Jeder Staat hat unterschiedliche wirtschaftliche und steuerliche Maßnahmen ergriffen: während z.B. ein französischer Freelancer einen monatlichen Zuschuss von bis zu 1.500 Euro zuzüglich einer anschließenden Beihilfe von bis zu 10.000 Euro auf der Grundlage der Umsatzverminderung erhalten konnte, gab es für deutsche Selbstständige einen einmaligen Zuschuss von bis zu 9.000 Euro, je nach erlittenen Verlusten und unter der Voraussetzung, dass die tatsächlichen negativen Auswirkungen der verhängten Einschränkungen nachweisbar sind.
Italien hingegen unterstützte zu Beginn der Pandemie die Freiberufler mit zwei monatlichen Prämien zu je 600 Euro. Es folgten weitere Überbrückungshilfen, u.a. zwei monatliche Prämien in Höhe von je 1.000 Euro (unter strengen Auflagen) für die am stärksten betroffenen Kategorien (z.B. Unterhaltungs- und Veranstaltungsbranche, Fitnessstudios), Zuschüsse ohne Rückzahlungspflicht auf der Grundlage des im Vergleich zu 2019 verzeichneten Einbruchs des Umsatzes und Darlehen mit staatlicher Garantie.
Wir wollen uns nun einen genaueren Überblick darüber verschaffen, wie Frankreich, Deutschland und Italien die Freiberufler:innen unterstützen.
Frankreich
Für 2020 hat Frankreich 470 Milliarden Euro mobilisiert, von denen 64 Milliarden Euro effektiv ausgezahlt werden, darunter etwa 31 Milliarden für die Finanzierung der Kurzarbeit und 8 Milliarden Euro für den Solidaritätsfonds zur Unterstützung kleiner und mittlerer Unternehmen.
Die Regierung garantierte außerdem 327 Milliarden Euro für Kredite und verstärkte die Sozialschutz-Pakete insbesondere für jene Gebiete, wo ein Lockdown verhängt wurde mit Ad-hoc-Maßnahmen für Unternehmen mit weniger als 50 Mitarbeitern. Wie auch in Italien werden Unternehmen und Freiberufler:innen, welche seit mindestens acht Jahren ihrer Tätigkeit nachgehen, staatlich garantierte Kredite (zwischen 70 und 90 Prozent) angeboten, die bis zum 30. Juni 2021 beantragt werden können. Für kleine Unternehmen und Freiberufler:innen wurde dank des vom Staat und den Regionen finanzierten Fonds für den Zeitraum März bis Mai eine Beihilfe von bis zu 1.500 Euro bereitgestellt. Eine zusätzliche Beihilfe zwischen 2.000 und 10.000 Euro kann, je nach Anzahl der Mitarbeiter, des Umsatzes und der durch die Pandemie verursachten Einkommensverluste, eingefordert werden.
Deutschland
In Deutschland reagierte die Bundesregierung auf die Krise, indem sie bereits im März, mitten in der Pandemiewelle, Soforthilfen für Unternehmen bereitstellte, u.a. indem die Regelungen zu Kurzarbeitergeld erweitert wurden. Innerhalb kürzester Zeit wurden diese Soforthilfen auch an Selbstständige und kleine Unternehmen ausbezahlt.
Deutschland, wie eine aktuelle italienische Studie des CGIA Mestre (Verband der Handwerker und Kleinunternehmer) hervorhebt, ist jener europäischer Staat, welcher bisher die meisten Mittel zur Unterstützung vor allem für Selbstständige, Unternehmen, Schulen und das Verkehrswesen zur Verfügung gestellt hat.
Die Bundesregierung hat ein Hilfspaket von 470 Milliarden Euro abgesegnet. Besonderes Augenmerk fällt hier vor allem auf die 100 Milliarden Euro, die für den Kauf von Anteilen an von der Krise betroffenen Unternehmen zugesichert wurden sowie die 18 Milliarden Euro für Einzel- und Kleinstunternehmen. Von großer Bedeutung ist zudem die Überbrückungshilfe von 25 Milliarden Euro, die für den „Neustart“ von Unternehmen ausgegeben wurde, die im Vergleich zu 2019 Umsatzeinbrüche von bis zu 70% verbucht haben. Diesen Unternehmen werden Fördersätze von bis zu 90% der anfallenden Fixkosten erstattet.
Deutschland leistete zudem zur Sicherstellung der Liquidität Einmalzahlungen für drei Monate ohne Rückzahlungspflicht von bis zu 9.000 Euro an Unternehmen mit bis zu 5 Mitarbeitern und bis zu 15.000 Euro an Unternehmen mit bis zu 10 Mitarbeitern. Seit dem 3. April finanziert das Bundeswirtschaftsministerium Beratungen für Corona-betroffene KMU’s, einschließlich Freiberufler bis zu einem Beratungswert von 4.000 Euro ohne Eigenanteil. Die vom Staat getragenen Kosten beinhalten Beratung, Honorare und Reisekosten, aber keine Mehrwertsteuer.
Italien
In Italien zählten die Auszahlungen ohne Rückzahlungspflicht zu den wichtigsten Soforthilfen für Unternehmen, welche Umsatzeinbrüche erlitten haben (7,3 Milliarden Euro wurden mit der ersten Überbrückungshilfe ausbezahlt), die Aufhebung der regionalen Wertschöpfungssteuer IRAP (Restbetrag 2019 und erste Vorauszahlung 2020 für insgesamt fast 4 Milliarden Euro), Maßnahmen zur Förderung von Tourismus und Kultur (1 Milliarde Euro), Steuererleichterungen für die Sanierung und Miete von Immobilien (1,7 Milliarden Euro) sowie weitere 1,7 Milliarden Euro Steuergutschrift für Urlaub. Ergänzend zu diesen Hilfen zählen die einmaligen Zulagen für Freiberufler:innen sowie die neuen Bestimmungen, welche durch die „Decreto Ristoro“ Bis, Ter und Quater eingeführt wurden. Es handelt sich dabei um Liquiditätsspritzen, mit welchen die italienische Regierung die vielen Unternehmen, die durch die Pandemie in wirtschaftlichen Schwierigkeiten geraten sind, zu unterstützen. Diese wirtschaftlichen Maßnahmen werden zudem von Steuererleichterungen begleitet, wie z.B. die Suspension einiger monatlich anfallender Steuertermine bis zum Jahresende.
Bevor du dich nun anderem widmest, würden wir gerne von dir wissen, ob du bereits mit Finom in Kontakt gekommen bist. Wir bieten nämlich die smartesten Produkte für KMUs, Freiberufler:innen und Selbstständige an! Unsere Finanzdienstleistungen vereinen Banking, Buchhaltung und Rechnungsfunktionen in einer digitalen Lösung, die immer auf deinem Smartphone verfügbar ist. Egal, wo du gerade bist, du hast immer Zugriff auf dein Konto und kannst alle Angelegenheiten schnell, einfach und sicher erledigen. Schau doch mal vorbei, um herauszufinden, was wir noch so alles an finanziellen Vorteilen für dich auf Lager haben.
Letzte Artikel
Leistungszeitraum auf der Rechnung
Pflichtangaben auf einer Rechnung
Degressive Abschreibung 2024: Alles wichtige für Unternehmer
Verjährungsfristen: Eine Übersicht
Führungsstile: Eine umfassende Analyse verschiedener Führungsansätze
§ 20 UStG: Ist-Versteuerung - Vorteile und Umsetzung für Dein Unternehmen
§ 3a UStG erklärt: Leistungsort richtig bestimmen und Steuerfehler vermeiden
Beitrag teilen