Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung sorgt jedes Jahr bei vielen Unternehmer:innen für Fragen: Wann ist sie fällig, und warum muss sie überhaupt gezahlt werden? Sie steht in engem Zusammenhang mit der Dauerfristverlängerung und betrifft vor allem jene, die monatlich eine Umsatzsteuervoranmeldung abgeben.

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 In diesem Artikel erfährst Du kurz und klar, was die USt-Sondervorauszahlung bedeutet, wie sie berechnet wird und wann sie sich wirklich lohnt.

Was ist die Sondervorauszahlung zur Umsatzsteuer?

Die Sondervorauszahlung zur Umsatzsteuer ist eine Vorauszahlung, die Unternehmer:innen an das Finanzamt leisten, um eine Dauerfristverlängerung für ihre monatliche Umsatzsteuervoranmeldung zu erhalten. Sie dient dem Finanzamt als Sicherheit, dass trotz der längeren Frist die fällige Umsatzsteuer pünktlich gezahlt wird.

Vereinfacht gesagt: Wer seine Meldungen einen Monat später abgeben möchte, muss zunächst einen kleinen Betrag vorstrecken. Die USt-Sondervorauszahlung wird dabei mit der Umsatzsteuer-Zahllast im Dezember verrechnet – sie ist also keine zusätzliche Steuer, sondern eine Art „Pfandzahlung“, die Liquidität und Planungssicherheit ermöglicht.

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Wer muss eine Sondervorauszahlung zur Umsatzsteuer leisten?

Die Sondervorauszahlung zur Umsatzsteuer betrifft alle Unternehmer:innen, die ihre Umsatzsteuervoranmeldung monatlich abgeben und eine Dauerfristverlängerung beantragen möchten. Sie gilt insbesondere für Betriebe mit jährlichen Vorauszahlungen über 9.000 €. Nur wer diese Voraussetzung erfüllt, kann eine Fristverlängerung um einen Monat erhalten.

Ausgenommen sind Unternehmer:innen, die ihre Umsatzsteuer nur quartalsweise melden. Auch Betriebe mit einer sehr niedrigen Zahllast müssen keine Sondervorauszahlung leisten.

Bei Existenzgründer:innen wird der Betrag meist geschätzt, weil noch keine Werte aus dem Vorjahr vorliegen.

Wird ein Unternehmen später eingestellt, kann die bereits gezahlte USt-Sondervorauszahlung entweder mit der letzten Steuererklärung verrechnet oder vom Finanzamt erstattet werden.

Berechnung der Sondervorauszahlung zur Umsatzsteuer

Die Berechnung der Sondervorauszahlung zur Umsatzsteuer erfolgt auf Grundlage von § 47 Absatz 1 Satz 2 UStDV. Die Regeln gelten gleichermaßen für kommende Perioden wie die Sondervorauszahlung zur Umsatzsteuer 2025.

Sondervorauszahlung = 1/11 der Summe der Umsatzsteuer-Vorauszahlungen des Vorjahres 

In der Praxis bedeutet das: Alle im Vorjahr geleisteten monatlichen Umsatzsteuer-Zahlungen werden addiert und anschließend durch elf geteilt. Der so ermittelte Betrag ergibt die 1/11 Sondervorauszahlung.

Beispiel für die Berechnung der Sondervorauszahlung

In der folgenden Beispielrechnung wird gezeigt, wie die Zahlung berechnet wird. Leistet ein Unternehmen bereits zum zweiten Mal in Folge eine Sondervorauszahlung, wird der Vorjahresbetrag angerechnet.

BeispielrechnungBetrag (€)
Sondervorauszahlung im Vorjahr7.500,00 €
Gesamtsumme der Umsatzsteuer-Vorauszahlungen im Vorjahr41.250,00 €
Tatsächlich abgeführte Steuer48.750,00 €
1/11 der tatsächlich abgeführten Steuer4.432,00 € (gerundet)

Das bedeutet: Für das laufende Jahr wäre eine Sondervorauszahlung von rund 4.432 € zu leisten.

Bei Existenzgründer:innen sollte die Schätzung möglichst realistisch sein, um spätere Nachzahlungen oder Korrekturen zu vermeiden.

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Fristen und Zahlung der Sondervorauszahlung zur Umsatzsteuer

Wer eine Sondervorauszahlung zur Umsatzsteuer leisten möchte, muss rechtzeitig handeln. Der Antrag auf Dauerfristverlängerung und die Anmeldung der Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung müssen spätestens bis zum 10. Februar des Folgejahres beim Finanzamt eingehen.

Die Anmeldung erfolgt elektronisch über ELSTER mit dem Formular „Dauerfristverlängerung/Sondervorauszahlung (monatlich)“. Nach der Bestätigung durch das Finanzamt ist der Betrag sofort fällig und auf das angegebene Steuerkonto zu überweisen.

Im Dezember oder im letzten Voranmeldungszeitraum wird die bereits geleistete Sondervorauszahlung automatisch verrechnet. Sie reduziert dann die tatsächliche Umsatzsteuer-Zahllast.

Wird die Zahlung nicht pünktlich geleistet, kann das Finanzamt die Fristverlängerung ablehnen. Auch verspätete Anträge führen häufig zu Verspätungszuschlägen.

Buchhalterische Behandlung und Verrechnung

Die Sondervorauszahlung zur Umsatzsteuer wird in der Buchhaltung als aktivierter Forderungsposten behandelt, weil sie am Jahresende mit der endgültigen Steuerverpflichtung ausgeglichen wird. Sie ist also kein endgültiger Aufwand, sondern eine temporäre Zahlung an das Finanzamt, ähnlich wie eine passive Rechnungsabgrenzung, nur mit umgekehrtem Charakter.

In der Praxis erfolgt die Buchung meist über das Konto „Umsatzsteuer-Vorauszahlungen 1/11“. Die Zahlung wird zum Zeitpunkt der Überweisung im Februar erfasst. Die Verrechnung erfolgt üblicherweise mit der Umsatzsteuer-Zahllast im Dezember.

Vorteile, Risiken und typische Fehler bei der Sondervorauszahlung zur Umsatzsteuer

Ob sich die Sondervorauszahlung zur Umsatzsteuer lohnt, hängt immer von der betrieblichen Situation ab. Ihr größter Vorteil liegt im organisatorischen Bereich. Durch die Dauerfristverlängerung erhalten Unternehmer:innen einen zusätzlichen Monat Zeit für die monatliche Umsatzsteuervoranmeldung. Das schafft mehr Spielraum für die interne Buchhaltung und die Kontrolle offener Posten.

Finanziell ist die Sondervorauszahlung weniger attraktiv. Die Zahlung bindet vorübergehend Liquidität und bringt weder Zinsvorteile noch steuerliche Ersparnisse. Wird sie nicht rechtzeitig geleistet, drohen Säumniszuschläge oder sogar der Verlust der Fristverlängerung.

Häufig entstehen Fehler bei der Berechnung und Verbuchung. Dazu zählen eine falsche Bemessungsgrundlage, eine vergessene Verrechnung im Dezember oder die Nutzung unpassender Konten. Auch eine verspätete Übermittlung über ELSTER kann zur Ablehnung führen. Eine sorgfältige Kontrolle dieser Punkte spart Zeit, Geld und unnötigen Schriftverkehr mit dem Finanzamt.

Vorteile und Nachteile der Sondervorauszahlung

Die folgenden Punkte zeigen, welche praktischen Auswirkungen die Sondervorauszahlung zur Umsatzsteuer auf Unternehmen hat – sowohl im Alltag als auch bei der Liquiditätsplanung.

VorteileNachteile
Längere Abgabefrist für die UmsatzsteuervoranmeldungTemporäre Liquiditätsbelastung
Mehr Zeit für Buchhaltung und interne KontrolleKein finanzieller Vorteil oder Zinsgewinn
Rechtssicherheit durch genehmigte FristverlängerungRisiko von Verspätungszuschlägen bei Zahlungsverzug

Prüfe vor jeder Antragstellung, ob die zusätzliche Frist Deinen administrativen Aufwand wirklich rechtfertigt.

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