Steuerberatungskosten absetzen ist ein einfacher Weg, um Deine Steuerlast zu senken. In diesem Artikel erfährst Du, welche Kosten absetzbar sind, wie Du sie in der Steuererklärung einträgst und worauf Du achten musst.

Inhalt

Steuerberatungskosten absetzen: Was gehört zur Erstellung der Steuererklärung?

Viele Steuerpflichtige holen sich professionelle Hilfe für ihre Steuererklärung. Doch nicht alle Kosten sind automatisch absetzbar. Grundsätzlich gibt es drei Hauptbereiche:

  • Erstellung der Steuererklärung: Dazu zählen Aufwendungen für einen Steuerberater oder eine Steuerkanzlei.
  • Beratung zu steuerlichen Themen: Beispielsweise zu Werbungskosten oder Betriebsausgaben.
  • Vertretung vor dem Finanzamt: Falls es um Einsprüche oder Prüfungen geht.

Ob und in welcher Höhe Du diese Kosten absetzen kannst, hängt von der Art der Aufwendungen ab. Zusätzlich solltest Du beachten, dass auch bestimmte Kontoführungsgebühren in der Steuererklärung angegeben werden können, sofern sie beruflich veranlasst sind.

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Welche Steuerberatungskosten sind absetzbar?

Nicht alle Steuerberatungskosten sind steuerlich begünstigt. Man unterscheidet zwischen beruflich und privat veranlassten Kosten.

Beruflich veranlasste Kosten

Diese Kosten kannst Du als Werbungskosten oder Betriebsausgaben geltend machen, wenn sie mit deiner beruflichen Tätigkeit zusammenhängen. Dazu gehören:

  • Steuerberaterkosten für die Gewinnermittlung: Wenn Du selbstständig bist oder ein Unternehmen führst, ist die Ermittlung der Einkünfte essentiell für die Steuererklärung. Dein Steuerberater hilft Dir dabei, Deine Einnahmen und Ausgaben korrekt zu erfassen und den zu versteuernden Gewinn zu berechnen. Alternativ kannst Du auch einen Einkommensteuerrechner nutzen, um eine erste Einschätzung Deiner Steuerlast zu erhalten.
  • Beratung zu Betriebsausgaben und Werbungskosten: Betriebsausgaben und Werbungskosten können Deine Steuerlast erheblich senken. Dein Steuerberater unterstützt Dich dabei, alle relevanten Ausgaben zu identifizieren, damit Du keine steuerlichen Vorteile verschenkst. Dazu zählen z. B. Ausgaben für Büromaterial, Arbeitskleidung oder beruflich genutzte Fahrzeuge.
  • Hilfe bei der Erstellung der Umsatzsteuererklärung: Wenn Du als Unternehmer umsatzsteuerpflichtig bist, musst Du regelmäßig eine Umsatzsteuererklärung abgeben. Dein Steuerberater sorgt dafür, dass Vorsteuerabzüge korrekt berücksichtigt werden und Du keine Fehler machst, die zu Nachzahlungen oder Strafen führen könnten.

Privat veranlasste Kosten

Die Kosten der privaten Lebensführung sind in der Regel nicht absetzbar. Dazu gehören:

  • Steuerberatungskosten für die private Einkommensteuererklärung: Wenn Du Deine Steuererklärung als Privatperson erstellst, sind die Kosten für einen Steuerberater nicht abzugsfähig. Das betrifft insbesondere Arbeitnehmer mit nichtselbstständiger Arbeit, die ihre Steuererklärung freiwillig oder aufgrund bestimmter steuerlicher Vorteile abgeben.
  • Beratung zu privaten Finanzen: Kosten für Beratungen zu privaten Geldanlagen, Altersvorsorge oder Vermögensverwaltung zählen zu den Kosten von privater Lebensführung. Da diese Ausgaben nicht direkt mit einer beruflichen Tätigkeit oder einer selbstständigen Tätigkeit in Verbindung stehen, können sie nicht steuerlich geltend gemacht werden.
  • Aufwendungen für steuerliche Fachliteratur: Bücher, Zeitschriften oder digitale Inhalte zu allgemeinen Steuerthemen gelten in der Regel als privat veranlasste Kosten, wenn sie ausschließlich für die private Steuererklärung verwendet werden.

In Einzelfällen kann es sich jedoch um Mischkosten handeln: etwa bei Selbstständigen oder Freiberufler:innen, die diese Inhalte auch beruflich nutzen. Damit Du Fachliteratur von der Steuer absetzen kannst, musst Du nachweisen, dass Du sie für Deine berufliche Tätigkeit nutzt.

Mischkosten bis 100 Euro absetzen

Gemischte Steuerberatungskosten sind Ausgaben für steuerliche Beratung, die teils privat, teils beruflich veranlasst sind. Bis zu einem Betrag von 100 Euro kannst Du sie pauschal absetzen. Liegen sie darüber, muss eine genaue Aufteilung erfolgen.

Ein Beispiel: Du hast eine Steuerberatung in Anspruch genommen, die sowohl Deine beruflichen als auch Deine privaten Finanzen betrifft. Die Rechnung beträgt 90 Euro. Da dieser Betrag unter der Grenze von 100 Euro liegt, kannst Du die gesamten Kosten als Werbungskosten oder Betriebsausgaben steuerlich geltend machen.

Wenn die Kosten zwischen 101 und 200 Euro liegen, kannst Du pauschal 100 Euro steuerlich absetzen, und der Rest wird nicht berücksichtigt. Liegen die Ausgaben über 200 Euro, darfst Du pauschal 50 % des Gesamtbetrags als Werbungskosten oder Betriebsausgaben geltend machen.

Wo trägst Du Steuerberatungskosten in der Steuererklärung ein?

Die absetzbaren Steuerberatungskosten müssen in die richtige Anlage der Steuererklärung eingetragen werden. Dabei ist es wichtig zu wissen, welche Kosten Du wo angeben musst, da sie je nach Einkunftsart unterschiedlich behandelt werden. Eine fehlerhafte Zuordnung kann dazu führen, dass das Finanzamt die Absetzung nicht anerkennt.

SteuerartAnlage
Werbungskosten (Arbeitnehmer)Anlage N
Betriebsausgaben (Selbständige)Anlage EÜR
Einkünfte aus KapitalvermögenAnlage KAP
Kosten für KinderAnlage Kind
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Wie hoch sind die absetzbaren Steuerberatungskosten?

Die Höhe der absetzbaren Steuerberatungskosten hängt davon ab, ob sie beruflich oder privat veranlasst sind. Beruflich veranlasste Kosten sind in voller Höhe absetzbar, private Kosten hingegen nicht.

Einige Beispiele:

  • Freiberufler & Selbständige: können geschäftlich veranlasste Steuerberatungskosten als Betriebsausgaben absetzen.
  • Kleinunternehmer: dürfen Kosten für die Steuererklärung für ihr Kleingewerbe geltend machen.
  • Angestellte: können Beratungskosten als Werbungskosten absetzen, sofern sie mit der nichtselbstständigen Arbeit zusammenhängen.

Wie kannst Du die Rechnung vom Steuerberater absetzen? Schritt-für-Schritt-Anleitung

Die Absetzung von Steuerberatungskosten kann Dir helfen, Deine Steuerlast zu senken. Damit das Finanzamt Deine Ausgaben anerkennt, musst Du einige wichtige Schritte beachten. Hier erfährst Du, wie Du dabei vorgehst.

  1. Belege sammeln: Bewahre alle Rechnungen Deines Steuerberaters sorgfältig auf. Achte darauf, dass sie alle relevanten Informationen enthalten, wie Datum, Betrag und Leistungsbeschreibung. Das Finanzamt kann Belege anfordern, daher solltest Du sie mindestens zehn Jahre lang aufbewahren.
  2. Kosten zuordnen: Unterscheide zwischen beruflich und privat veranlassten Steuerberatungskosten. Nur die beruflich veranlassten Aufwendungen kannst Du steuerlich geltend machen. Falls die Rechnung sowohl private als auch berufliche Anteile enthält, musst Du diese genau aufteilen.
  3. In der Steuererklärung eintragen: Trage die Steuerberatungskosten an der richtigen Stelle in Deiner Steuererklärung ein. Arbeitnehmer setzen sie als Werbungskosten in Anlage N an, Selbstständige als Betriebsausgaben in Anlage EÜR. Falls die Beratung Einkünfte aus Kapitalvermögen betrifft, gehören die Kosten in Anlage KAP. Kosten für Kinder werden in Anlage Kind angegeben.
  4. Dokumentation sicherstellen: Falls es sich um gemischte Kosten handelt, also sowohl private als auch berufliche Anteile enthalten sind, dokumentiere die Aufteilung genau. Bei Beträgen unter 100 Euro kann eine pauschale Absetzung erfolgen. Zwischen 101 und 200 Euro sind pauschal 100 Euro abziehbar, und der übersteigende Betrag bleibt unberücksichtigt. Ab 201 Euro kannst Du 50 % der Gesamtkosten steuerlich geltend machen.
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Wichtige Tipps zur Absetzung von Steuerberatungskosten

Steuerberatungskosten können ein wichtiger Bestandteil Deiner Steuererklärung sein, wenn Du sie richtig absetzt. Doch es gibt einige wichtige Punkte, die Du beachten musst, um sicherzustellen, dass Du nur die beruflich bedingten Ausgaben geltend machst und keine Fehler bei der Dokumentation machst. 

  • Trenne private und berufliche Kosten: Achte darauf, dass Du nur die beruflich bedingten Kosten absetzt. Beispielsweise kannst Du Beratungskosten zur Steuererklärung für dein Geschäft absetzen, nicht jedoch für Deine private Steuererklärung.
  • Sammle alle Belege und Rechnungen: Stelle sicher, dass Du alle Rechnungen vom Steuerberater aufbewahrst. Diese sind für den Nachweis in Deiner Steuererklärung entscheidend.
  • Beachte die Aufteilung bei gemischten Steuerberatungskosten: Wenn die Beratung sowohl private als auch berufliche Aspekte umfasst, teile die Kosten anteilig auf. Ein Beispiel: Eine Beratung zur Unternehmensgründung, die auch private Finanzfragen umfasst, sollte entsprechend aufgeteilt werden.
  • Achte auf die Dokumentation von Mischkosten: Kosten, die sowohl privat als auch beruflich verwendet werden, müssen korrekt dokumentiert und anteilig abgesetzt werden. Liegt der Betrag unter 100 Euro, ist eine pauschale Absetzung in voller Höhe möglich. Bei Beträgen zwischen 101 und 200 Euro dürfen pauschal 100 Euro abgesetzt werden, und der Rest bleibt unberücksichtigt. Ab 201 Euro sind pauschal 50 % der Gesamtkosten steuerlich abziehbar.

Häufige Fehler beim Steuerberatungskosten-Absetzen

Beim Absetzen von Steuerberatungskosten können leicht Fehler passieren, die sich negativ auf Deine Steuererklärung auswirken. Daher ist es besonders wichtig, Deine Ausgaben sorgfältig zu dokumentieren und korrekt zuzuordnen.

Fehler 1: Gemischte Kosten nicht richtig aufteilen

Viele Steuerpflichtige setzen versehentlich auch private Steuerberatungskosten ab. Das kann zu Nachfragen des Finanzamts oder sogar zu Nachzahlungen führen. Dokumentiere die Kosten daher genau.

Fehler 2: Private Steuerberatungskosten absetzen

Die Kosten für eine rein private Steuerberatung kannst Du nicht steuerlich geltend machen. Dazu zählen auch Kosten für die Einkommensteuererklärung von Arbeitnehmern ohne berufliche Zusatzaufwendungen.

Mit diesen Tipps kannst Du deine Steuerberatungskosten richtig absetzen und Steuern sparen. Nutze die Möglichkeiten, die das Steuerrecht bietet, und vermeide häufige Fehler!

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