu prüfen, ob es sinnvoll ist, Fahrtkosten pauschal zu berechnen oder die tatsächlichen Kosten zu übernehmen.

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