Zurzeit bieten wir Geschäftskonten für Unternehmen an, die in Deutschland, Frankreich, Italien, den Niederlanden, Belgien und Spanien ansässig oder vertreten sind. Unser Invoicing-Tarif ist auch in Polen verfügbar, während Freelancer- und maßgeschneiderte Corporate-Tarife von Unternehmer:innen aus dem gesamten EWR in Anspruch genommen werden können.
Der gesetzliche Vertreter (die einzige Person, die berechtigt ist, ein Geschäftskonto im Namen eines Unternehmens zu eröffnen) und die wirtschaftlich Berechtigten müssen über eine gültige Aufenthaltsgenehmigung in einem der oben genannten Länder verfügen, unabhängig davon, in welchem Land ihr Reisepass/Personalausweis ausgestellt wurde. Daneben freuen wir uns über Anträge von in den USA ansässigen Personen und von Bürgern, die ein Unternehmen in der EU gründen.