Die Anschaffungskosten enthalten die Erwerbskosten und eventuelle Aufwendungen, um Geräte und Ausrüstung betriebsbereit zu machen. In unserem Artikel erfährst Du, auf welcher Rechtsgrundlage die Anschaffungskosten im HGB beruhen und mit welcher Formel man sie berechnen kann.
Was sind Anschaffungskosten?
Anschaffungskosten sind die Ausgaben, die ein Unternehmen aufwendet, um einen Vermögensgegenstand zu erwerben und ihn in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen. Dazu zählen nicht nur der Kaufpreis, sondern auch alle Nebenkosten, die mit dem Erwerb und der Inbetriebnahme des Vermögensgegenstandes verbunden sind. Beispiele sind Transportkosten, Zollgebühren und gegebenenfalls Installations- oder Montagekosten.
Die rechtliche Grundlage für die Definition der Anschaffungskosten findet sich in § 255 Handelsgesetzbuch (HGB). Dieser Paragraph legt fest, dass die Anschaffungskosten die Anschaffungspreise zuzüglich der Erwerbsnebenkosten sind, wobei jedoch bestimmte Abschläge oder Rabatte berücksichtigt werden müssen.
Unterschied zwischen Anschaffungskosten und Herstellungskosten
Ein wesentlicher Unterschied zwischen Anschaffungskosten und Herstellungskosten liegt darin, dass man lediglich die Aufwendungen als Anschaffungskosten bezeichnet, die beim Erwerb eines bereits bestehenden Vermögensgegenstandes anfallen.
Herstellungskosten stellen hingegen die Kosten dar, die anfallen, um einen Vermögensgegenstand selbst zu produzieren oder herzustellen. Herstellungskosten umfassen neben den Material- und Fertigungskosten auch Gemeinkosten, die direkt auf die Produktion des Gegenstandes entfallen.
Warum sind Anschaffungskosten im Rechnungswesen wichtig?
Die Anschaffungskosten sind aus mehreren Gründen für die Buchhaltung wichtig:
- Sie beeinflussen den Unternehmenswert und die finanzielle Lage.
- Die korrekte Erfassung der Anschaffungskosten ist für die Kostenrechnung wichtig, um die Rentabilität und Wirtschaftlichkeit von Investitionen zu analysieren.
- Die Anschaffungskosten dienen als Ausgangspunkt für die Berechnung von Abschreibungen, die die Wertminderung eines Vermögensgegenstandes über seine Nutzungsdauer widerspiegeln.
- Die Höhe der Anschaffungskosten kann steuerliche Auswirkungen haben.
Insgesamt sind Anschaffungskosten für das Rechnungswesen von elementarer Bedeutung, da sie sowohl die finanzielle Berichterstattung als auch die interne Kostenkontrolle beeinflussen.
Anschaffungskosten berechnen – So funktioniert’s
Die Berechnung der Anschaffungskosten ist ein zentraler Aspekt des Rechnungswesens und erfolgt mit folgender Formel:
Anschaffungskosten = Kaufpreis + Anschaffungsnebenkosten − Preisnachlässe (z.B.Rabatte,Skonti)
Dabei ist es wichtig, zwischen dem Nettowert ohne Umsatzsteuer und dem Bruttowert mit Umsatzsteuer zu unterscheiden. Meist kommt jedoch der Nettowert zur Anwendung.
Zu den Anschaffungskosten zählen Kaufpreis, Transportkosten und Montagekosten sowie eventuell erforderliche Schulungen. Diese werden als Anschaffungsnebenkosten bezeichnet.
Finanzierungskosten, Rabatte und Skonti sind nicht Bestandteil der Anschaffungskosten. Auch laufende Betriebskosten, die nach der Anschaffung anfallen, sind davon ausgeschlossen. Dazu zählen beispielsweise Kosten für Wartung, Energieverbrauch, Reparaturen oder Lizenzgebühren. Sie gehören nicht zu den Anschaffungskosten, sondern werden als Betriebsausgaben erfasst.
Beispiel aus der Praxis
Wenn ein Unternehmen eine Maschine für 10000 Euro in Rechnung gestellt bekommt, fallen zusätzlich 500 Euro für den Transport und 1000 Euro für die Montage an. Der Anbieter gewährt einen Rabatt von 200 Euro und ein Skonto von 100 Euro.
Die Berechnung der Anschaffungskosten würde dann folgendermaßen aussehen:
Anschaffungskosten = 10000 + 500 + 1000 − 200 − 100 = 11200 Euro
Die Anschaffungskosten betragen somit 11200 Euro.
Nachträgliche Anschaffungskosten erkennen und richtig behandeln
Nachträgliche Anschaffungskosten sind laut Handelsgesetzbuch (HGB) alle Aufwendungen, die nach dem Kauf eines Vermögensgutes entstehen. Sie erhöhen den Wert des Vermögensgutes oder verlängern dessen Nutzungsdauer. Diese Kosten sind also nicht die ursprünglichen Kosten, die bei der ersten Anschaffung anfallen, sondern zusätzliche Ausgaben.
Diese Ausgaben wirken sich meist auch positiv auf die wirtschaftliche Nutzbarkeit des Vermögensgutes aus. Beispiele hierfür sind Kosten für eine größere Reparatur, Modernisierung oder Umbauten, die den Nutzungswert steigern.
Unterschiede zu Herstellungs- oder Reparaturkosten
Im Gegensatz zu Herstellungs- oder Reparaturkosten, die regelmäßig anfallen, sind nachträgliche Anschaffungskosten keine laufenden Ausgaben. Es handelt sich um einmalige Investitionen, die den Buchwert des Vermögenswerts erhöhen.
Herstellungs- oder Reparaturkosten können nicht so leicht aktiviert werden wie nachträgliche Anschaffungskosten. Das liegt daran, dass sie häufig keine Wertsteigerung bewirken, sondern nur der Erhaltung des Vermögensgutes dienen.
Auswirkungen auf Abschreibungen und Bilanz
Die Ermittlung der Anschaffungskosten ist wichtig für die Bilanzanalyse, da sie Einfluss auf die Eigenkapitalquote und die Eigenkapitalrentabilität hat. Die Behandlung nachträglicher Anschaffungskosten erfolgt nach HGB durch Aktivierung. Dies bedeutet, dass sie dem Buchwert des Vermögensgegenstands zugeschrieben werden. Dadurch steigt der Wert des Anlagevermögens in der Bilanz.
Abschreibungen werden auf Grundlage des erhöhten Buchwerts berechnet, was zu höheren Abschreibungsbeträgen führt. Langfristig wirkt sich dies auf die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung aus, da höhere Abschreibungen die Gewinne mindern und die Vermögenswerte realistischer widerspiegeln.
Aktivierungspflichtige Anschaffungskosten: Was muss bilanziert werden?
Aktivierungspflichtige Anschaffungskosten sind die Kosten, die beim Kauf eines Vermögenswertes entstehen. Sie müssen in der Bilanz als Vermögenswert erfasst werden. Das bedeutet, dass die Anschaffungskosten auf das Anlagekonto gebucht werden und nicht sofort als Aufwand in der Gewinn- und Verlustrechnung erscheinen.
Zu den aktivierungspflichtigen Kosten gehören zum Beispiel der Kaufpreis, Nebenkosten wie Notar- oder Gerichtskosten sowie Kosten für Montage oder Transport.
Ein Unternehmen kauft beispielsweise eine Maschine, die 10.000 Euro kostet. Zusätzlich fallen 1000 Euro für den Transport und 500 Euro für die Installation an. Die aktivierungspflichtigen Anschaffungskosten betragen in diesem Fall 11.500 Euro.
Im Gegensatz dazu können geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG), also Gegenstände, die einen bestimmten Nettowert nicht überschreiten, sofort abgeschrieben werden. Das bedeutet, dass die Kosten im gleichen Zeitraum wie der Kauf als Aufwand verbucht werden dürfen. Eine Aktivierung in der Bilanz ist hierbei nicht erforderlich.
Ein Sonderfall ist der Investitionsabzugsbetrag. Dabei können Unternehmen einen Teil der Anschaffungskosten bereits vor dem Kauf steuerlich geltend machen. Dies kann besonders kleinen und mittleren Unternehmen helfen, ihre Liquidität zu verbessern und Investitionen zu planen.
Fortgeführte Anschaffungskosten – Was bedeutet das?
Der Begriff "fortgeführte Anschaffungskosten" bezieht sich auf die ursprünglichen Anschaffungskosten eines Vermögensgegenstandes, auch als Aktiva bezeichnet, die um die bisherige Abnutzung oder Abschreibungen reduziert werden. Dies bedeutet, dass die Anschaffungskosten über die Lebensdauer des Vermögensgegenstandes schrittweise in der Bilanz angepasst werden, um den aktuellen wirtschaftlichen Wert darzustellen.
Die fortgeführten Anschaffungskosten sind besonders im Hinblick auf Abnutzung und Abschreibung relevant. Die Abnutzung bezeichnet den Wertverlust eines Vermögensgegenstandes aufgrund von Nutzung, Alterung oder technologischem Fortschritt.
Unternehmen sind verpflichtet, die Abnutzung ihrer Vermögenswerte zu erfassen, um das Anlagevermögen korrekt in der Bilanz abzubilden. Der Wert eines Vermögensgegenstandes wird über die Lebensdauer durch jährliche Abschreibungen verringert, die wiederum die fortgeführten Anschaffungskosten beeinflussen.
Der Zusammenhang zwischen fortgeführten Anschaffungskosten, Buchwert und Restwert ist entscheidend für die Finanzanalyse. Der Buchwert eines Vermögensgegenstandes ist der Wert, der nach Abzug aller Abschreibungen von den fortgeführten Anschaffungskosten übrig bleibt. Der Restwert hingegen stellt den geschätzten Wert des Vermögensgegenstandes am Ende seiner Nutzungsdauer dar.
Unternehmen nutzen diese Konzepte, um ihre Vermögenswerte realistisch darzustellen und auf dieser Grundlage ihre finanzielle Lage zu bewerten. Daher spielen fortgeführte Anschaffungskosten eine zentrale Rolle in der Rechnungslegung und der Finanzplanung.
Anschaffungskosten bei Gebäuden und Grundstücken
Bei der Anschaffung von Gebäuden und Grundstücken fallen verschiedene Kosten an, die man beachten sollte.
Die Anschaffungskosten stellen hierbei den Gesamtbetrag dar, der für eine Immobilie ausgegeben wird. Dazu gehören nicht nur der Kaufpreis, sondern auch verschiedene Nebenkosten, die häufig übersehen werden. Beispiele sind die Grunderwerbsteuer, die je nach Bundesland 3,5 % bis 6,5 % betragen kann, Notarkosten und Grundbuchgebühren.
Die Grunderwerbsteuer ist eine Steuer, die beim Kauf eines Grundstücks fällig wird. Sie zählt ebenfalls zu den Anschaffungskosten und erhöht den Gesamtbetrag, der für die Immobilie bezahlt wird.
Beim Kauf von Immobilien gibt es einige Besonderheiten. Bei bebauten Grundstücken, also Grundstücken mit Häusern, sind die Kosten meist höher, weil auch das Gebäude bezahlt werden muss. Bei unbebauten Grundstücken, also leerem Land, sind nur die Kosten für das Grundstück selbst relevant.
Der Unterschied zwischen bebauten und unbebauten Grundstücken ist wichtig. Wenn ein Grundstück mit Gebäude gekauft wird und dieses schon älter ist, kommen außerdem oft Kosten für Gutachten oder Renovierungsmaßnahmen hinzu. Die Anschaffungskosten beeinflussen, welchen Betrag man später bei Verkauf oder Vermietung versteuern muss und wie hoch mögliche Abschreibungen sind.
Wie wirken sich die Anschaffungskosten steuerlich aus?
Die Anschaffungskosten eines Wirtschaftsguts haben einen großen Einfluss auf die Steuer. Bei vielen Vermögenswerten können die Kosten nicht sofort komplett abgesetzt werden. Stattdessen gibt es die sogenannte Absetzung für Abnutzung (AfA). Dabei werden die Anschaffungskosten über mehrere Jahre verteilt.
Die AfA richtet sich gemäß § 7 Abs. 4 EStG nach dem Baujahr des Gebäudes:
- Für Wohngebäude, die nach dem 31. Dezember 2022 fertiggestellt wurden, beträgt die lineare Abschreibung 3 % pro Jahr.
- Für Gebäude, die zwischen dem 1. Januar 1925 und dem 31. Dezember 2022 errichtet wurden, gilt ein Jahressatz von 2 %.
- Ältere Gebäude, die vor dem 1. Januar 1925 fertiggestellt wurden, können mit einem Prozentsatz von 2,5 % pro Jahr abgeschrieben werden.
Darüber hinaus wurde mit dem Wachstumschancengesetz vom 27. März 2024 eine degressive Abschreibungsmöglichkeit für Wohngebäude in Höhe von 5 % eingeführt. Nach § 7 Abs. 5a EStG gilt diese für Neubauten, deren Errichtung zwischen dem 30. September 2023 und dem 1. Oktober 2029 begann oder die in diesem Zeitraum angeschafft wurden.
Die AfA reduziert die jährliche Steuerbelastung und hilft so, den finanziellen Aufwand über die Nutzungsdauer zu verteilen. In der Praxis bedeutet dies, dass Investor:innen die AfA nutzen können, um ihre Steuerlast effektiv zu steuern. Es ist jedoch wichtig, alle relevanten Kosten korrekt zu dokumentieren und die AfA regelmäßig geltend zu machen.
Bei großen Anschaffungen sollte man sich an die gesetzlichen Vorgaben halten, denn das Finanzamt prüft Abschreibungen genau. Eine korrekte Handhabung hilft, Steuern zu sparen und Probleme zu vermeiden. Insgesamt haben die Anschaffungskosten also direkten Einfluss auf den Gewinn und die Steuerbelastung eines Unternehmens oder einer Privatperson.
FAQ
Gehört die Instandhaltungsrücklage zu den Anschaffungskosten?
Nein, die Instandhaltungsrücklage gehört nicht zu den Anschaffungskosten. Sie ist eine Rückstellung für zukünftige Reparaturen und wird separat gebucht.
Wie fließen Anschaffungskosten in die Steuererklärung ein?
Anschaffungskosten werden in der Steuererklärung als Betriebsausgaben oder Investitionen erfasst. Sie mindern den Gewinn und beeinflussen somit die Steuerlast des Unternehmens.
Welche Notarkosten sind Anschaffungskosten?
Notarkosten, die direkt mit dem Kauf eines Vermögensgegenstands verbunden sind, zählen zu den Anschaffungskosten. Dazu gehören beispielsweise Gebühren für den Kaufvertrag oder den Grundbucheintrag.
Weshalb zählt die Vorsteuer nicht zu den Anschaffungskosten?
Die Vorsteuer zählt nicht zu den Anschaffungskosten, weil sie vom Finanzamt zurückerstattet wird und somit den Netto-Kaufpreis betrifft.
Wie entstehen nachträgliche Anschaffungskosten?
Nachträgliche Anschaffungskosten entstehen, wenn nach dem Erwerb zusätzliche Kosten wie Transport, Montage oder Inbetriebnahme anfallen, die notwendig sind, um die Vermögensgegenstände in den betriebsbereiten Zustand zu versetzen.
Letzte Artikel
Soll- oder Ist-Besteuerung im Vergleich: Vorteile, Tipps und Beispiele
Forderungsmanagement: Strategien, Kennzahlen und praktische Lösungen
Firma verkaufen in Deutschland: Dein Guide für den Unternehmensverkauf
Doppelte Buchführung im Überblick: Alles Wesentliche für Unternehmer:innen
KPI: Mit diesen Kennzahlen analysierst Du die Unternehmensleistung
Bilanzsumme berechnen und verstehen: Beispiele und Analyse
Kundenorientierung: Bedürfnisse erkennen und mehr loyale Kunden binden
Beitrag teilen