Die Abschreibung eines PKW hilft Dir, den Wertverlust Deines Firmenwagens steuerlich korrekt zu erfassen. Hier erfährst Du, wie Du neue und gebrauchte Fahrzeuge abschreibst – mit Buchung, Sonderfällen und Beispielen.

Inhalt

Was bedeutet Abschreibung beim PKW?

Die Abschreibung eines PKW ist ein buchhalterisches Verfahren, mit dem Du den Wertverlust eines betrieblich genutzten Fahrzeugs über die Jahre verteilst. Du schreibst den Anschaffungswert nicht auf einmal, sondern über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer ab.

Hintergrund: Jeder Gegenstand im Betriebsvermögen verliert durch Nutzung an Wert. Das Finanzamt erkennt das an und erlaubt die sogenannte Absetzung für Abnutzung (AfA). Beim PKW beträgt diese laut AfA-Tabelle in der Regel sechs Jahre.

Die Abschreibung sorgt dafür, dass Deine Buchhaltung realistisch bleibt und der Gewinn nicht durch hohe Einmalkosten verzerrt wird. Gleichzeitig senkst Du damit Deine Steuerlast über mehrere Jahre hinweg – ein klarer Vorteil für Selbstständige und Unternehmer:innen.

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Abschreibung PKW laut AfA-Tabelle: Wie lange gilt die Nutzungsdauer?

Die Abschreibung eines PKW laut AfA-Tabelle erfolgt in der Regel über sechs Jahre. Diese sogenannte betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer gilt für fast alle betrieblich genutzten Fahrzeuge – egal ob bei Selbstständigen oder Kapitalgesellschaften.

In der Praxis heißt das: Du schreibst den Kaufpreis des Fahrzeugs linear über sechs Jahre ab – egal ob es sich um einen Barkauf oder eine Finanzierung handelt. Jedes Jahr wird ein Sechstel der Anschaffungskosten verbucht – das senkt Deinen Gewinn und verteilt die Belastung gleichmäßig.

Doch die Tabelle ist keine starre Vorschrift. Wenn Du einen gebrauchten PKW kaufst, darfst Du auch eine kürzere Nutzungsdauer ansetzen – vorausgesetzt, Du kannst diese nachvollziehbar belegen. Der Zustand des Fahrzeugs, der Kilometerstand oder ein Gutachten können hier entscheidend sein.

Die AfA-Tabelle dient also als Richtwert; eine kürzere Dauer muss belegbar sein. In vielen Fällen ist sie zutreffend – aber gerade bei Gebrauchtwagen gibt es Spielraum, den Du steuerlich nutzen kannst, zum Beispiel in Kombination mit einem Fahrtenbuch oder der 1%-Regelung.

Abschreibung gebrauchter PKW: Welche Regeln gelten?

Bei der Abschreibung eines gebrauchten PKW hast Du mehr steuerlichen Spielraum als bei einem Neuwagen. Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer kann individuell angepasst werden – je nach Alter, Zustand und Laufleistung des Fahrzeugs.

Abschreibung eines gebrauchten PKW über drei Jahre

Du kannst einen gebrauchten PKW über drei Jahre abschreiben, wenn er sich bereits in einem fortgeschrittenen Abnutzungszustand befindet. Typisch ist das bei älteren Fahrzeugen mit hoher Laufleistung. Voraussetzung ist, dass Du die verkürzte Nutzungsdauer gegenüber dem Finanzamt nachvollziehbar belegst – zum Beispiel mit einem Gutachten, dem Kilometerstand oder der Wartungshistorie.

Abschreibung eines gebrauchten PKW über vier Jahre

Eine Abschreibung über vier Jahre kommt infrage, wenn der PKW beim Kauf mehrere Jahre alt ist, aber technisch noch in gutem Zustand ist. Auch hier ist entscheidend, dass die geplante Nutzungsdauer plausibel dokumentiert wird.

Abschreibung gebrauchter PKW, die älter als sechs Jahre sind

Wird ein gebrauchter PKW angeschafft, der beim Kauf bereits älter als sechs Jahre ist, darfst Du eine entsprechend kürzere Nutzungsdauer ansetzen. In der Praxis sind zwei bis drei Jahre üblich, sofern der Zustand das rechtfertigt. 

Abschreibung gebrauchter PKW, die älter als acht Jahre sind

Bei einem gebrauchten PKW, der beim Kauf bereits älter als acht Jahre ist, liegt die verbleibende Nutzungsdauer meist nur noch bei 1–2 Jahren. Auch hier solltest Du den Fahrzeugzustand nachvollziehbar dokumentieren – etwa mit einem Gutachten oder Wartungsnachweisen.

Abschreibung gebrauchter PKW, die älter als zehn Jahre sind

Ist der gebrauchte PKW beim Kauf bereits älter als zehn Jahre, wird in der Praxis meist nur noch eine sehr kurze Nutzungsdauer (1–2 Jahre) angesetzt.

Unabhängig vom Alter gilt jedoch: Liegt der Kaufpreis unter 800 € netto, darfst Du den PKW sofort als geringwertiges Wirtschaftsgut (GWG) abschreiben. Bei höheren Kosten erfolgt die Abschreibung verkürzt über 1–2 Jahre.

Alternativ kannst Du den Investitionsabzugsbetrag nach § 7g EStG nutzen, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind. Das bietet gerade für kleine Unternehmen attraktive Steuervorteile.

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Abschreibung PKW: Beispiel aus der Praxis

Ein konkretes Rechenbeispiel zeigt, wie sich die Abschreibung eines Firmenwagens steuerlich auswirkt.

Beispiel 1: Neuwagen – Ein Einzelunternehmer kauft im Januar 2025 einen neuen Firmenwagen für 36.000 € netto. Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer beträgt laut AfA-Tabelle sechs Jahre. Jährlich kann er also 6.000 € als Betriebsausgabe geltend machen. Das senkt Gewinn und Steuerlast – Jahr für Jahr gleichmäßig.

Beispiel 2: Gebrauchtwagen – Ein gebrauchter PKW wird im gleichen Jahr für 12.000 € netto angeschafft. Aufgrund des Alters und der Laufleistung wird eine Nutzungsdauer von drei Jahren angesetzt. Die jährliche Abschreibung beträgt in diesem Fall 4.000 €. Der Aufwand wirkt sich schneller auf die Steuer aus – besonders vorteilhaft für kleine Betriebe mit kurzfristigem Investitionsbedarf.

Beide Varianten zeigen: Die richtige Abschreibungsmethode macht einen spürbaren Unterschied in der Finanzplanung.

Abschreibung PKW buchen: So funktioniert es richtig

Damit die Abschreibung eines PKW steuerlich anerkannt wird, ist ein korrekter Buchungssatz entscheidend und richtet sich dabei nach dem verwendeten Kontenrahmen, etwa SKR03 oder SKR04.

Beim Kauf eines Neuwagens buchst Du den Netto-Kaufpreis auf das Konto 0840 (SKR03) bzw. 0440 (SKR04) für „PKW“. Die Umsatzsteuer geht auf das entsprechende Vorsteuerkonto. Zusätzlich richtest Du ein Anlagenkonto ein, auf dem die jährliche Abschreibung erfasst wird.

Beispiel Buchungssatz beim Kauf (SKR03):

0840 PKW 36.000 €

1576 Vorsteuer 6.840 €

an 1200 Bank 42.840 €

Beispiel für laufende Abschreibung:

4830 Abschreibungen auf Sachanlagen an 0840 PKW (beispielsweise 6.000 € jährlich)

Bei einem gebrauchten Fahrzeug ist der Buchungsvorgang identisch – lediglich die Nutzungsdauer und damit die jährliche Abschreibung sind niedriger. Wichtig ist, dass Buchungssatz und Abschreibungsplan sauber dokumentiert sind – auch für spätere Prüfungen.

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Sonderfälle: Teilweise betriebliche Nutzung und private Fahrten

Wird der PKW nicht ausschließlich betrieblich genutzt, gelten besondere Regeln. Das betrifft vor allem Einzelunternehmer:innen und Gesellschafter:innen von Personengesellschaften.

In solchen Fällen musst Du den privaten Nutzungsanteil korrekt ermitteln – entweder über ein Fahrtenbuch oder die 1%-Regelung. Diese Wahl beeinflusst nicht nur die Besteuerung des geldwerten Vorteils, sondern auch die Höhe der abzugsfähigen Abschreibung.

Ein Fahrtenbuch bietet steuerlich oft genauere und fairere Ergebnisse, erfordert aber konsequente Dokumentation. Die 1%-Regelung ist einfacher, kann aber bei teureren Fahrzeugen zu höheren Belastungen führen. Die Entscheidung sollte gut überlegt sein – idealerweise mit steuerlicher Beratung.

Sofortabschreibung, Sonderabschreibung und Investitionsabzugsbetrag

Für bestimmte Fahrzeuge kannst Du eine Sofortabschreibung nutzen – zum Beispiel, wenn der Kaufpreis unter der Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter (800 € netto) liegt. In diesem Fall entfällt die Abschreibung über mehrere Jahre komplett.

Kleine und mittlere Unternehmen, deren Gewinn im Vorjahr 200.000 € nicht überschritten hat, profitieren zusätzlich von der Sonderabschreibung nach § 7g EStG: Bis zu 40 % der Anschaffungskosten dürfen verteilt auf das Jahr der Anschaffung und die vier Folgejahre zusätzlich zur regulären AfA abgeschrieben werden. Das schafft mehr finanziellen Spielraum – besonders bei größeren Investitionen.

In Kombination damit kannst Du bereits vor dem Kauf den Investitionsabzugsbetrag nutzen. Das senkt Deine Steuerlast schon im Jahr der Planung – bei mindestens 90 % betrieblicher Nutzung und geplanter Anschaffung innerhalb von drei Jahren.

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